Krankengeld: Fragen und Antworten
Bei der Beantragung und Auszahlung von Krankengeld sind viele Dinge zu beachten. Die wichtigsten haben wir bereits auf den anderen Seiten zum Thema Krankengeld erläutert. Hier finden Sie weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Fragen und Antworten zum Krankengeld
Muss ich vom Krankengeld Sozialversicherungsbeiträge zahlen?
Sie zahlen davon Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die AOK führt die Beiträge direkt an den jeweiligen Träger, beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung, ab. In der Krankenversicherung sind Sie beitragsfrei versichert.
Werden vom Krankengeld Steuern abgezogen?
Nein, anders als beim Lohn gibt es keine direkten Steuerabzüge. Wer Krankengeld bezieht, sollte allerdings dennoch für die Steuer etwas Geld zurücklegen. Denn das bezogene Krankengeld sorgt dafür, dass das restliche Einkommen mit einem höheren Steuersatz belegt wird.
Welche Fristen gelten für den Bezug von Krankengeld?
Der Anspruch auf Krankengeld beginnt mit dem Tag, an dem der Arzt die Arbeitsunfähigkeit (AU) festgestellt hat, bei einer Krankenhausbehandlung mit dem Tage der Aufnahme. Bei beschäftigten Arbeitnehmern ruht grundsätzlich während der ersten sechs Wochen ihrer AU der Krankengeldanspruch. Stattdessen zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Für Bezieher von Arbeitslosengeld gilt dies entsprechend. In dieser Zeit erhalten Sie das Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit weiter. Krankengeld wird dann ab der siebten Krankheitswoche gezahlt. Das Krankengeld können wir nur dann zahlen, wenn Sie uns die AU-Bescheinigung einreichen. Wichtig: Sie müssen uns die AU innerhalb einer Woche melden.
Wie lange bekomme ich Krankengeld?
Krankengeld kann für dieselbe Krankheit maximal eineinhalb Jahre lang (78 Wochen) innerhalb von drei Jahren ausgezahlt werden. Die Zeit der Entgeltfortzahlung wird dabei mitgerechnet. Erkranken Sie während des Krankengeldbezugs an einer anderen Krankheit, verlängert sich die Bezugsdauer nicht.
Wird das Krankengeld durchgehend gezahlt?
Sie erhalten nur dann durchgehend Krankengeld, wenn Ihr Arzt Sie ohne Unterbrechung arbeitsunfähig schreibt. Ihr Arzt kann Sie nicht rückwirkend krankschreiben. Das bedeutet: Sie müssen sich spätestens am Werktag, nach dem die AU-Bescheinigung ausläuft, wieder bei Ihrem Arzt vorstellen. Endet die Bescheinigung am Freitag oder am Wochenende, reicht es, wenn die Folgekrankschreibung am anschließenden Montag erfolgt.
Wann erhalte ich mein Krankengeld?
Krankengeld wird – ähnlich wie meist auch Lohn und Gehalt – rückwirkend für die vorhergegangene Krankschreibung bis zu dem Tag, an dem Sie bei Ihrem Arzt in der Praxis waren und er die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat, gezahlt.
Erhalte ich während einer Reha-Maßnahme beziehungsweise einer Kur Krankengeld?
Sie haben auch während einer Reha-Maßnahme oder Kur Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Ist der Anspruch auf die sechswöchige Entgeltfortzahlung abgelaufen, so gibt es in der Regel Übergangsgeld, sofern die Rentenversicherung die Reha bezahlt. Übernimmt die AOK als Krankenversicherung die Kosten, zahlt sie Krankengeld.
Erhalte ich Krankengeld, wenn ich wegen meiner Schwangerschaft krankgeschrieben bin?
Dürfen Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft nicht arbeiten, spricht Ihr Arzt ein Beschäftigungsverbot aus. In diesem Fall zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen weiterhin Ihren Lohn. Sind Sie nicht wegen Ihrer Schwangerschaft, sondern aus anderen Gründen länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, erhalten Sie im Anschluss an die Entgeltfortzahlung Krankengeld.
Wirkt sich eine Kündigung auf mein Krankengeld aus?
Sollte Ihnen der Arbeitgeber während der Arbeitsunfähigkeit rechtskräftig kündigen, ändert sich zunächst nichts an der Auszahlung des Krankengeldes.
Erhalte ich auch Entgeltfortzahlung, wenn ich zu Beginn meines Beschäftigungsverhältnisses erkranke?
Haben Sie gerade eine neue Stelle angetreten und werden krank, haben Sie in den ersten vier Wochen keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber. Stattdessen können Sie zunächst Krankengeld von Ihrer AOK beziehen. Ab der fünften Woche des Beschäftigungsverhältnisses setzt dann die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ein.