Überblick: Beschäftigung von Studenten und Praktikanten

Für Studierende, die neben ihrem Studium einen Job ausüben, gilt unter bestimmten Voraussetzungen das Werkstudentenprivileg. Auch bei der Beschäftigung von Schülern und Praktikanten weichen die Regeln vom Standard ab.

Werkstudenten beschäftigen

Für Studierende, die neben ihrem Studium einen Job ausüben, deren Studium aber im Vordergrund steht, gilt das sogenannte Werkstudentenprivileg. Dann besteht in ihrer Beschäftigung Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Sie sind allerdings rentenversicherungspflichtig und können sich von dieser Versicherungspflicht auch nicht befreien lassen.

Praktikantinnen und Praktikanten

Für die versicherungsrechtliche Beurteilung von Praktika ist es wichtig, ob es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt oder ob der Ausbildungsweg das Praktikum vorschreibt. Außerdem werden Praktika, die vor oder nach dem Studium absolviert werden, anders beurteilt als Praktika, die während des Studiums (Zwischenpraktika) ausgeübt werden. Auch die Tatsache, ob während des Praktikums Arbeitsentgelt gezahlt wird, spielt bei der versicherungs- und beitragsrechtlichen Beurteilung von Vor- oder Nachpraktika eine Rolle.

Schülerjobs

Jugendliche, die eine Schule besuchen, sind in einer Beschäftigung grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Wird eine allgemeinbildende Schule besucht, besteht lediglich in der Arbeitslosenversicherung Versicherungsfreiheit. Handelt es sich um einen Minijob, gelten die Regeln einer geringfügigen Beschäftigung.

Bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung von Jugendlichen, die die Schule beendet haben, ist die Frage nach Berufsmäßigkeit ihrer Beschäftigung von Bedeutung.

Entgeltunterlagen für Praktika und Jobs während Schule oder Studium

Um die Entgeltabrechnung zu erleichtern und zum Beispiel bei einer Betriebsprüfung alle Unterlagen vorlegen zu können, fügen Arbeitgeber folgende Nachweise den Entgeltunterlagen von Studenten, Schülern und Praktikanten bei:

  • Studienbescheinigung oder Schulnachweis
  • Kopien von Arbeitsverträgen oder Arbeitsnachweisen, wenn der Student weitere Beschäftigungen ausübt oder innerhalb der letzten zwölf Monate ausgeübt hat
  • Gegebenenfalls schriftliche Erklärung des Studenten, dass keine weiteren Beschäftigungen ausgeübt werden
  • Im Fall einer befristeten Beschäftigung den Beginn und das Ende der Beschäftigung im Unternehmen (Arbeitsvertrag)
  • Im Fall einer Beschäftigung von mehr als 20 Wochenstunden in den Semesterferien: Nachweis der Hochschule über Semesterferienzeiten
  • Bei Praktikantinnen und Praktikanten: Nachweis darüber, dass es sich um ein vorgeschriebenes Praktikum handelt

Die Entgeltunterlagen sind grundsätzlich elektronisch zu führen.

Passend zum Thema

E-Paper Beschäftigung im Studium und im Praktikum

Weitere Fachinformationen für Arbeitgeber zum Thema Studenten und Praktikanten finden Sie im AOK-E-Paper.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 03.12.2024

Alle Artikel im Thema
Zurück zum Thema
Zurück
Weiteres zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zu den Themen Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, Minijobs, Sozialversicherungspflicht und -freiheit

Sozialversicherungspflicht für Ausländer: Sonderregelungen

Sozialversicherungspflicht und Familienversicherung: Das Sozialversicherungsrecht gilt auch für Mitarbeitende aus dem Ausland. Was Arbeitgeber darüber wissen sollten.

Mehr erfahren
Hauptberuflich Selbstständige

Hauptberuflich Selbstständige sind in einer daneben ausgeübten Beschäftigung nicht versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Sie können sich aber gesetzlich freiwillig versichern.

Mehr erfahren
Befreiung von der Versicherungspflicht auf Antrag

Einige Beschäftigte können sich von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung befreien lassen.

Mehr erfahren

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.