AOK WortmarkeAOK Lebensbaum
Login

Ombudsperson beim Medizinischen Dienst

Für Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes (MD) wenden Sie sich an die zuständige Beschwerdestelle beim MD oder die unabhängige Ombudsperson in Ihrer Region. Hier finden Sie die passenden Informationen.
Eine Frau steht am Fenster und hält ein Handy ans rechte Ohr.© iStock / mixetto

Inhalte im Überblick

    Beschwerde über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes

    Falls Sie Grund zur Annahme haben, dass sich der Medizinische Dienst (MD) in Ihrem Fall, oder in dem Fall einer oder eines Angehörigen, nicht richtig verhalten hat, können Sie Beschwerde einlegen. Auch bei sonstigen Gründen zur Beschwerde über die Tätigkeit des MD besteht diese Möglichkeit. Diese zwei verschiedenen Wege stehen Ihnen dafür offen:

    Beschwerdestelle vom Medizinischem Dienst:

    • Sie können sich direkt an die zuständige Beschwerdestelle beim Medizinischen Dienst wenden. Ihr Anliegen wird dann unmittelbar von den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Beschwerdestelle des Medizinischen Dienstes bearbeitet.

    Unabhängige Ombudsperson beim Medizinischen Dienst:

    • Wenn Sie Ihr Anliegen zunächst von einer unabhängigen dritten Person prüfen lassen möchten, richten Sie Ihre Beschwerde an die zuständige Ombudsperson beim Medizinischen Dienst. Die Ombudsperson vermittelt dann als unabhängige Instanz zwischen Ihnen und dem Medizinischen Dienst. Das kann verschiedene Vorteile haben, zum Beispiel kann die Ombudsperson ein fachbezogenes Problem gegenüber dem Medizinischen Dienst korrekt benennen, während es für Laien oft schwierig ist, die passenden Worte zu finden. Auch kann die Ombudsperson Ihnen helfen, eine fachbezogene Antwort der Beschwerdestelle des Medizinischen Dienstes richtig einzuordnen.

    Fragen und Antworten zur Ombudsperson beim Medizinischen Dienst (MD)

    • Warum gibt es die Ombudsperson beim MD?

      • Die Ombudsperson beim MD unterstützt Personen in der Wahrnehmung ihrer Patientenrechte. Außerdem stärkt sie die Transparenz und Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes.
      • Durch den Einsatz von Ombudspersonen sollen mögliche Unregelmäßigkeiten sowie systematische Fehlentwicklungen in der Tätigkeit des Medizinischen Dienstes erkannt und aufgelöst werden.
    • Welche Aufgaben hat die Ombudsperson beim MD?

      • Die Hauptaufgabe der Ombudsperson ist es, bei Beschwerden zwischen Versicherten und dem Medizinischen Dienst zu vermitteln.
      • Mit dem Einverständnis der oder des Versicherten wird unabhängig Kontakt mit der zuständigen Stelle aufgenommen und um Stellungnahme gebeten, um den Konflikt zu lösen.
      • Zusätzlich wird dem Verwaltungsrat und der zuständigen Aufsichtsbehörde des medizinischen Dienstes jährlich Bericht erstattet, um mögliche Fehlentwicklungen zu verhindern. 
    • Was ist der Unterschied zwischen Ombudsperson und Beschwerdestelle des MD?

      • Die Ombudsperson ist nicht beim Medizinischen Dienst angestellt und somit als unabhängig vermittelnde Person tätig.
      • Sollen Anregungen oder Kritik dem MD direkt mitgeteilt werden, bietet sich das Beschwerdemanagement, als direkte Schnittstelle zwischen den Patientinnen und Patienten und dem MD an, da diese in vielen Fällen unmittelbar agieren kann.
    • Mit welchen Anliegen kann ich die Ombudsperson kontaktieren?

      • Versicherte können sich mit Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes vertraulich an die Ombudsperson wenden.
      • Zusätzlich können die Beschäftigten des Medizinischen Dienstes – bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte – Kontakt zur Ombudsperson aufnehmen.
      • Anliegen, die einen Widerspruch, zum Beispiel zu einem Gutachten der Kranken- oder Pflegekasse, oder eine rechtliche Beratung beinhalten, kann die Ombudsperson nicht bearbeiten.
    • Werden die Anfragen vertraulich behandelt?

      • Die Ombudsperson und die jeweils zuständige Geschäftsstelle sind dazu verpflichtet, alle Informationen diskret und vertraulich zu behandeln.
      • Über Ihre Beschwerde bei der Ombudsperson erlangt die Krankenkasse und Pflegekasse keine Kenntnis. Ihre Beschwerde beeinflusst den Leistungsentscheid nicht. Sie ersetzt aber auch keinen Widerspruch bei Ihrer Kranken-/Pflegekasse.
      • Sofern persönliche Angaben für die Prüfung einer Beschwerde notwendig sind, werden diese nur mit der Einwilligung der versicherten Person an den Medizinischen Dienst weitergeleitet.

    Wie nehme ich Kontakt zur Ombudsperson des MD in meiner Region auf?

    Die für Sie zuständige Ombudsperson beim Medizinischen Dienst hängt von Ihrem Wohnsitz ab. Bitte geben Sie die Postleitzahl Ihres Wohnorts ein. Damit ermitteln wir zunächst die für Sie zuständige AOK und zeigen Ihnen dann an, welche Ombudsperson in Ihrer Region zuständig ist und wie Sie diese Person erreichen können.
    Aktualisiert: 11.01.2024

    Nach oben

    Waren diese Informationen hilfreich für Sie?