Selbsthilfegruppe gründen: So unterstützt die AOK
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- AOK PLUS
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Sachsen-Anhalt

Inhalte im Überblick
Wie unterstützt die AOK Selbsthilfegruppen?
Die AOK unterstützt Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch finanzielle und infrastrukturelle Hilfen seit mehr als 30 Jahren. Im Jahr 2025 stellen die gesetzlichen Krankenkassen 101,4 Millionen Euro für die Unterstützung der Selbsthilfe zur Verfügung. Davon unterstützt allein die AOK die Selbsthilfe mit rund 37,5 Millionen Euro. Damit gehen im Jahr 2025 pro Versicherte 1,36 Euro an die Selbsthilfeorganisationen auf der Bundes- und den Landesebenen beziehungsweise an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen.
Seit 2020 gilt ein neuer prozentualer Verteilerschlüssel für die Pauschal- und die Projektförderung: 70 Prozent der Fördermittel auf allen Förderebenen müssen innerhalb der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung vergeben werden. Für krankenkassenindividuelle Projektförderung können auf allen Förderebenen nur noch 30 Prozent der Fördermittel von den Krankenkassen und ihren Verbänden verteilt werden. Für die Förderung der Selbsthilfe auf der Bundesebene heißt das, dass aus dem AOK-System 2025 rund 5,2 Millionen Euro für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und rund 1,1 Millionen Euro für die krankenkassenindividuelle Projektförderung von Selbsthilfeorganisationen bereitgestellt werden.
Voraussetzungen für Selbsthilfeförderung
Eine Selbsthilfegruppe muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Fördermittel zu erhalten. Dazu zählen unter anderem:
- Die Selbsthilfearbeit muss von Betroffenen für Betroffene erbracht werden.
- Die Aktivitäten sind auf die gemeinsame Bewältigung chronischer Krankheiten und Behinderungen ausgerichtet.
- Die Gruppe besteht aus mindestens sechs Mitgliedern, ist offen für neue Mitglieder und macht ihr Angebot in der Öffentlichkeit bekannt.
- Es bestehen keine wirtschaftlichen Interessen.
- Die Selbsthilfegruppe verpflichtet sich zur Neutralität und arbeitet unabhängig von der Pharmaindustrie und anderen Wirtschaftsunternehmen.
- Die Finanzsituation ist jederzeit transparent.
- Es besteht Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Krankenkassen unter Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit.
- Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beziehungsweise der Landesdatenschutzgesetze und der EU-Datenschutz-Grundverordnung sind zu beachten, insbesondere wenn digitale Anwendungen genutzt werden.
Gefördert wird gesundheitsbezogene Selbsthilfe, die einen engen Bezug zu medizinischen Erfordernissen hat. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des § 20h SGB V in Verbindung mit den vom GKV-Spitzenverband herausgegebenen Fördergrundsätzen, dem Leitfaden zur Selbsthilfeförderung.
Wie wird Selbsthilfe gefördert?
Die Bereitstellung der Fördermittel für die Selbsthilfe ist unterteilt in kassenartenübergreifende Pauschalförderung und krankenkassenindividuelle Projektförderung.
- Die pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe zur Absicherung ihrer regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen und Maßnahmen (zum Beispiel Raummiete oder Jahrestagungen) zur Verfügung gestellt.
- Die Projektförderung unterstützt besondere Vorhaben beziehungsweise Aktivitäten der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich sowie inhaltlich klar begrenzt sind. In Abgrenzung zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zeichnet sich die krankenkassenindividuelle Projektförderung dadurch aus, dass sie solche Aktivitäten fördert, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen um zu klären, ob ein angedachtes Projekt förderfähig ist.
Selbsthilfeförderung beantragen
Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer AOK nach den Fristen für die Antragsabgabe. Zuständig für Förderanträge von Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene ist der AOK-Bundesverband. Hier ist die Antragsfrist jeweils der 31.12. des Vorjahres. Selbsthilfe-Landesverbände wenden sich an die Ansprechpartner der AOK-Landesverbände, regionale Gruppen an die AOK vor Ort.
Detaillierte Infos zur Antragstellung
- Generelle Fördervoraussetzungen
- Wichtige Ansprechpartner der AOK
- Bleiben Sie auf dem Laufenden – „InKONTAKT – das Selbsthilfenewsportal des AOK-Bundesverbandes“
- Formulare für die kassenartenübergreifende pauschale Gemeinschaftsförderung Bund
- Formulare für die projektbezogene kassenartenindividuelle Selbsthilfeförderung Bund
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hält für die Selbsthilfe ein spezielles Angebot bereit
Neben Projekt- und Pauschalförderung veranstaltet jährlich das Informations- und Diskussionsforum „Selbsthilfe im Dialog“. Zudem stehen verschiedene Ratgeberbroschüren in einfacher Sprache zur Verfügung.
Weiterführende Informationen bietet auch der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung: GKV-Leitfaden zur Selbsthilfeförderung gültig ab 01.01.2023 (PDF, 1.796 KB).
News zu Selbsthilfethemen
InKONTAKT wird aktueller und digitaler: An dieser Stelle finden Sie regelmäßig aktuelle Neuigkeiten aus der Selbsthilfe. Damit ersetzen wir den bislang im Drei-Monats-Rhythmus erschienenen PDF-Newsletter mit seinem Bundesteil und verschiedenen Regionalausgaben. Ältere Ausgaben finden Sie weiterhin im Newsletter-Archiv.
Selbsthilfe im Dialog
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland unterstützt als gesetzliche Krankenkasse seit vielen Jahren die Selbsthilfearbeit und hilft damit den betroffenen Menschen und ihren Angehörigen, sich mit der Erkrankung auseinanderzusetzen, ihre individuelle Situation besser zu bewältigen und eine verbesserte Lebensqualität zu erreichen. Mit unserer Veranstaltungsreihe „Selbsthilfe im Dialog“ haben wir gemeinsam mit dem Paritätischen Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland ein Forum geschaffen, in dem sich betroffene Menschen austauschen, neue Kontakte knüpfen und sich zu speziellen Themen weiterbilden können.
Projektförderung
Die Projektförderung unterstützt einzelne, zeitlich und inhaltlich abgegrenzte Vorhaben, wie zum Beispiel Veranstaltungen oder den Druck von Broschüren und Plakaten. Sie wird krankenkassenindividuell durchgeführt und muss dementsprechend bei den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen beantragt werden
Antragsformulare AOK Projektförderung 2025
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland stellt für gesundheitsbezogene Selbsthilfeprojekte im Jahr 2024 rund 494.000 Euro zur Verfügung.
Anträge für Projekte können ganzjährig gestellt werden, es empfiehlt sich jedoch eine möglichst frühe Antragstellung. Die Anträge sind im Original einzureichen.
AOK-Ansprechpartnerin
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Die Gesundheitskasse
Hermannstraße 37
56564 NeuwiedMichaela Heil
Telefon: 02631 892 255
E-Mail: michaela.heil@rps.aok.de
Hinweise zur Förderung
Wenn Sie einen Teil der nachfolgenden Fragen mit Ja beantworten, können Sie davon ausgehen, dass es sich bei Ihrem geplanten Vorhaben um ein Projekt handelt:
- Handelt es sich um ein einzelnes, inhaltlich abgegrenztes Vorhaben?
- Planen Sie ein Vorhaben mit bestimmtem Anfang und Ende?
- Geht das Vorhaben über Ihre tägliche Selbsthilfearbeit hinaus?
- Zielt Ihr Vorhaben auf etwas Neuartiges ab?
- Birgt das Vorhaben Risiken? Zum Beispiel, weil Termine eingehalten werden müssen, größere Investitionen erforderlich sind oder weil die Vereinsorganisation nachhaltig betroffen ist?
- Benötigen Sie externe Fachleute für die Durchführung des Vorhabens?
Projekte sind zum Beispiel:
- Erstellung neuer Veröffentlichungen
- Durchführung von Selbsthilfetagen / Veranstaltungen / Fachtagungen / Messen (Referentenhonorare, Druckkosten für Plakate, Einladungen etc.)
- Durchführung von Seminaren zu bestimmten Themen wie zum Beispiel Atemtraining (Raummiete, Einladungen, Qualifizierungsmaßnahmen der Seminarleiter etc.)
- Projekte mit Partnern (Gemeinden, Schulen, Kindertagesstätten, Gesundheitspartner, Betriebsärzte etc.)
- Erstellung von Ausstellungsmaterialien für die Öffentlichkeitsarbeit der Gruppe
- Digitalisierung von Medien
- Aufbau einer Homepage
Transparenz
Hier finden Sie den Transparenzbericht zur Projektförderung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland für das Jahr 2020, 2021 und 2022:
Transparenzbericht der Projektförderung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 2022
Transparenzbericht zur Projektförderung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 2021
Transparenzbericht zur Projektförderung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 2020
Projektförderung in Rheinland-Pfalz und im Saarland
Nachweis über die Mittelverwendung AOK Projektförderung
Hier finden Sie den Nachweis über die Mittelverwendung AOK Projektförderung
Belegliste zum Nachweis AOK Projektförderung
Hier finden Sie die Belegliste zum Nachweis AOK Projektförderung
Nebenbestimmungen für die Gewährung von Selbsthilfefördermitteln nach § 20h
Pauschalförderung
Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung wird von allen Krankenkassen und ihren Verbänden gemäß dem Leitfaden zur Selbsthilfeförderung (siehe oben) auf allen drei Förderebenen (Bund, Land, örtliche Ebene) durchgeführt und berücksichtigt die Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene, die örtlichen Selbsthilfegruppen und die Selbsthilfekontaktstellen.
Hier finden Sie die Aufteilung der gesetzlich vorgesehene Fördermittel für das Jahr 2024.
Pauschalförderung im Saarland
Informationen und Anträge zur Pauschalförderung im Saarland finden Sie unter www.selbsthilfe-saar.de.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Pauschalförderung im Saarland:
Veröffentlichung der Fördermittel im Jahr 2022 der GKV Gemeinschaftsförderung Saarland
Liste zur Förderung von Landesorganisationen im Saarland
Gemeinsame Presseinformation der Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Saarland
Pauschalförderung in Rheinland-Pfalz
Hier finden Sie die Gemeinsame Presseinformation der Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Rheinland-Pfalz sowie die Geschäftsordnung der GKV Gemeinschaftsförderung.
Antragsformulare und Informationen Pauschalförderung
Antragsformulare Pauschalförderung 2024
Die Antragsunterlagen sind im Original einzureichen. Bitte beachten Sie die Antragsfristen (Ausnahme: Neugründungszuschuss, dieser kann unterjährig beantragt werden). Die Fristen sind im jeweiligen Antragsformular vermerkt.
Merkblätter 2025
Zur Unterstützung bei der Antragstellung stellt die Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung Rheinland-Pfalz eine Reihe von Merkblättern zur Verfügung, die häufig gestellte Fragen zum Förderverfahren behandeln:
- Blatt 1 “Antragstellung, Mittelverwendung und Nachweis”
- Blatt 2 “Mietkosten und Nebenkosten”
- Blatt 3a "Büromaterial und Büroanschaffungen" (Gruppen)
- Blatt 3b "Büromaterial und Büroanschaffungen" (Organisationen und Kontaktstellen)
- Blatt 4 "Öffentlichkeitsarbeit" (Gruppen)
- Blatt 5 "Telefon- und Internetgebühren (Gruppen)
- Blatt 6 "Vortragsveranstaltungen und Selbsthilfetage" (Gruppen)
- Blatt 7 “Überregionale Gremien, Delegiertenversammlungen”
- Blatt 8 “Tagungs-, Kongress- und Messebesuche”
- Blatt 9 "Fahrt-/Reisekosten" (Gruppen)
- Blatt 10 “Nicht förderfähige Ausgaben”
- Blatt 11 „IT- und EDV Bedarf“
- Blatt 12 „Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung“
- Blatt 13 „Versicherungen"
- Blatt 14 „Supervision“
- Blatt 15 „Seminare, Fort- und Weiterbildungen, Schulungen sowie Ausbildung zum/zur Ehrenamtlichen Suchtkrankenhelfer/in“
- Blatt 16 „Durchführung von regelmäßigen Maßnahmen mit engem Bezug zu selbsthilfebezogenen Aufgaben der Antragstellenden“
Federführer und Ansprechpartner
Federführer im Jahr 2025 ist die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Die Gesundheitskasse
Rizzastraße 11
56068 KoblenzGisela Stichler
Telefon: 0261 3904-240
E-Mail: gisela.stichler@rps.aok.deHinweise zur Förderung
Pauschalförderung dient der Absicherung der originären gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, wie zum Beispiel:
- Raummiete für die regelmäßigen Gesprächstreffen
- Büroausstattung/Büromaterial einschließlich Druckerpatronen
- Fachliteratur
- Fernmeldegebühren (Telefon, Fax, Internet)
- Porto, Kopierkosten
- Sachkosten für PC, Drucker, Beamer, Mobiliar, Ausstellungsbedarf
- Öffentlichkeitsarbeit wie Mitgliederrundbriefe, Pflege eines
bestehenden Internetauftritts, regelmäßig erscheinende Medien - überregionale Gremiensitzungen, Mitglieder-/Delegiertenversammlungen
- Tagungs-, Kongress- und Messebesuche
- Mitgliedsbeiträge für Selbsthilfeorganisationen
- Schulungen oder Fortbildungen, die auf die Befähigung zur Organisations- und Verbandsarbeit sowie auf administrative Tätigkeiten abzielen (zum Beispiel Organisation, Buchhaltung, Antragsverfahren, Rhetorik usw.)
Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 20h SGB V in Rheinland-Pfalz (GKV-Pauschalförderung)
Fördermittelempfänger sind verpflichtet, die Nebenbestimmungen zu beachten. Diese sind Bestandteil des Bewilligungsbescheides, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Nebenbestimmungen Rheinland-Pfalz 2025
Pauschalförderung in Rheinland-Pfalz – Mittelverwendung Förderjahr 2024
Hier finden Sie Formulare zur Beantragung von Umwidmungen und Verrechnungen und zum Nachweis der Mittelverwendung betreffend Fördermittel 2024:
Antrag auf Umwidmung von GKV-Pauschalfördermitteln 2024
Antrag auf Verrechnung der Restmittel des Förderjahres 2024
Nachweis über die Mittelverwendung gemäß § 20h SGB V – Jahr 2024
Nachweis über die Mittelverwendung gemäß § 20h SGB V – Jahr 2024 - Selbsthilfegruppen / Vollantrag
Nachweis über die Mittelverwendung gemäß § 20h SGB V – Jahr 2024 - Selbsthilfeorganisationen
Selbsthilfe-Ratgeber in einfacher Sprache
- Arzt Patient - Wörterbuch (PDF, 914 KB)
- Depressionen verstehen (PDF, 2,55 MB)
- Diabetes verstehen (PDF, 2,50 MB)
- Epilepsie verstehen (PDF, 4,33 MB)
- Gesundheit verstehen (PDF, 1,99 MB)
- Ich verstehe dich - Gespräche in Gruppen (PDF, 744 KB)
- Krebs verstehen (PDF, 2,40 MB)
- Selbsthilfe verstehen (PDF, 860 KB)
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?