Pflegeversicherung und Pflegezeit

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Pflegeversicherung und Pflegezeit

Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Als umfassende Pflichtversicherung gilt sie für alle, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Dabei sind alle, die gesetzlich krankenversichert sind, grundsätzlich automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Der Beitragssatz der Pflegeversicherung beträgt allgemein für Versicherte mit einem Kind 3,4 Prozent beziehungsweise für Kinderlose 4,0 Prozent. Für Eltern mit mehreren Kindern gibt es seit 1. Juli 2023 Beitragsabschläge.

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Überblick: Pflegeversicherung und Pflegezeit

Die Pflegeversicherung dient der Absicherung von Kostenrisiken bei Pflegebedürftigkeit und wird vom Arbeitgeber mitgetragen. Beschäftigte müssen oft die Pflege Angehöriger mit dem Beruf vereinbaren.

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