Studenten und Praktikanten
Hierher kommt der Kurztext!
Studenten und Praktikanten
Für die Beschäftigung von Studierenden, Personen im Praktikum oder Jugendlichen, die eine Schule besuchen, gelten besondere Regelungen in der Sozialversicherung. Sie sind unter bestimmten Voraussetzungen in allen oder einigen Sozialversicherungszweigen versicherungsfrei.
Aktuelle Veranstaltungen
Bleiben Sie auf dem Laufenden. Nutzen Sie die kostenlosen Seminare der AOK für Ihre Weiterbildung oder die Ihrer Mitarbeiter.
Passende Veranstaltungen der AOK
Wir sind 11 AOKs. Bitte wählen Sie ihre AOK aus, um passende Veranstaltungen vor Ort oder Online zu finden.
Beschäftigung im Studium und im Praktikum
Wenn es um die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigungen von Studenten, Praktikanten oder Schülern geht, können je nachdem Sonderregelungen greifen. Diese Broschüre unterstützt bei der Beurteilung der Sachlage.
Passende Beiträge im Expertenforum
Sie haben Fragen zum Thema Studenten, Schüler und Praktikanten? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Experten.
Das könnte Sie auch interessieren
Passende Informationen zum Thema Studenten und Praktikanten
Sozialversicherungspflicht für Ausländer: Sonderregelungen
Sozialversicherungspflicht und Familienversicherung: Das Sozialversicherungsrecht gilt auch für Mitarbeitende aus dem Ausland. Was Arbeitgeber darüber wissen sollten.
Mehr erfahrenWer sozialversicherungspflichtig ist
Beschäftigte und Auszubildende sind bis auf wenige Ausnahmen sozialversicherungspflichtig. Die Versicherungspflicht wird aber für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung getrennt beurteilt.
Mehr erfahrenBeschäftigung von Nicht-EU-Bürgern
Arbeitgeber, die Staatsangehörige aus dem Nicht-EU-Ausland beschäftigen wollen, haben einige Besonderheiten zu beachten, abhängig vom Herkunftsland und von den dazu bestehenden Vereinbarungen.
Mehr erfahrenKontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service