Hintergrund

Krankenkassenindividuelle Projektförderung

Die krankenkassenindividuelle Förderung ist der zweite Strang der Selbsthilfeförderung, mit dem die Kassen jedes Jahr Projekte der Selbsthilfeorganisationen, -gruppen und -kontaktstellen sowie von Dachorganisationen von Selbsthilfeorganisationen unterstützen.

Was unterstützt die AOK im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung?

Selbsthilfeorganisationen können auf Bundes-, Landes- und Ortsebene in der Regel mindestens einmal im Jahr Fördermittel für bestimmte gesundheitsbezogene Projekte bei den Krankenkassenverbänden beantragen (nähere Informationen zu speziellen Regelungen bei den AOKs in den Ländern finden Sie hier).

Antragsfrist für die Bundesebene ist jeweils der 31. Dezember des Fördervorjahres. Auf den Landesebenen kann die Frist variieren. Daher ist es ratsam, sich bei der jeweiligen Landes-AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… zu informieren (s. Ansprechpartner für die Selbsthilfeförderung).

Die AOK unterstützt im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung besondere Vorhaben beziehungsweise Aktivitäten der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich klar begrenzt sind. In Abgrenzung zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zeichnet sich die krankenkassenindividuelle Projektförderung dadurch aus, dass sie solche Aktivitäten fördert, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen.

Die inhaltliche Ausrichtung der krankenkassenindividuellen Förderung durch die einzelnen Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… und Verbände kann variieren. Antragsteller auf der Bundesebene sollten sich im Vorfeld einer Antragstellung beim AOK-Bundesverband  über die Förderschwerpunkte informieren und sich am besten schon im Oktober/November des Vorjahres in einem persönliches Gespräch mit der zuständigen Referentin für Selbsthilfeförderung über ihre Projektideen austauschen.

Ansprechpartnerin:

AOK-Bundesverband, Abteilung Prävention
Claudia Schick
Rosenthaler Straße 31
10178 Berlin

Tel.: (030) 34646-2353
Fax: (030) 34646-332353
E-Mail

6 passende Downloads

  • Antragsunterlagen für die Projektförderung auf Bundesebene 2024

    Format: PDF | 1 MB

  • Ausfüllhilfe für den Antrag auf Projektförderung auf Bundesebene 2024

    Format: PDF | 233 KB

  • Verwendungsnachweis für die Projektförderung auf Bundesebene 2023

    Format: PDF | 1,019 KB

  • Kontaktdaten für die krankenkassenindividuelle Förderung auf Bundesebene

    Format: PDF | 82 KB

  • Allgemeine Nebenbestimmungen

    Format: PDF | 59 KB

  • Gemeinsames Rundschreiben 2024

    Format: PDF | 347 KB