Familienversicherung
Kinder, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner können kostenfrei bei der AOK mitversichert werden. Voraussetzung dafür ist: kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen.

Ihre Vorteile auf einen Blick
- Kostenlos mitversichert: Als Familienversicherter zahlen Sie keine eigenen Beiträge.
- Alle Familienangehörigen genießen denselben Schutz.
- Familienversicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von allen Zuzahlungen befreit (Ausnahme: Fahrkosten).
Voraussetzungen für die Familienversicherung
- Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt aller Beteiligten liegt in Deutschland.
- Ein Elternteil, der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner muss gesetzlich als Mitglied krankenversichert sein.
- Für Familienmitglieder, die aufgenommen werden möchten, gelten Einkommensgrenzen. Das monatliche Gesamteinkommen darf 470 Euro, bei einem Minijob (geringfügige Beschäftigung) 450 Euro nicht übersteigen.
- Bitte beachten Sie: Beschäftigungen mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 470 Euro sind versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
- Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs mitversichert, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, gilt die Altersgrenze von 25 Jahren. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen.
FAQ: In allen Lebenslagen gut familienversichert
Die Familienversicherung bei der AOK ist für Groß und Klein eine super Sache. Worum es genau geht, erfahren Sie in unseren FAQ auf die wichtigsten Fragen zu den Voraussetzungen einer Familienversicherung.
Kinder in der Familienversicherung
Wer gilt als „Kind“ im Sinne der Familienversicherung?
Als Kinder gelten nicht nur leibliche und Adoptivkinder. Auch Kinder des Ehe- beziehungsweise gesetzlichen Lebenspartners, Enkelkinder und Pflegekinder können bei Ihnen mitversichert werden. Voraussetzung: Sie leben in Ihrem Haushalt oder werden überwiegend von Ihnen unterhalten.“
Was ist, wenn beide Eltern gesetzlich krankenversichert sind?
Sind beide Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner in unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen versichert, so haben Sie die freie Wahl, in welcher Kasse Sie Ihr Kind oder Ihre Kinder versichern.
Was gilt für die Kinder, wenn der Partner privat krankenversichert ist?
Eine Mitversicherung von Kindern ist ausgeschlossen, wenn Ihr mit dem Kind verwandter Ehe- oder Lebenspartner nicht gesetzlich versichert ist, sein Gehalt monatlich 5.362,50 Euro (gilt für 2021) übersteigt oder falls seine private Versicherung bereits Ende 2002 bestand und sein Gehalt 4.837,50 EUR (gilt für 2021) übersteigt und er regelmäßig mehr verdient als Sie.
Altersgrenzen und Einkommensgrenzen
Welche Altersgrenzen gelten für die Familienversicherung?
- Kinder können in der Familienversicherung sein, bis sie volljährig sind. Voraussetzung: Ihr Einkommen übersteigt nicht die genannten Grenzen.
- Für Kinder, die nicht erwerbstätig sind, gilt darüber hinaus die Altersgrenze von 23 Jahren.
- Kinder, die studieren, noch zur Schule gehen oder eine nicht sozialversicherungspflichtige Berufsausbildung absolvieren, können bis zum Alter von 25 Jahren familienversichert bleiben.
- Bei geleistetem Wehr- und Zivildienst sowie Freiwilligendienst kann sich diese Grenze noch darüber um die Dienstzeit hinaus verlängern.
- Behinderten Kindern steht die Familienversicherung zeitlich unbegrenzt offen, wenn sie nicht in der Lage sind, den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Weitere Voraussetzung: Die Familienversicherung hat bereits bestanden, als die Behinderung eintrat.
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
- Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2021) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
- Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
- Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
- Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
- Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.
Familienversicherung für Studenten, Selbstständige und Rentner
Bin ich als Student weiterhin familienversichert?
Studenten können familienversichert sein, bis sie 25 Jahre alt werden. Anschließend ist die studentische Krankenversicherung bis zum 30. Lebensjahr möglich.
Können Selbstständige in der Familienversicherung mitversichert werden?
Eine hauptberufliche Selbstständigkeit ist ein Ausschlusskriterium für die Familienversicherung. Möglich ist die Familienversicherung, wenn Sie nebenberuflich selbstständig sind und Ihren Lebensunterhalt in erster Linie durch andere Einnahmen als solche aus selbstständiger Tätigkeit bestreiten. Das gilt, wenn die wöchentliche Arbeitszeit als Selbstständiger 20 Stunden nicht übersteigt.
Erhalten Sie zur Förderung einer Existenzgründung einen Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit, liegt nach dem Recht der Arbeitsförderung eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit vor. In diesem Fall ist die Familienversicherung ausgeschlossen.
Bin ich als Rentner weiterhin familienversichert?
Unter zwei Bedingungen können Sie als Rentner in der Familienversicherung sein:
- Sie erfüllen nicht die Vorversicherungszeit für die eigene Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner.
- Ihr persönliches Einkommen übersteigt nicht die Grenze von monatlich 470 Euro.
Familienversicherung und private Krankenversicherung
Kann ich familienversichert werden, wenn ich bislang privat versichert war?
Grundsätzlich ja, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Aber: Während der Mutterschaftsfrist und der Elternzeit ist die kostenlose Mitversicherung nicht möglich, wenn Sie nicht unmittelbar zuvor Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung waren.
Online-KundenCenter "Meine AOK"
Wussten Sie schon, dass Ihnen in unserem Online-KundenCenter "Meine AOK" viele Services der AOK Baden-Württemberg rund um die Uhr zur Verfügung stehen?
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