Studenten und Praktikanten

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Studenten und Praktikanten

Für die Beschäftigung von Studierenden, Personen im Praktikum oder Jugendlichen, die eine Schule besuchen, gelten besondere Regelungen in der Sozialversicherung. Sie sind unter bestimmten Voraussetzungen in allen oder einigen Sozialversicherungszweigen versicherungsfrei.

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