Widerspruch zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte bietet Versicherten viele Vorteile. Wenn Sie Ihre ePA nicht nutzen möchten, können Sie dieser jederzeit widersprechen und von der AOK löschen lassen. Alternativ können Sie die Nutzung auch gezielt einschränken.
Ein mittelaltes Paar sitzt auf der Couch – sie hält ein Tablet, er ein Smartphone.© iStock / RyanJLane

Inhalte im Überblick

    Ihre Gesundheit, Ihre Daten

    Kennen Sie schon alle Vorteile Ihrer elektronischen Patientenakte?

    In der ePA können Sie wichtige medizinische Informationen wie ärztliche Befunde, OP-Berichte oder Medikationspläne speichern. Das vereinfacht Ihre medizinische Versorgung und verschafft Ihnen einen besseren Überblick über Ihre Gesundheitsdaten.

    ✓ mehr Zeit für Behandlungen

    ✓ Schluss mit Zettelwirtschaft

    ✓ Kontrolle über Daten

    Alle Vorteile der ePA entdecken

    Sie entscheiden über Ihre elektronische Patientenakte

    Für alle AOK-Versicherten bietet die „AOK Mein Leben“-App Zugang zur elektronischen Patientenakte. Grundsätzlich gilt: Die ePA gehört Ihnen. Sie entscheiden selbst,

    • ob Sie die ePA nutzen möchten,
    • welche Daten gespeichert werden dürfen und
    • wer darauf zugreifen kann.

    Sie können die ePA vollständig nutzen, nur teilweise für ausgewählte Ärztinnen und Ärzte freigeben, bestimmte Funktionen ausschließen oder ihr ganz widersprechen.

    Diese Widerspruchsmöglichkeiten gibt es

    Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig. Möchten Sie die ePA nicht oder nur eingeschränkt nutzen, können Sie aktiv widersprechen. Sie können der ePA als Ganzes, einzelnen Funktionen oder dem Zugriff durch spezielle medizinische Einrichtungen widersprechen. Folgende Optionen haben Sie:

    Versicherte können Widerspruch einlegen gegen …

    • das Anlegen der ePA
    • die bestehende ePA
    • Zugriff auf die ePA durch eine medizinische Einrichtung
    • das Einstellen von Dokumenten durch eine medizinische Einrichtung
    • Teilnahme am digital gestützten Medikationsprozess
    • automatisiertes Einstellen von E-Rezepten
    • Zugriff einzelner medizinischer Einrichtungen auf den digital gestützten Medikationsprozess
    • Einstellen von Abrechnungsdaten durch die Krankenversicherung
    • Sekundärnutzung von Versorgungsdaten durch das Forschungsdatenzentrum

    Das bedeutet der Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte

    Wenn Sie der elektronischen Patientenakte komplett widersprechen, wird Ihre bestehende ePA gelöscht. Das bedeutet: Alle darin gespeicherten Dokumente und Einstellungen werden vollständig entfernt.

    Entscheiden Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder für die Nutzung der elektronischen Patientenakte, richtet Ihre AOK eine neue, leere ePA für Sie ein. Inhalte aus der gelöschten ePA stehen dann nicht mehr zur Verfügung.

    Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte und dem Widerspruch

    • Wer kann meine Dokumente lesen und wie?

      Sie allein entscheiden, wer Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte hat. Wenn Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in einer Praxis oder einer anderen medizinischen Einrichtung auslesen lassen, erteilen Sie den betreffenden Ärztinnen und Ärzten automatisch die Berechtigung, auf Ihre ePA zuzugreifen. Die Zugriffsberechtigung gilt dann für 90 Tage, in Apotheken gilt sie für 3 Tage. Sie können die Zugriffsdauer auch bearbeiten und eine Dauer von 3 Tagen, 90 Tagen, „unbegrenzt“ oder ein Enddatum auswählen. Außerdem können Sie den Zugriff für medizinische Einrichtungen auch verweigern oder einschränken.

      Unabhängig davon können Sie selbst entscheiden, wer auf Ihre elektronische Patientenakte zugreifen darf und welche Informationen eine medizinische Einrichtung lesen kann. Weder die Krankenkasse als Anbieter noch der IT-Dienstleister können auf die Inhalte zugreifen.

    • Wie sicher sind meine Daten in der ePA?

      Verschiedene Schutzmaßnahmen gewährleisten die Sicherheit Ihrer Daten. Ihre Daten werden in der elektronischen Patientenakte verschlüsselt abgelegt. Nur Sie selbst und Ihre behandelnden medizinischen Fachpersonen und Einrichtungen haben Einsicht, sofern Sie dem Zugriff nicht widersprochen haben.

      Der Zugriff auf die Daten in der ePA erfolgt über die hochsichere Telematikinfrastruktur. Auch die Server, auf denen die Daten der ePA gespeichert werden, verfolgen höchste Sicherheitsstandards. Sie befinden sich in der Europäischen Union und unterliegen der EU-DSGVO.

      Nach Hinweisen auf mögliche Sicherheitslücken vor dem Start der elektronischen Patientenakte haben gematik und Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zusätzliche Schutzmaßnahmen umgesetzt.

    • Wo kann ich der elektronischen Patientenakte widersprechen?

      Am Ende dieser Seite haben Sie die Möglichkeit, Ihre Postleitzahl einzugeben, um der ePA bei Ihrer AOK zu widersprechen. Sie können die Seite zum ePA-Widerspruch auch direkt aufrufen.

    • Was passiert mit meinen Daten, wenn ich der elektronischen Patientenakte widerspreche?

      Ihre ePA wird vollständig gelöscht. Das bedeutet: Alle gespeicherten Dokumente und Informationen werden entfernt und können nicht wiederhergestellt werden.

    • Bis wann kann ich Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte einlegen?

      Ein Widerspruch ist jederzeit möglich, es gibt keine Frist. Zudem können Sie jederzeit einen Widerspruch wieder aufheben und von der AOK eine neue, leere elektronische Patientenakte für Sie anlegen lassen. Inhalte aus der alten, gelöschten ePA stehen dann nicht mehr zur Verfügung.

    • Beeinflusst mein Widerspruch gegen die ePA die Qualität meiner medizinischen Versorgung?

      Wer der elektronischen Patientenakte widerspricht, muss grundsätzlich keine Nachteile bei der Qualität der medizinischen Versorgung befürchten. Ohne ePA stehen Informationen zu früheren Behandlungen, Diagnosen oder Allergien jedoch nicht automatisch bereit, wenn Sie eine neue Praxis aufsuchen oder in einem Notfall behandelt werden.

    • Kann ich Widerspruch gegen bestimmte Inhalte einlegen?

      Versicherte können die Inhalte der ePA beschränken. Sie können dies über die „AOK Mein Leben“-App oder bei der zuständigen Ombudsstelle tun. Sie können beispielsweise der Bereitstellung der Medikationsliste widersprechen.

      Während der Behandlung in der Praxis können Sie ebenfalls die Übertragung einzelner Informationen oder sensibler Gesundheitsdaten ablehnen. Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten müssen Sie bei der Behandlung darüber informieren, dass und welche Daten sie in die ePA hochladen.

    • Was passiert mit der ePA, wenn ich nichts unternehme?

      Wenn Sie nicht widersprechen, bleibt Ihre ePA bestehen. Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen können sie im Behandlungskontext nutzen, zum Beispiel wenn Sie Ihre Gesundheitskarte vorlegen. Dann erhalten sie für 90 Tage Zugriff auf Ihre Akte – sofern Sie diesen Zugriff nicht eingeschränkt haben. Apotheken haben 3 Tage Zugriff auf Ihre Daten.

    • Gilt der Widerspruch auch für Kinder und Jugendliche?

      Bis zum 15. Lebensjahr entscheiden die Sorgeberechtigten über die ePA. Ab dem 15. Lebensjahr können Jugendliche selbst entscheiden, ob sie eine ePA nutzen möchten oder ihr widersprechen.

    • Ist es Pflicht, die ePA zu nutzen?

      Nein, die Nutzung der ePA ist freiwillig. Versicherte entscheiden selbst, ob sie ihre Gesundheitsversorgung mit der ePA digital unterstützen wollen. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann sie löschen lassen. Gründe müssen Versicherte dabei nicht angeben.

    • Habe ich bereits eine ePA?

      Für alle AOK-Versicherten, die nicht widersprochen haben, wurde bis Anfang 2025 automatisch eine ePA eingerichtet. Sie können das in der „AOK Mein Leben“-App oder im Desktop Desktop Client prüfen. Alternativ hilft Ihnen auch die Ombudsstelle Ihrer AOK weiter.

    • Was ist die elektronische Patientenakte?

      Die elektronische Patientenakte ist ein digitaler Ordner für die Gesundheitsdaten von Versicherten. Ärztinnen, Ärzte und weiteres medizinisches Personal stellen Unterlagen wie Arztbriefe, Befunddaten und Laborergebnisse in die ePA ein, sofern die Versicherten dem nicht widersprochen haben. Auch Versicherte können Gesundheitsdaten und Dokumente in der ePA ablegen und so ihren Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung stellen. Somit entscheiden Sie selbst, welche Daten in die ePA gelangen und wer diese einsehen darf.

    • An wen kann ich mich bei Problemen oder Beschwerden zur ePA wenden?

      Wenden Sie sich bei Fragen zur Nutzung oder bei Unterstützungsbedarf Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) gerne an den Support der „AOK Mein Leben“-App weiter. Bei technischen Problemen können Sie sich ebenfalls an den Support wenden.

      Nutzen Sie darüber hinaus bei Anliegen oder Beschwerden, etwa zum Datenschutz oder zur Nutzung Ihrer ePA, an die zuständige Ombudsstelle. Diese prüft Ihr Anliegen unabhängig und unterstützt Sie dabei, eine Lösung zu finden.

    Widerspruch oder Einschränkung einrichten

    Wenn Sie der elektronischen Patientenakte widersprechen oder einzelne Funktionen einschränken möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

    ePA mit der „AOK Mein Leben“-App verwalten

    In der „AOK Mein Leben“-App können Sie selbst Zugriffe auf Ihre elektronische Patientenakte verwalten, Freigaben erteilen oder entziehen.

    ePA ohne App verwalten

    Auch ohne App können Sie Ihre ePA verwalten – zum Beispiel am PC mit dem Desktop Client. Die Ombudsstelle Ihrer AOK unterstützt Sie dabei.

    Der elektronischen Patientenakte bei Ihrer AOK widersprechen

    Wenn Sie Ihre elektronische Patientenakte nicht nutzen möchten, können Sie ihr hier widersprechen. Ihre AOK löscht Ihre ePA anschließend vollständig. Regionale Informationen dazu erhalten Sie, nachdem Sie Ihre Postleitzahl eingegeben haben.


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