Selbsthilfe fördern: So unterstützt die AOK

Selbsthilfe ist eine wichtige Ergänzung zur Therapie und unterstützt Menschen dabei, mit gesundheitlichen Herausforderungen wie Depressionen, Krebserkrankungen, chronischen Erkrankungen oder Behinderungen besser umzugehen. Deshalb fördert die AOK seit mehr als 30 Jahren die Selbsthilfegruppen, Landes- und Bundesverbände sowie Kontaktstellen finanziell und organisatorisch.
Betroffene sprechen miteinander. Sie profitieren vom Austausch in einer Selbsthilfegruppe.© iStock / AnnaStills

Inhalte im Überblick

    Wie die AOK Selbsthilfe fördert

    Die AOK stärkt seit mehr als 30 Jahren die Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, sowohl finanziell als auch infrastrukturell. Im Jahr 2026 stellen die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt 107,3 Millionen Euro für die Selbsthilfe bereit. Allein die AOK unterstützt – bei einem Versichertenanteil von knapp 37 Prozent aller Versicherten in Deutschland – die Selbsthilfe mit rund 39,5 Millionen Euro. Das bedeutet: Für jeden AOK-Versicherten fließen im Jahr 2026 1,44 Euro an Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene sowie an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen.

    Für die Förderung der Selbsthilfe gilt ein fester Verteilungsschlüssel:

    • 70 Prozent der Gesamtmittel (75,1 Mio. Euro) gehen in die kassenartenübergreifende Pauschalförderung, zu festgelegten Prozentsätzen verteilt auf Bundesebene sowie auf Landes- und Regionalebene.
    • 30 Prozent der Mittel (32,2 Mio. Euro) stehen für die krankenkassenindividuelle Projektförderung zur Verfügung. Diese können die Krankenkassen und ihre Verbände auf allen Ebenen einsetzen.

    Für die AOK bedeutet das im Jahr 2026:

    • Auf Bundesebene stellt das AOK-System bereit:
      • ca. 5,5 Mio. Euro für die Pauschalförderung
      • ca. 1,2 Mio. Euro für die Projektförderung.
    • Auf Landes- und Regionalebene stehen zusätzlich zur Verfügung:
      • 22,1 Mio. Euro für die Pauschalförderung
      • 10,7 Mio. Euro für die Projektförderung.

    Die verschiedenen Fördermöglichkeiten im Überblick

    Gefördert wird gesundheitsbezogene Selbsthilfe, wenn sie einen klaren Bezug zu medizinischen Themen hat. Alle Voraussetzungen, die für eine Förderung erfüllt sein müssen, finden Sie im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbands.

    Die Bereitstellung der Fördermittel für die Selbsthilfe ist unterteilt in kassenartenübergreifende Pauschalförderung und krankenkassenindividuelle Projektförderung.

    • Die pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe zur Absicherung ihrer regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen und Maßnahmen (zum Beispiel Raummiete oder Jahrestagungen) zur Verfügung gestellt.
    • Die Projektförderung unterstützt besondere Vorhaben beziehungsweise Aktivitäten der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich sowie inhaltlich klar begrenzt sind. In Abgrenzung zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zeichnet sich die krankenkassenindividuelle Projektförderung dadurch aus, dass sie solche Aktivitäten fördert, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen um zu klären, ob ein angedachtes Projekt förderfähig ist.

    Ansprechpartner für Selbsthilfeförderung bei der AOK

    Damit die AOK Ihr Selbsthilfe-Angebot unterstützen kann, müssen Sie sich an die für Sie verantwortlichen Ansprechpartner wenden:

    • Zuständig für Förderanträge von Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene ist der AOK-Bundesverband. Selbsthilfe-Landesverbände wenden sich an die Ansprechpartner der AOK-Landesverbände. Ansprechpartner auf Bundes- und Landesebene finden Sie auf der Seite Ansprechpartner für die Selbsthilfeförderung.
    • Regionale Gruppen wenden sich an die AOK vor Ort. Die für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie im Folgenden auf dieser Seite.

    Selbsthilfeförderung beantragen

    Für Anträge von Selbsthilfeförderung auf Bundesebene wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband. Wollen Sie hingegen eine landesweites oder regionales Selbsthilfe-Angebot fördern lassen, stehen Ihnen Antragsunterlagen sowie weitere Informationen zur Beantragung von Selbsthilfeförderung auf der folgenden Seite zur Verfügung.

    Diese Selbsthilfeangebote gibt es bei der AOK Baden-Württemberg

    Sie interessieren sich für die Arbeit der Selbsthilfe oder suchen eine Selbsthilfegruppe in Ihrer Nähe?  Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner/-innen vor Ort.

    Oder sind Sie selbst in einer Selbsthilfegruppe, Selbsthilfeorganisation oder Selbsthilfekontaktstelle tätig und wollen Mittel beantragen? Ihre AOK Baden-Württemberg fördert gemeinsam mit der GKV-Gemeinschaft wiederkehrende Aufwendungen von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung.

    Gleichzeitig unterstützt Sie die AOK Baden-Württemberg bei der Umsetzung von Projekten im Rahmen der krankenkassenindividuellen Projektförderung.

    Einen Einblick in die wichtige Selbsthilfearbeit und die Umsetzung von geförderten Projektideen erhalten Sie im nachfolgenden Kurzfilm – denn jede Idee ist herzlich willkommen.

    Selbsthilfe: In der krankenkassenindividuellen Projektförderung ist jede Idee willkommen

    Antragsformulare der AOK Baden-Württemberg

    Antragsunterlagen für Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeorganisationen

    Sie wollen Fördermittel der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe nach § 20h SGB V beantragen? Hier finden Sie die Antragsunterlagen für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und die krankenkassenindividuelle Projektförderung der AOK Baden-Württemberg sowie weitere Informationen rund um die Antragstellung.

    In unserem Erklärfilm finden Sie wichtige Informationen zur richtigen Antragstellung:

    Selbsthilfe: Anleitung zur Antragstellung der krankenkassenindividuellen Projektförderung

    Antragsformulare der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung

    Ansprechpartner/-innen der AOK Baden-Württemberg

    • Ansprechpartner/-innen für landesweite Selbsthilfeorganisationen

      Landesweite, in Baden-Württemberg tätige, Selbsthilfeorganisationen beantragen 

      Mittel der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung der GKV-Gemeinschaftsförderung BW bei

      Frau Deborah Crazzolara
      Presselstraße 19
      70191 Stuttgart
      0711 6525-23298
      deborah.crazzolara@bw.aok.de

      Mittel der Krankenkassenindividuellen Projektförderung beantragen Selbsthilfeorganisationen bei 

      Frau Carolin Hopfe
      Presselstraße 19
      70191 Stuttgart
      0711 6525-18696
      carolin.hopfe@bw.aok.de

    • Ansprechpartner/-innen für Selbsthilfekontaktstellen

      Selbsthilfekontaktstellen, die kassenartenübergreifende Pauschalförderung beantragen wollen oder Fragen haben, finden hier die Ansprechpartner/-innen:

      Selbsthilfekontaktstellen, die Fragen zur krankenkassenindividuellen Projektförderung der AOK Baden-Württemberg haben oder Mittel beantragen wollen, wenden sich an:

      Frau Carolin Hopfe
      Presselstraße 19
      70191 Stuttgart
      0711 6525-18696
      carolin.hopfe@bw.aok.de.

    Ansprechpartner/-innen für Interessierte und Regionale Selbsthilfegruppen

    Sie haben Fragen zur Selbsthilfe oder suchen eine Selbsthilfegruppe?
    Sie suchen als Regionale Selbsthilfegruppe Unterstützung bei Aktionen oder Vorhaben?
    Sie haben Fragen zur kassenartenübergreifenden oder krankenkassenindividuellen Förderung? 

    Wir beraten und unterstützen Sie finanziell oder durch Sachleistungen.

    Kontakt zum Beratungsteam "Selbsthilfeförderung"

    Aktualisiert: 06.08.2026

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