Widerspruch zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Inhalte im Überblick
Ihre Gesundheit, Ihre Daten
Kennen Sie schon alle Vorteile Ihrer elektronischen Patientenakte?
In der ePA können Sie wichtige medizinische Informationen wie ärztliche Befunde, OP-Berichte oder Medikationspläne speichern. Das vereinfacht Ihre medizinische Versorgung und verschafft Ihnen einen besseren Überblick über Ihre Gesundheitsdaten.
✓ mehr Zeit für Behandlungen
✓ Schluss mit Zettelwirtschaft
✓ Kontrolle über Daten
Sie entscheiden über Ihre elektronische Patientenakte
Für alle AOK-Versicherten bietet die „AOK Mein Leben“-App Zugang zur elektronischen Patientenakte. Grundsätzlich gilt: Die ePA gehört Ihnen. Sie entscheiden selbst,
- ob Sie die ePA nutzen möchten,
- welche Daten gespeichert werden dürfen und
- wer darauf zugreifen kann.
Sie können die ePA vollständig nutzen, nur teilweise für ausgewählte Ärztinnen und Ärzte freigeben, bestimmte Funktionen ausschließen oder ihr ganz widersprechen.
Diese Widerspruchsmöglichkeiten gibt es
Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig. Möchten Sie die ePA nicht oder nur eingeschränkt nutzen, können Sie aktiv widersprechen. Sie können der ePA als Ganzes, einzelnen Funktionen oder dem Zugriff durch spezielle medizinische Einrichtungen widersprechen. Folgende Optionen haben Sie:
Versicherte können Widerspruch einlegen gegen …
- das Anlegen der ePA
- die bestehende ePA
- Zugriff auf die ePA durch eine medizinische Einrichtung
- das Einstellen von Dokumenten durch eine medizinische Einrichtung
- Teilnahme am digital gestützten Medikationsprozess
- automatisiertes Einstellen von E-Rezepten
- Zugriff einzelner medizinischer Einrichtungen auf den digital gestützten Medikationsprozess
- Einstellen von Abrechnungsdaten durch die Krankenversicherung
- Sekundärnutzung von Versorgungsdaten durch das Forschungsdatenzentrum
Das bedeutet der Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte
Wenn Sie der elektronischen Patientenakte komplett widersprechen, wird Ihre bestehende ePA gelöscht. Das bedeutet: Alle darin gespeicherten Dokumente und Einstellungen werden vollständig entfernt.
Entscheiden Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder für die Nutzung der elektronischen Patientenakte, richtet Ihre AOK eine neue, leere ePA für Sie ein. Inhalte aus der gelöschten ePA stehen dann nicht mehr zur Verfügung.
Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte und dem Widerspruch
Wer kann meine Dokumente lesen und wie?
Wie sicher sind meine Daten in der ePA?
Wo kann ich der elektronischen Patientenakte widersprechen?
Was passiert mit meinen Daten, wenn ich der elektronischen Patientenakte widerspreche?
Bis wann kann ich Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte einlegen?
Beeinflusst mein Widerspruch gegen die ePA die Qualität meiner medizinischen Versorgung?
Kann ich Widerspruch gegen bestimmte Inhalte einlegen?
Was passiert mit der ePA, wenn ich nichts unternehme?
Gilt der Widerspruch auch für Kinder und Jugendliche?
Ist es Pflicht, die ePA zu nutzen?
Habe ich bereits eine ePA?
Was ist die elektronische Patientenakte?
An wen kann ich mich bei Problemen oder Beschwerden zur ePA wenden?
Widerspruch oder Einschränkung einrichten
Wenn Sie der elektronischen Patientenakte widersprechen oder einzelne Funktionen einschränken möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
ePA mit der „AOK Mein Leben“-App verwalten
In der „AOK Mein Leben“-App können Sie selbst Zugriffe auf Ihre elektronische Patientenakte verwalten, Freigaben erteilen oder entziehen.
ePA ohne App verwalten
Auch ohne App können Sie Ihre ePA verwalten – zum Beispiel am PC mit dem Desktop Client. Die Ombudsstelle Ihrer AOK unterstützt Sie dabei.
Der elektronischen Patientenakte bei Ihrer AOK widersprechen
Wenn Sie Ihre elektronische Patientenakte nicht nutzen möchten, können Sie ihr hier widersprechen. Ihre AOK löscht Ihre ePA anschließend vollständig. Regionale Informationen dazu erhalten Sie, nachdem Sie Ihre Postleitzahl eingegeben haben.
gematik: ePA aktuell.
Bundesministerium für Gesundheit:
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