Alternative Heilmethoden
Sie sind auf der Suche nach alternativen Therapiemöglichkeiten und denken dabei an Naturheilkunde oder Naturheilverfahren? Diese alternativen Heilmethoden können die Schulmedizin sinnvoll ergänzen.

Beteiligung an homöopathischen Arzneimitteln für Schwangere und Kinder
Gerade in der sehr sensiblen Zeit während der Schwangerschaft und auch besonders bei Kindern kann Homöopathie eine gute Alternative zur pharmazeutischen Behandlung sein. Voraussetzung: Verordnung des Arzneimittels durch einen Vertragsarzt mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren.
Für wen? Schwangere und Kinder bis 14 Jahre
Rückerstattung: bis zu 15 Euro (Schwangere) bzw. 80 % der Kosten, max. 25 Euro (Kinder)
Zeitraum: 1 x pro Schwangerschaft bzw. 1x pro Kalenderjahr
Hinweis: Wenn Sie an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, darf das Privatrezept nur durch Ihren betreuenden Arzt ausgestellt werden.
Hierbei handelt es sich um eine unserer Leistungen aus dem "AOK-Gesundheitsvorteil". Weitere Infos finden Sie hier.
Mehr Leistungen für Sie und Ihre Familie
Sie planen eine Familie oder haben bereits Kinder? Mit unseren zusätzlichen Leistungen kümmern wir uns um die Gesundheit der ganzen Familie – von Anfang an. Überzeugen Sie sich selbst.
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Altbewährte, natürliche Mittel spielen bei alternativen Heilmethoden eine wichtige Rolle
Alternative Heilmethoden wie Naturheilverfahren können die Schulmedizin sinnvoll ergänzen und die körpereigenen Heilungskräfte aktivieren. Sie nutzen zur Vorbeugung oder zur Unterstützung des Heilungsprozesses altbewährte natürliche Mittel und Methoden wie zum Beispiel
- Heilpflanzen
- bestimmte Nahrungsmittel
- Mineralien und Salze
- Wärme und Kälte
- Licht und UV-Strahlung
- Bewegung
- manuelle Therapien
- Akupunktur
- Heildiäten und Fastenkuren
- Entspannungstechniken, Atemtherapie.
Das übernimmt die AOK für Sie
Viele Mediziner sehen in der Anwendung von alternativen Heilmethoden keinen Widerspruch zur Schulmedizin, da sie sich im Sinne einer ganzheitlichen Therapie durchaus ergänzen können. So besteht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben in einigen Fällen die Möglichkeit der Kostenübernahme alternativer Behandlungsmethoden durch die AOK.
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