Patientenakte, Patientenquittung, Medikationsplan: Angebote für mehr Transparenz

Als Patient haben Sie bei medizinischen Behandlungen das Recht auf eine verständliche und vollständige Aufklärung durch Ihren Arzt. Die Patientenakte gibt dabei Einblick in Therapien und Untersuchungsergebnisse. Auch der Onlineservice AOK-Patientenquittung und ein Medikationsplan verhelfen zu mehr Transparenz. Der AOK ist es wichtig, dass Sie über Ihre gesundheitlichen Angelegenheiten immer gut informiert sind.
Eine Patientin und ihre Tochter sind beim Arzt; die Versichertenkarte wird eingelesen. Abrechnungen werden durch die AOK transparenter.© AOK

Inhalte im Überblick

    Patientenakte: Behandlungen und Befunde einsehen

    In der Patientenakte werden Details zu Ihrer Gesundheit festgehalten: zum Beispiel frühere Erkrankungen, Therapien oder Untersuchungsergebnisse. Sie dient den medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Fachpersonen als wichtige Informationsquelle während einer Behandlung. Daneben haben aber auch Sie selbst grundsätzlich das Recht, die Akte jederzeit einsehen zu können.

    • Was ist die Patientenakte?

      Die Patientenakte und die elektronische Patientenakte (ePA) sind nicht dasselbe. Ärzte und Ärztinnen führen eine Patientenakte. Darin stehen wichtige Informationen zu Ihrer Behandlung.

      • persönliche Angaben und Kontaktdaten (Name, Geburtsdatum etc.)
      • Anamnese (Angaben zu Ihren Vorerkrankungen)
      • Untersuchungsmaßnahmen und deren Befunde
      • medizinische Diagnosen (Angabe Ihrer Erkrankungen)
      • medizinische, therapeutische und pflegerische Befunde
      • Therapiemaßnahmen und Eingriffe mit deren Wirkungen
      • Aufzeichnungen zu Aufklärungen und Einwilligungen
      • Arztbriefe, Entlassungs- und ggf. Verlegungsdokumentation, Pflegedokumentation
      • Dokumentation des medizinischen und pflegerischen Behandlungsverlaufs

      Ärzte und Ärztinnen sind gesetzlich verpflichtet, diese Patientenakte zu führen. Änderungen oder Korrekturen müssen nachvollziehbar sein. Das bedeutet: Es muss erkennbar bleiben, wann etwas geändert wurde und was ursprünglich eingetragen war. Die Patientenakte hilft den behandelnden Fachpersonen bei Ihrer aktuellen und bei späteren Behandlungen.

    • Wer darf die Patientenakte einsehen?

      Die Patientenakte enthält wichtige Informationen zu Diagnosen, Therapien und Untersuchungsergebnissen. Wer sie einsehen darf, hängt davon ab, in welchem Verhältnis die Person zur Patientin oder zum Patienten steht.

      Patientinnen und Patienten

      • Patientinnen und Patienten dürfen ihre eigene Patientenakte grundsätzlich jederzeit vollständig einsehen. Eine Praxis kann die Einsicht nur in Ausnahmefällen verweigern, etwa wenn erhebliche gesundheitliche Gründe dagegensprechen. Die Ablehnung muss immer begründet werden.
      • Sie haben auch das Recht auf Abschriften oder Kopien Ihrer Patientenakte. Nach einem Urteil des EuGH vom 26.10.2023 (C 307/22) muss Ihnen die Erstkopie Ihrer Patientenakte unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Für weitere Kopien können Praxen oder andere medizinische Einrichtungen eine Gebühr verlangen.

      Angehörige und Erben

      • Nach dem Tod einer Patientin oder eines Patienten können auch Erben und nächste Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in die Patientenakte erhalten. Die Einsichtnahme in die Patientenakte ist geregelt gemäß § 630g Abs. 3 BGB.
      • Erben dürfen die Akte einsehen, wenn sie damit finanzielle Ansprüche des Verstorbenen geltend machen möchten, etwa bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler.
      • Nächste Angehörige haben ein Einsichtsrecht, wenn sie immaterielle Interessen verfolgen, zum Beispiel zur Abklärung einer möglichen Erbkrankheit.

      Medizinisches Fachpersonal

      • Alle an der Behandlung einer Patientin oder eines Patienten unmittelbar beteiligten Fachpersonen dürfen die Patientenakte einsehen. Das Einsichtsrecht besteht nur im Rahmen der jeweiligen Behandlung.
    • Wann wird die Akteneinsicht abgelehnt?

      In wenigen Ausnahmefällen kann Ihnen die Einsicht verweigert werden. Das ist zum Beispiel möglich,

      • wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt befürchtet, dass Ihnen die Einsicht erheblich schaden könnte.
      • wenn dadurch die Rechte einer anderen Person geschützt werden.

      Das kann zum Beispiel bei der Behandlung von Kindern der Fall sein. Eine Einsicht darf nicht ohne Grund verweigert werden. Wenn Ihnen die Einsicht verweigert wird, muss die behandelnde Person Ihnen den Grund dafür nennen.

    • Was passiert im Todesfall?

      Nach Ihrem Tod können unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Personen Ihre Patientenakte einsehen. Dazu gehören:

      • Ihre Erbinnen und Erben. Sie können Einsicht verlangen, wenn sie Ihre finanziellen Angelegenheiten regeln müssen.
      • Ihre nächsten Angehörigen. Sie können Einsicht verlangen, wenn sie persönliche Interessen geltend machen. Das kann zum Beispiel wichtig sein, um Fragen zu Ihrer Behandlung zu klären.

      Die Einsicht ist nur in den gesetzlich geregelten Fällen möglich.

      Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch nach dem Tod einer Patientin oder eines Patienten. Deshalb dürfen Erben oder nächste Angehörige die Patientenakte nicht einsehen, wenn die verstorbene Person das ausdrücklich abgelehnt hat oder anzunehmen ist, dass sie damit nicht einverstanden gewesen wäre.

    Elektronische Patientenakte: Gesundheitsdaten digital verwalten

    Die elektronische Patientenakte (ePA) ergänzt die Patientenakte, die Arztpraxen, Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtung über Ihre Behandlung führen. Während diese Patientenakten bei der jeweiligen Einrichtung liegen, bündelt die ePA wichtige Gesundheitsdaten und Dokumente digital an einem zentralen Ort.

    Kurz zusammengefasst:

    PatientenakteElektronische Patientenakte
    Wird von Arztpraxen, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen geführt.Ist Ihre persönliche digitale Gesundheitsakte.
    Dient der vorgeschriebenen Dokumentation Ihrer Behandlung.Unterstützt Sie dabei, Gesundheitsdaten und Dokumente digital an einem Ort zu verwalten.
    Liegt bei der jeweiligen medizinischen Einrichtung.Kann medizinische Informationen aus verschiedenen Einrichtungen zusammenführen.
    Ärztinnen und Ärzte dokumentieren Ihre Behandlung.Sie bestimmen im Rahmen der vorgesehenen Zugriffsmöglichkeiten über die Nutzung Ihrer Daten.

    Die AOK hat für alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, eine persönliche elektronische Patientenakte eingerichtet. Darin können zum Beispiel Arztbriefe, Befunde, Medikationen oder Röntgenbilder gespeichert werden.

    Mit der „AOK Mein Leben“-App können Sie Ihre ePA auf dem Smartphone oder am Computer einsehen und selbst verwalten. Auch eigene Dokumente lassen sich in der Akte hinterlegen.

    Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig: Sie entscheiden, wie Sie die Akte nutzen, welche eigenen Dokumente Sie hinzufügen und welche Zugriffsrechte gelten.

    AOK-Patientenquittung: Leistungen und Kosten prüfen

    Für Sie als AOK-Versicherter ist es selbstverständlich, dass Sie bei einem Arztbesuch oder einem Krankenhausaufenthalt keine Rechnung begleichen müssen. Stattdessen legen Sie einfach nur Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) vor – den Rest erledigt Ihre AOK. Möchten Sie dennoch wissen, was der Arzt oder die Klinik abgerechnet hat, können Sie das einfach mit unserem Onlineservice AOK-Patientenquittung herausfinden.

    • Patientenquittung von der AOK

      In der AOK-Patientenquittung sehen Sie die Abrechnungsdaten, die der AOK zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage bereits vorliegen. Manche Daten sind dort noch nicht enthalten, weil die Abrechnung zwischen Praxen, Kliniken, anderen Leistungserbringern und Krankenkassen Zeit braucht. Deshalb können einzelne Angaben erst einige Wochen oder Monate später erscheinen.

      Onlineportal „Meine AOK“
    • Abrechnungsdaten in der elektronischen Patientenakte (ePA)

      In Ihrer elektronischen Patientenakte haben Sie außerdem die Möglichkeit, alle abgerechneten Leistungen bei Ärztinnen, Ärzten und Krankenhäusern in den Abrechnungsdaten im Überblick zu behalten. Manche Daten sind dort noch nicht enthalten, weil die Abrechnung zwischen Praxen, Kliniken, anderen Leistungserbringern und Krankenkassen Zeit braucht. Deshalb können einzelne Angaben erst einige Wochen oder Monate später erscheinen.

      Alle Infos zur ePA im Überblick
    • Patientenquittung vom Arzt oder Krankenhaus

      Sie haben die Möglichkeit, im Anschluss an Ihre Behandlung eine kostenlose Quittung direkt vom Arzt oder dem Krankenhaus zu erhalten. Wird die Quittung nach Abschluss des Abrechnungsquartals nach Hause geschickt, berechnet die Arztpraxis Ihnen einen Euro als Aufwandspauschale sowie das Porto. Krankenhauspatienten können diese Quittung bis zu zwei Wochen nach Entlassung anfordern. Sie wird innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Behandlung zugeschickt.

    Medikamente im Blick: Medikationsliste und Medikationsplan in der ePA

    In Ihrer elektronischen Patentenakte gibt es zwei verschiedene Funktionen rund um Ihre Medikamente.

    Elektronische Medikationsliste: E-Rezepte automatisch erfassen

    Die Medikationsliste wird automatisch befüllt, sobald Ihnen eine Ärztin oder ein Arzt ein E-Rezept ausstellt und Sie es in der Apotheke einlösen. Der Name des Medikaments, der Wirkstoff und die Dosierung landen direkt in Ihrer elektronischen Patientenakte. Sie müssen nichts tun. Wie das E-Rezept funktioniert, lesen Sie hier: Verordnung per E-Rezept

    Elektronischer Medikationsplan: Einnahme und Dosierung ergänzen

    Der elektronische Medikationsplan geht über die Medikationsliste hinaus. Er enthält zusätzliche Informationen, etwa warum Sie ein Medikament nehmen, wie und wann Sie es einnehmen sollen sowie Hinweise zu Dosierungsschemata bei komplexen Therapien. Auch Medikamente, die Sie selbst kaufen, können dort aufgeführt werden.

    Der Vorteil: Ärztinnen, Ärzte und Apotheken können auf einen einrichtungsübergreifend abgestimmten Medikationsplan zugreifen und diesen gemeinsam pflegen. So entsteht ein möglichst vollständiger Überblick über die aktuell eingenommenen Medikamente. Das kann helfen, Doppelmedikationen zu vermeiden und mögliche Wechselwirkungen frühzeitig zu erkennen.

    Angelegt wird der eMedikationsplan in einer Arztpraxis, Zahnarztpraxis oder Apotheke. Wenn Sie den Plan zusätzlich als Ausdruck benötigen, können Sie ihn über die App selbst ausdrucken oder Ihre Ärztin beziehungsweise Ihren Arzt darum bitten.

    Aktualisiert: 06.10.2026

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