Selbsthilfe – ein starkes Netz
Der Austausch von Wissen und Erfahrung hilft chronisch kranken und behinderten Menschen und ihren Angehörigen, ihre Situation anzunehmen. Deshalb unterstützt die AOK seit mehr als 30 Jahren die Selbsthilfe (Gruppen, Landes- und Bundesverbände sowie Kontaktstellen) finanziell und organisatorisch.

Hilfe zur Selbsthilfe
Selbsthilfegruppen in der Region
Sie suchen Hilfe durch Selbsthilfe? Die AOK unterstützt die Idee der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe als wichtigen Teil einer ganzheitlichen medizinischen Versorgung. Der Soziale Dienst der AOK ist auch Kontakt- und Informationsstelle für gesundheitliche Selbsthilfegruppen (KIGS). Wir vermitteln Betroffene an bestehende Gruppen und beraten bei der Gründung neuer Gruppen.
Selbsthilfegruppen in der Region Heilbronn-Franken
Sie suchen Hilfe durch Selbsthilfe? In unserem Selbsthilfegruppen-Wegweiser finden Sie Selbsthilfegruppen von A-Z zu fast allen Themen in der Region Heilbronn-Franken mit Kontaktangaben, Adressen und regelmäßigen Treffen.
Sie vertreten eine regionale Selbsthilfegruppe, die hier noch nicht aufgeführt ist oder wünschen eine Änderung Ihres Eintrags, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Kreis Heilbronn, Hohenlohekreis, Kreis Schwäbisch Hall und Main-Tauberkreis:
Barbara Welle
Tel. 07131 639-374
Fax 07131 639-406
E-Mail: barbara.welle@bw.aok.de
Selbsthilfegruppen in der Region Neckar-Fils
Der Soziale Dienst der AOK Neckar-Fils ist Kontakt- und Informationsstelle für gesundheitliche Selbsthilfegruppen (KIGS) in den Landkreisen Esslingen und Göppingen. Wir vermitteln Betroffene an bestehende Gruppen und beraten bei der Gründung neuer Gruppen.
Aktueller Selbsthilfegruppen-Wegweiser (PDF, 3,7 MB)
Bitte beachten Sie, dass die KIGS regionalen Selbsthilfegruppen hier lediglich die Möglichkeit bietet, sich bekannt zu machen, aber keine Verantwortung für Inhalte und Richtigkeit der Angaben übernimmt.
Ihre AOK-Ansprechpartnerinnen helfen Ihnen gerne weiter:
Birthe Schöne
Sozialpädagogin (B.A.)
AOK - Die Gesundheitskasse Neckar-Fils
CompetenceCenter Sozialer Dienst
Rosenstraße 22 - 73033 Göppingen
Telefon: 07161 203-232
E-Mail.: kigs-nef@bw.aok.de
Felicitas Roos
Sozialpädagogin (B. A.)
AOK - Die Gesundheitskasse Neckar-Fils
CompetenceCenter Sozialer Dienst
Fabrikstraße 7 - 73207 Plochingen
Telefon: 07153 8319-47
E-Mail: kigs-nef@bw.aok.de
Selbsthilfegruppen in der Region Ostwürttemberg
KIGS – Kontakt- und Informationsstelle für gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen Ostwürttemberg
Teresa Rieg
B.A. Sozialpädagogin (DH)
Telefon: 07171 601-264
Anette Melchinger
Dipl.-Sozialpädagogin (BA)
Telefon: 07361 584-574
Nicole Pietrosante
B.A. Sozialpädagogin (DH)
Telefon: 07361 584-570
E-Mail: kigs-ostwuerttemberg@bw.aok.de
Wie unterstützt die AOK Selbsthilfegruppen?
Die AOK unterstützt Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch finanzielle und infrastrukturelle Hilfen seit mehr als 30 Jahren. Im Jahr 2021 stellen die gesetzlichen Krankenkassen 87 Millionen Euro für die Unterstützung der Selbsthilfe zur Verfügung. Davon unterstützt allein die AOK die Selbsthilfe mit rund 32 Millionen Euro.
2020 wurde die Verteilung der Fördermittel gesetzlich neu geordnet. Im Rahmen der sogenannten „kassenartenübergreifenden Pauschalförderung“ entfallen 70% der Fördermittel auf alle Förderebenen. Das bedeutet, dass von der AOK im Jahr 2021 etwa 4,5 Millionen Euro an die kassenartenübergreifende Projektförderung gehen. Zudem unterstützt die Gesundheitskasse Selbsthilfebundesorganisationen im Rahmen der kassenindividuellen Projektförderung mit insgesamt 0,97 Millionen Euro. Pro Versicherten gehen demnach 1,19 Euro an die Bundes- und Landesverbände der Selbsthilfe beziehungsweise an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen.
Antragsformulare der AOK Baden-Württemberg
Die AOK Baden-Württemberg unterstützt die gesundheitsbezogene Selbsthilfe und berät Sie gerne.
Antragsunterlagen für die kassenartenübergreifenden Pauschalförderung
Alle Unterlagen finden Sie auf der gemeinsamen Internetseite der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Selbsthilfeförderung in Baden-Württemberg: Antragsformulare für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Antragsunterlagen für die Förderung der Selbsthilfekontaktstellen (Pauschalförderung)
Alle Unterlagen finden Sie auf der gemeinsamen Internetseite der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Selbsthilfeförderung in Baden-Württemberg:: Antragsformulare für die Pauschalförderung
Antragsunterlagen für die Förderung der Selbsthilfegruppen (Pauschalförderung)
Alle Unterlagen finden Sie auf der gemeinsamen Internetseite der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Selbsthilfeförderung in Baden-Württemberg:: Antragsformulare für die Pauschalförderung
Antragsunterlagen der AOK Baden-Württemberg
Die AOK Baden-Württemberg unterstützt die gesundheitsbezogene Selbsthilfe und steht Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung.
Selbsthilfe in der digitalen Welt (PDF, 54 KB)
Antragsunterlagen für die Förderung der Landesverbände/-organisationen der Selbsthilfe (Kassenindividuelle Projektförderung) (PDF, 856 KB)
Antragsunterlagen für die Förderung der Selbsthilfekontaktstellen (Kassenindividuelle Projektförderung) (PDF, 890 KB)
Antragsunterlagen für die Förderung der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen (Kassenindividuelle Projektförderung) (PDF, 1,5 MB)
Ansprechpartner/-innen der AOK Baden-Württemberg
Kontakt Landesweite Selbsthilfeorganisationen und -kontaktstellen
Landesweite, baden-württembergische Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen beantragen Zuschüsse für die Projektförderung hier: Ansprechpartner
Kontakt Regionale Selbsthilfegruppen
Regionale Selbsthilfegruppen wenden sich bitte an die AOK-Bezirksdirektion vor Ort, wenn sie Unterstützung bei Aktionen oder Vorhaben brauchen. Wir unterstützen finanziell und/oder in Form von Sachleistungen (sofern möglich).
Alle Ansprechpartner für die kassenartenübergreifende sowie die krankenkassenindividuelle Förderung finden Sie hier: Liste der regionalen AOK-Ansprechpartner für die Selbsthilfeförderung (PDF, 15 KB)
Kontakt Pauschalförderanträge für Selbsthilfekontaktstellen
Eine Pauschalförderung von Selbsthilfekontaktstellen beantragen Sie hier: Ansprechpartner
Voraussetzungen für Selbsthilfeförderung
Ein Selbsthilfezusammenschluss muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Fördermittel zu erhalten. Dazu zählen unter anderem:
- Die Selbsthilfearbeit muss von Betroffenen für Betroffene erbracht werden.
- Die Aktivitäten sind auf die gemeinsame Bewältigung chronischer Krankheiten und Behinderungen ausgerichtet.
- Die Gruppe besteht aus mindestens sechs Teilnehmern, ist offen für neue Mitglieder und macht ihr Angebot in der Öffentlichkeit bekannt.
- Es bestehen keine wirtschaftlichen Interessen.
- Die Selbsthilfegruppe und -organisation verpflichtet sich zur Neutralität und arbeitet unabhängig von der Pharmaindustrie und anderen Wirtschaftsunternehmen.
- Die Finanzsituation ist jederzeit transparent.
- Es besteht Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Krankenkassen unter Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit.
Gefördert wird gesundheitsbezogene Selbsthilfe, die einen engen Bezug zu medizinischen Erfordernissen hat. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des § 20h SGB V in Verbindung mit den vom GKV-Spitzenverband herausgegebenen Fördergrundsätzen.
Welche Möglichkeiten der Förderung gibt es?
Die Bereitstellung der Fördermittel ist unterteilt in kassenartenübergreifende Pauschalförderung und krankenkassenindividuelle Projektförderung.
- Die pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe zur Absicherung ihrer regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen und Maßnahmen (zum Beispiel Raummiete oder Jahrestagungen) zur Verfügung gestellt.
- Die Projektförderung unterstützt besondere Vorhaben beziehungsweise Aktivitäten der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich sowie inhaltlich klar begrenzt sind. In Abgrenzung zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zeichnet sich die krankenkassenindividuelle Projektförderung dadurch aus, dass sie solche Aktivitäten fördert, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen um zu klären, ob ein angedachtes Projekt förderfähig ist.
Selbsthilfeförderung beantragen
Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer AOK nach den Fristen für die Antragsabgabe. Zuständig für Förderanträge von Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene ist der AOK-Bundesverband. Hier ist die Antragsfrist jeweils der 31.12. des Vorjahres. Selbsthilfe-Landesverbände wenden sich an die Ansprechpartner der AOK-Landesverbände, regionale Gruppen an die AOK vor Ort.
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