Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bescheinigung anfordern
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wird von den Bietern oft eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Krankenkasse verlangt. Sie enthält die Zahl der bei der jeweiligen Krankenkasse versicherten Beschäftigten und gibt Auskunft darüber, ob der Bietende regelmäßig seiner Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge bei der Kasse nachgekommen ist.
Wenn Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer AOK benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Ansprechpartner.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Ihnen nur die AOK eine Bescheinigung ausstellen kann, die für Sie ein Beitragskonto führt.
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