Sozialversicherungspflicht und ‑freiheit

Thema

Sozialversicherungspflicht und -freiheit

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Zu den nicht sozialversicherungspflichtigen Personen zählen hauptberuflich Selbstständige und bestimmte Personen nach Vollendung des 55. Lebensjahrs. Zu den versicherungsfreien Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zählen insbesondere Minijobbende oder Beschäftigte, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten. Es ist Aufgabe der Arbeitgeber, den versicherungsrechtlichen Status ihrer Beschäftigten zu beurteilen.

Aktuelles

  • Podcast JAE-Übergrenzer: Laptop, der die JAE-Grenzen-Seite auf dem Bildschirm zeigt
    10.12.2024 | Podcast JAE-Übergrenzer

    JAE-Grenzen zum Jahreswechsel 2025

    Was haben Arbeitgeber durch die Erhöhung der JAE-Grenzen zu beachten? Antworten dazu im Podcast.
Weiteres zum Thema

Aktuelle Veranstaltungen

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Nutzen Sie die kostenlosen Seminare der AOK für Ihre Weiterbildung oder die Ihrer Mitarbeiter.

Passende Veranstaltungen der AOK

Wir sind 11 AOKs. Bitte wählen Sie ihre AOK aus, um passende Veranstaltungen vor Ort oder Online zu finden.

Broschüre Beschäftigung und Sozialversicherung

Wann beginnt die Sozialversicherungspflicht und wann endet sie? Welche Zuständigkeiten sind zu berücksichtigen? Diese und weitere Fragen beantwortet die Broschüre „Beschäftigung und Sozialversicherung“.

Cover der gesundes unternehmen – Fachinformationen für Arbeitgeber 2023 – Beschäftigung und Sozialversicherung

Passende Beiträge im Expertenforum

Sie haben Fragen zu den Themen Sozialversicherungspflicht und -freiheit? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Experten.

Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zu den Themen Beschäftigung älterer Arbeitnehmer, Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, Beschäftigte einstellen, Kurzarbeit und Sozialversicherung, Meldung zur Sozialversicherung, Mutterschutz und Ausgleichsverfahren, Pflegeversicherung und Pflegezeit, Studenten und Praktikanten

Sozialversicherung und Elternzeit

Während Mutterschutz und Elternzeit ist die Fortzahlung des Arbeitsentgelts unterbrochen, die Sozialversicherung bleibt aber bestehen.

Mehr erfahren
Studenten und Praktikanten

Für die Beschäftigung von Studierenden, Personen im Praktikum oder Jugendlichen, die eine Schule besuchen, gelten in der Sozialversicherung besondere Regeln.

Mehr erfahren
Gefährdungsbeurteilung im Mutterschutz

Arbeitgeber müssen Schwangere und junge Mütter schützen. Die Arbeitsbedingungen sind dabei so zu gestalten, dass Gefährdungen der schwangeren und stillenden Frau vermieden werden.

Mehr erfahren

Aktuelle Dokumente in der Rechtsdatenbank

Passende Dokumente zum Thema Sozialversicherungspflicht und ‑freiheit
  • Versicherungspflicht

    In § 5 SGB V werden die Personenkreise genannt, bei denen die Versicherung kraft Gesetz eintritt.

    Mehr erfahren
  • Versicherungsfreiheit

    Einige Personengruppen sind von der allgemein gültigen Sozialversicherungspflicht befreit. Welche das sind, regelt § 6 SGB V.

    Mehr erfahren

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.