Sozialversicherungspflicht und ‑freiheit
Sozialversicherungspflicht und -freiheit
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Zu den nicht sozialversicherungspflichtigen Personen zählen hauptberuflich Selbstständige und bestimmte Personen nach Vollendung des 55. Lebensjahrs. Zu den versicherungsfreien Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zählen insbesondere Minijobbende oder Beschäftigte, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten. Es ist Aufgabe der Arbeitgeber, den versicherungsrechtlichen Status ihrer Beschäftigten zu beurteilen.
Aktuelle Veranstaltungen
Bleiben Sie auf dem Laufenden. Nutzen Sie die kostenlosen Seminare der AOK für Ihre Weiterbildung oder die Ihrer Mitarbeiter.
Passende Veranstaltungen der AOK
Wir sind 11 AOKs. Bitte wählen Sie ihre AOK aus, um passende Veranstaltungen vor Ort oder Online zu finden.
Broschüre Beschäftigung und Sozialversicherung
Wann beginnt die Sozialversicherungspflicht und wann endet sie? Welche Zuständigkeiten sind zu berücksichtigen? Diese und weitere Fragen beantwortet die Broschüre „Beschäftigung und Sozialversicherung“.
Passende Beiträge im Expertenforum
Sie haben Fragen zu den Themen Sozialversicherungspflicht und -freiheit? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Experten.
Das könnte Sie auch interessieren
Passende Informationen zu den Themen Beschäftigung älterer Arbeitnehmer, Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, Beschäftigte einstellen, Kurzarbeit und Sozialversicherung, Meldung zur Sozialversicherung, Mutterschutz und Ausgleichsverfahren, Pflegeversicherung und Pflegezeit, Studenten und Praktikanten
Sozialversicherung und Elternzeit
Während Mutterschutz und Elternzeit ist die Fortzahlung des Arbeitsentgelts unterbrochen, die Sozialversicherung bleibt aber bestehen.
Mehr erfahrenStudenten und Praktikanten
Für die Beschäftigung von Studierenden, Personen im Praktikum oder Jugendlichen, die eine Schule besuchen, gelten in der Sozialversicherung besondere Regeln.
Mehr erfahrenGefährdungsbeurteilung im Mutterschutz
Arbeitgeber müssen Schwangere und junge Mütter schützen. Die Arbeitsbedingungen sind dabei so zu gestalten, dass Gefährdungen der schwangeren und stillenden Frau vermieden werden.
Mehr erfahrenKontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service