Hintergrund

Selbsthilfeförderung

Aus der eigenen Betroffenheit heraus entwickeln chronisch kranke Menschen in Selbsthilfegruppen eine Kraft, die sich positiv auf ihre Lebensqualität auswirkt. Deshalb unterstützt die AOK die gesundheitsbezogene Selbsthilfe seit über 30 Jahren – und damit nicht erst, seit der Gesetzgeber 2008 die Krankenkassen auch gesetzlich dazu verpflichtet hat.

Foto: Nahaufnahme von der unteren Köperhälfte von Menschen in einem Stuhlkreis, die die Hände auf den Beinen gefaltet haben.

Die Rolle der Selbsthilfe im Gesundheitssystem

Rund 3,5 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland in insgesamt etwa 100.000 gesundheits- und sozialorientierten Selbsthilfegruppen Viele Kranke und ihre Angehörigen engagieren sich in Selbsthilfegruppen, um Unterstützung bei der… . Die gesundheitliche Selbsthilfe ergänzt die professionelle Gesundheitsversorgung und ist aus dem deutschen Gesundheitssystem nicht mehr wegzudenken. 

Mit Inkrafttreten des Präventionsgesetzes 2016 hat der Gesetzgeber die zur Verfügung zu stellenden Fördergelder für die Selbsthilfe erhöht. Seitdem findet jährlich eine prozentuale Anpassung gemäß den Veränderungen der monatlichen Bezugsgröße In der Sozialversicherung beziehen sich wichtige Grenzwerte auf die Bezugsgröße, in der… nach Paragraf 18 Absatz 1 des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB IV) statt. Im Jahr 2024 stellt allein die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Gemeinschaft rund 33,5 Millionen Euro und die GKV insgesamt 95,11 Millionen Euro für die Unterstützung der Selbsthilfe zur Verfügung. Damit gehen im Förderjahr 2024 pro versicherte Person 1,28 Euro an die Selbsthilfeorganisationen auf der Bundes- und den Landesebenen beziehungsweise an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen.

Zwei Förderstränge in der Selbsthilfeförderung

Schon seit 2020 gilt ein neuer prozentualer Verteilerschlüssel für die Pauschal- und die Projektförderung: 70 Prozent der Fördermittel auf allen Förderebenen müssen innerhalb der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung vergeben werden. Gemäß den in Paragraf 20h SGB V formulierten gesetzlichen Grundlagen können für krankenkassenindividuelle Projektförderung auf allen Förderebenen nur noch 30 Prozent der Fördermittel individuell von den Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… und ihren Verbänden vergeben werden. Das sind 2024 66,58 Millionen Euro an Pauschalmitteln und 28,53 Millionen Euro an Projektmitteln. Für die Förderung der Selbsthilfe auf der Bundesebene heißt das, dass aus dem AOK-System 2024 rund 4,94 Millionen Euro für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und rund 1,06 Million Euro für die krankenkassenindividuelle Projektförderung von Selbsthilfeorganisationen auf der Bundesebene bereitgestellt werden können.

Im Zentrum der Selbsthilfe-Förderung des AOK-Bundesverbandes steht die Unterstützung des Betroffenen und seiner Familie und Angehörigen. Gefördert werden darum Projekte, die die Unterstützung der Betroffenen und ihrer Familienmitglieder sowie von Bezugspersonen im Fokus haben. Schon vor Corona waren uns besonders Projekte, die sich um die Verbesserung und Gestaltung des digitalen Zugangs Betroffener zur Selbsthilfe bemühen sehr wichtig.

Die Coronapandemie hat viel in der Selbsthilfe verändert, deshalb wollen wir zum einen weiterhin einen Förderschwerpunkt auf die Digitalisierung der Selbsthilfe legen, aber auch die Förderung der Selbsthilfeaktivitäten der Long Covid Erkrankten in den Focus unserer Förderung beim AOK-Bundesverband nehmen. Die Auswirkungen der Klimakrise auf die Gesundheit insbesondere chronisch Kranker und das Thema Nachhaltigkeit spielen auch in der Selbsthilfe eine immer größere Rolle. Das wollen wir seitens der AOK und dem AOK-Bundesverband unterstützen und freuen uns auch hier über Projektanträge. 

Zudem können Sie bei uns aber auch gerne weiterhin Projekte zur Vernetzung der Selbsthilfe mit dem Gesundheitssystem, zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz, der psychischen Gesundheit oder zur Integration von chronisch erkrankten und behinderten Menschen mit Migrationshintergrund einreichen.

Selbsthilfe-Förderung im Jahr 2022
Im Jahr 2022 stellte die AOK-Gemeinschaft wieder rund 32,2 Millionen Euro und die GKV 87,2 Millionen Euro für die Unterstützung der Selbsthilfe zur Verfügung. Damit gingen auch 2022 pro Versicherte erneut 1,19 Euro an die Selbsthilfeorganisationen auf der Bundes- und den Landesebenen beziehungsweise an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen.

Selbsthilfe-Förderung im Jahr 2021
Im Jahr 2021 stellte die AOK gem. KJ 1 2021 rund 30 Millionen Euro und die GKV 85 Millionen Euro für die Unterstützung der Selbsthilfe zur Verfügung. Für die Förderung der Selbsthilfe auf der Bundesebene wurden aus dem AOK-System rund 4,3 Millionen Euro für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und rund 1,3 Millionen Euro für die krankenkassenindividuelle bundesweite Projektförderung verausgabt.

Selbsthilfe-Förderung im Jahr 2020
Im Jahr 2020 stellte die AOK rund 31 Millionen Euro und die GKV 84 Millionen Euro für die Unterstützung der Selbsthilfe zur Verfügung. Ab 2020 wurde ein neuer prozentualer Verteilerschlüssel für die Pauschal- und die Projektförderung umgesetzt: 70 Prozent der Fördermittel auf allen Förderebenen müssen seit dem 01.01.2020 innerhalb der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung vergeben werden. Für krankenkassenindividuelle Projektförderung können auf allen Förderebenen nur noch 30 Prozent der Fördermittel gemäß Paragraf 20h SGB V von den Krankenkassen und ihren Verbänden ausgegeben werden.

Für die Förderung der Selbsthilfe auf der Bundesebene heißt das, dass aus dem AOK-System rund 4,3 Millionen Euro für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und 0,93 Millionen Euro für die krankenkassenindividuelle bundesweite Projektförderung von Bundesverbänden der Selbsthilfe und Dachverbänden bereitgestellt wurden. Damit gingen 2020 pro Versicherte 1,15 Euro an die Bundes- und Landesverbände der Selbsthilfe beziehungsweise an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen.

Selbsthilfe-Förderung im Jahr 2019
2019 stellte die AOK-Die Gesundheitskasse gem. KJ 1 2019 für die Unterstützung der Selbsthilfe ca.31 Millionen Euro (30.996.823,31 Euro) und die GKV ca. 84 Millionen Euro (83.774.225,73 Euro) zur Verfügung. Das bedeutet, dass die AOK-Die Gesundheitskasse statt 1,13 Euro sogar 1,16 Euro pro Versicherten an die Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen vor Ort und im Land, sowie die Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene verausgabt hat. Das sind 3 Cent mehr als gesetzlich vorgeschrieben.

Für die Förderung der Selbsthilfe auf der Bundesebene bedeutete das, dass aus dem AOK-System 3 Millionen Euro für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und sogar rund 1,8 Millionen Euro für die krankenkassenindividuelle bundesweite Projektförderung von Selbsthilfeorganisationen und Dachverbänden von Selbsthilfeorganisationen auf der Bundesebene bereitgestellt wurden.

Unterstützung vor Ort

Die AOKs vor Ort helfen den Selbsthilfe-Aktiven aber nicht nur finanziell. Vielfach unterstützen einzelne Geschäftsstellen die Selbsthilfegruppen und -organisationen auch personell. Oder sie stellen Räume zur Verfügung und übernehmen Kopierarbeiten, Plakatdruck oder Postversand. AOK-Selbsthilfebeauftragte und Mitarbeiter der Präventionsabteilungen pflegen langjährige Kontakte mit der Selbsthilfe. Sie kennen die Bedürfnisse der Gruppen aus persönlichen Gesprächen. Sie sorgen für die Unterstützung, die bei konkreten Aktivitäten und Projekten benötigt wird. Nicht zuletzt informiert die AOK die Selbsthilfe-Zusammenschlüsse über die Möglichkeiten der finanziellen Förderung, damit sie den gesetzlich festgesetzten Betrag in vollem Umfang ausschöpfen. Für die Unterstützung von örtlichen Selbsthilfegruppen und Betroffenen sind neben den Krankenkassen und den landes- oder bundesweiten Selbsthilfeorganisationen die circa 300 Selbsthilfe-Kontaktstellen und -unterstützungs-Einrichtungen von Bedeutung.