Notfalldaten speichern und sicher hinterlegen

Im Notfall zählt jede Sekunde. Damit Rettungskräfte schnell und richtig handeln können, sind Informationen über Allergien, Vorerkrankungen oder Medikamente entscheidend. Diese Notfalldaten können Sie auf Ihrer Gesundheitskarte (eGK) oder in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) speichern lassen.
Eine Ärztin spricht mit einem älteren männlichen Patienten. Der Patient sitzt entspannt und hört aufmerksam zu, während die Ärztin ihm etwas erklärt.© iStock / fizkes

Inhalte im Überblick

    Das sind Notfalldaten

    Notfalldaten sind medizinische Informationen, die in einer akuten Situation lebenswichtig sein können. Sie lassen sich durch Ärztinnen und Ärzte auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte oder in Ihrer elektronischen Patientenakte hinterlegen. Dazu gehören:

    • Diagnosen, etwa bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen
    • Informationen über frühere relevante Operationen
    • Regelmäßig eingenommene Medikamente
    • Allergien und Unverträglichkeiten
    • Medizinische Hinweise zu Implantaten beziehungsweise Prothesen oder einer bestehenden Schwangerschaft
    • Kontaktdaten Ihrer behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie Ihrer Angehörigen

    Nicht alle Dokumente können Sie direkt als Notfalldaten speichern lassen. Das gilt zum Beispiel für den Organspendeausweis, die Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht. Aus Datenschutzgründen sollten Sie hier nur die Aufbewahrungsorte vermerken. Zum Beispiel: „Arbeitszimmer, Aktenschrank, oben rechts, Ordner Persönliches.“

    So lassen Sie Ihre Notfalldaten speichern

    Um Ihre Notfalldaten speichern zu lassen, benötigt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt zunächst Ihre mündliche Zustimmung. Danach werden die relevanten Informationen gemeinsam besprochen und über das Praxisverwaltungssystem gespeichert – entweder auf Ihrer Gesundheitskarte oder in Ihrer elektronischen Patientenakte.

    Über die AOK Mein Leben“-App können Sie jederzeit und von überall auf Ihre Notfalldaten in der ePA zugreifen. Voraussetzung ist, dass Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Notfalldaten in der ePA gespeichert hat.

    Wichtig: Wenn Sie Ihre Gesundheitskarte verlieren, sind die Notfalldaten nicht automatisch auf der neuen Karte gespeichert. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Praxis, die die Daten zuletzt hinterlegt hat.

    PIN-Schutz für Ihre Notfalldaten

    Auf Wunsch können Sie Ihre Notfalldaten auf der Gesundheitskarte zusätzlich mit einer PIN schützen. Die Eingabe erfolgt durch die Praxis über das Verwaltungssystem und wird elektronisch signiert – so bleibt die Verlässlichkeit der Datenquelle gesichert. Sie selbst können die Daten einsehen und weitergeben, aber nicht verändern. Bei gesundheitlichen Veränderungen sollten die Informationen in der Praxis aktualisiert werden.

    Im Notfall ist ein Zugriff auf die Notfalldaten auch ohne PIN möglich.

    Warum es sich lohnt, Notfalldaten zu hinterlegen

    Die Nutzung der Notfalldaten ist für Versicherte freiwillig – lohnt sich aber. Besonders hilfreich sind hinterlegte Notfalldaten für:

    • Menschen mit mehreren Vorerkrankungen oder Risikopatientinnen und -patienten, die im Notfall nicht ansprechbar sind
    • Personen mit Erkrankungen, die sich schnell verschlechtern können – wie etwa Epilepsie oder schwere Allergien
    • Werdende Mütter, deren Gesundheitsinformationen im Ernstfall berücksichtigt werden sollten
    Aktualisiert: 06.10.2026

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