Online-Training Beschäftigung von Studenten
Die kostenfreien Lernprogramme der AOK unterstützen Sie im beruflichen Alltag. Integrieren Sie die Online-Fortbildung einfach in Ihren Arbeitsalltag. Sie können das Online-Training starten oder beenden wann und wo Sie wollen. So verbessern Sie Ihr fachspezifisches Wissen durch abwechslungsreiche, zeitsouveräne und interaktive Lerneinheiten.
Inhalte

Studierende können als Werkstudenten angestellt werden. Der Verdienst ist hierbei grundsätzlich unerheblich und es fallen keine Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung an – das gilt für den Studenten und auch für Sie als Arbeitgeber.
Folgende Themen werden im Online-Training interaktiv behandelt:
- Grundsätze der Versicherungspflicht von beschäftigten Studenten und Abgrenzung zu geringfügigen Beschäftigungen
- Wer gilt als ordentlich Studierender?
- Die Werkstudentenregelung: 20‑Stunden-Regelung und Ausnahmen (Wochenende, Semesterferien)
- Was passiert, wenn ein Beschäftigter ein Studium aufnimmt?
- Teilnehmer dualer Studiengänge und andere besondere Personenkreise
- Meldungen
- Krankenversicherung der Studenten
Für die Bearbeitung der Lerneinheit benötigen Sie circa 30 Minuten.
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
- AOK NORDWEST (Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe)
- AOK PLUS (Sachsen, Thüringen)
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Sachsen-Anhalt
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
- AOK NORDWEST (Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe)
- AOK PLUS (Sachsen, Thüringen)
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Sachsen-Anhalt