Elektronische Patientenakte: Hilfe durch die Ombudsstelle

Sie möchten Ihre elektronische Patientenakte nutzen, haben aber kein Smartphone oder Computer? Die Ombudsstelle Ihrer AOK unterstützt Sie dabei, Ihre medizinischen Daten zu verwalten, Widersprüche einzurichten und Ihre Rechte wahrzunehmen.
Eine junge Frau mit dunklem, lockigem Haar sitzt lächelnd mit einem Headset vor einem Laptop.© iStock / Ridofranz

Elektronische Patientenakte ohne Smartphone oder Computer verwalten

Die Ombudsstelle ist eine Beratungsstelle Ihrer AOK. Sie unterstützt Sie, wenn Sie Ihre elektronische Patientenakte nicht selbst per „AOK Mein Leben“-App auf dem Smartphone oder per Desktop Client am Computer verwalten können oder möchten.

Die Ombudsstelle hilft Ihnen dabei, wichtige Einstellung vorzunehmen und Ihre Rechte rund um die elektronische Patientenakte wahrzunehmen. Auch bei Fragen oder Problemen können Sie sich an die Ombudsstelle wenden.

Sie unterstützt Sie unter anderem bei folgenden Themen:

  • Widerspruch: Wenn Sie keine elektronische Patientenakte möchten, informiert Sie die Ombudsstelle über Ihre Widerspruchsmöglichkeiten und unterstützt Sie bei den nächsten Schritten.
  • Einzelnen Funktionen widersprechen: Sie können auch einzelnen Funktionen der elektronischen Patientenakte widersprechen. Die Ombudsstelle unterstützt Sie dabei, entsprechende Widersprüche einzurichten, beispielsweise gegen
    • die Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken.
    • die Teilnahme am digital gestützten Medikationsprozess: Dann können zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte nicht auf Ihre Medikationsdaten zugreifen oder einen elektronischen Medikationsplan in Ihrer ePA hinterlegen. Verordnete Medikamente können weiterhin in der ePA erscheinen, sind dann jedoch nur für Sie selbst sichtbar.
    • das automatische Speichern von Medikationsdaten aus dem E-Rezept: Standardmäßig werden Informationen zu verordneten Medikamenten automatisch in die elektronischen Medikationsliste der ePA übernommen. Wenn Sie widersprechen, findet diese automatische Übertragung nicht statt. Gleichzeitig wird damit auch der Teilnahme am digital gestützten Medikationsprozess widersprochen.
  • Zugriffe verwalten: Sie möchten nicht, dass eine bestimmte Praxis, ein Krankenhaus oder eine Apotheke auf Ihre ePA zugreifen kann? Die Ombudsstelle richtet diesen Widerspruch für Sie ein. Wenn Sie den Zugriff später wieder erlauben möchten, unterstützt sie auch dabei.
  • Protokolldaten einsehen: In der ePA wird festgehalten, wer auf Ihre Akte zugegriffen hat. Wenn Sie diese Informationen einsehen möchten, können Sie die Protokolldaten über die Ombudsstelle anfordern.

ePA-Ombudsstelle Ihrer AOK

Wir helfen Ihnen immer gerne weiter – natürlich auch bei allen Fragen rund um die elektronische Patientenakte. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein und wir zeigen Ihnen die Kontaktdaten Ihrer Ombudsstelle.

Aktualisiert: 08.10.2026

Nach oben

Waren diese Informationen hilfreich für Sie?

Das könnte Sie auch interessieren

  • Sicherheit der elektronischen Patientenakte

    Ihre ePA wird mit höchsten Sicherheitsstandards geschützt, damit Ihre Daten sicher bleiben.
    Mehr erfahren
  • ePA: Widerspruch

    Wer die elektronische Patientenakte nicht wünscht, kann sie jederzeit löschen lassen. Das müssen Sie wissen.
    Mehr erfahren
  • Die ePA aus Sicht eines Arztes

    Der Arzt und Digitalisierungs­experte Pascal Nohl-Deryk über die ePA und ihren Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung.
    Mehr erfahren