Selbsthilfe fördern: So unterstützt die AOK
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Inhalte im Überblick
Wie die AOK Selbsthilfe fördert
Die AOK stärkt seit mehr als 30 Jahren die Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, sowohl finanziell als auch infrastrukturell. Im Jahr 2026 stellen die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt 107,3 Millionen Euro für die Selbsthilfe bereit. Allein die AOK unterstützt – bei einem Versichertenanteil von knapp 37 Prozent aller Versicherten in Deutschland – die Selbsthilfe mit rund 39,5 Millionen Euro. Das bedeutet: Für jeden AOK-Versicherten fließen im Jahr 2026 1,44 Euro an Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene sowie an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen.
Für die Förderung der Selbsthilfe gilt ein fester Verteilungsschlüssel:
- 70 Prozent der Gesamtmittel (75,1 Mio. Euro) gehen in die kassenartenübergreifende Pauschalförderung, zu festgelegten Prozentsätzen verteilt auf Bundesebene sowie auf Landes- und Regionalebene.
- 30 Prozent der Mittel (32,2 Mio. Euro) stehen für die krankenkassenindividuelle Projektförderung zur Verfügung. Diese können die Krankenkassen und ihre Verbände auf allen Ebenen einsetzen.
Für die AOK bedeutet das im Jahr 2026:
- Auf Bundesebene stellt das AOK-System bereit:
- ca. 5,5 Mio. Euro für die Pauschalförderung
- ca. 1,2 Mio. Euro für die Projektförderung.
- Auf Landes- und Regionalebene stehen zusätzlich zur Verfügung:
- 22,1 Mio. Euro für die Pauschalförderung
- 10,7 Mio. Euro für die Projektförderung.
Die verschiedenen Fördermöglichkeiten im Überblick
Gefördert wird gesundheitsbezogene Selbsthilfe, wenn sie einen klaren Bezug zu medizinischen Themen hat. Alle Voraussetzungen, die für eine Förderung erfüllt sein müssen, finden Sie im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbands.
Die Bereitstellung der Fördermittel für die Selbsthilfe ist unterteilt in kassenartenübergreifende Pauschalförderung und krankenkassenindividuelle Projektförderung.
- Die pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe zur Absicherung ihrer regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen und Maßnahmen (zum Beispiel Raummiete oder Jahrestagungen) zur Verfügung gestellt.
- Die Projektförderung unterstützt besondere Vorhaben beziehungsweise Aktivitäten der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich sowie inhaltlich klar begrenzt sind. In Abgrenzung zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zeichnet sich die krankenkassenindividuelle Projektförderung dadurch aus, dass sie solche Aktivitäten fördert, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen um zu klären, ob ein angedachtes Projekt förderfähig ist.
Ansprechpartner für Selbsthilfeförderung bei der AOK
Damit die AOK Ihr Selbsthilfe-Angebot unterstützen kann, müssen Sie sich an die für Sie verantwortlichen Ansprechpartner wenden:
- Zuständig für Förderanträge von Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene ist der AOK-Bundesverband. Selbsthilfe-Landesverbände wenden sich an die Ansprechpartner der AOK-Landesverbände. Ansprechpartner auf Bundes- und Landesebene finden Sie auf der Seite Ansprechpartner für die Selbsthilfeförderung.
- Regionale Gruppen wenden sich an die AOK vor Ort. Die für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie im Folgenden auf dieser Seite.
Selbsthilfeförderung beantragen
Für Anträge von Selbsthilfeförderung auf Bundesebene wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband. Wollen Sie hingegen eine landesweites oder regionales Selbsthilfe-Angebot fördern lassen, stehen Ihnen Antragsunterlagen sowie weitere Informationen zur Beantragung von Selbsthilfeförderung auf der folgenden Seite zur Verfügung.
Diese Selbsthilfeangebote gibt es bei der AOK Baden-Württemberg
Sie interessieren sich für die Arbeit der Selbsthilfe oder suchen eine Selbsthilfegruppe in Ihrer Nähe? Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner/-innen vor Ort.
Oder sind Sie selbst in einer Selbsthilfegruppe, Selbsthilfeorganisation oder Selbsthilfekontaktstelle tätig und wollen Mittel beantragen? Ihre AOK Baden-Württemberg fördert gemeinsam mit der GKV-Gemeinschaft wiederkehrende Aufwendungen von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung.
Gleichzeitig unterstützt Sie die AOK Baden-Württemberg bei der Umsetzung von Projekten im Rahmen der krankenkassenindividuellen Projektförderung.
Einen Einblick in die wichtige Selbsthilfearbeit und die Umsetzung von geförderten Projektideen erhalten Sie im nachfolgenden Kurzfilm – denn jede Idee ist herzlich willkommen.
Antragsformulare der AOK Baden-Württemberg
Antragsunterlagen für Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeorganisationen
Sie wollen Fördermittel der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe nach § 20h SGB V beantragen? Hier finden Sie die Antragsunterlagen für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und die krankenkassenindividuelle Projektförderung der AOK Baden-Württemberg sowie weitere Informationen rund um die Antragstellung.
In unserem Erklärfilm finden Sie wichtige Informationen zur richtigen Antragstellung:
Antragsformulare der krankenkassenindividuellen Projektförderung
Transparenz über verausgabte Fördermittel der krankenkassenindividuellen Projektförderung der AOK Baden-Württemberg
Weiterführende Informationen
Antragsformulare der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung
Antragsunterlagen für die kassenartenübergreifenden Pauschalförderung
Transparenz über verausgabte Fördermittel der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung
Ansprechpartner/-innen der AOK Baden-Württemberg
Ansprechpartner/-innen für landesweite Selbsthilfeorganisationen
Ansprechpartner/-innen für Selbsthilfekontaktstellen
Ansprechpartner/-innen für Interessierte und Regionale Selbsthilfegruppen
Sie haben Fragen zur Selbsthilfe oder suchen eine Selbsthilfegruppe?
Sie suchen als Regionale Selbsthilfegruppe Unterstützung bei Aktionen oder Vorhaben?
Sie haben Fragen zur kassenartenübergreifenden oder krankenkassenindividuellen Förderung?
Wir beraten und unterstützen Sie finanziell oder durch Sachleistungen.
Kontakt zum Beratungsteam "Selbsthilfeförderung"
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