
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer
Der Bezug einer Altersrente, das Erreichen der Regelaltersgrenze und der Bezug einer Erwerbsminderungsrente wegen voller Erwerbsminderung können sich auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einer Beschäftigung auswirken. Ältere Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit reduzieren wollen, können ab Vollendung des 55. Lebensjahres mit ihrem Arbeitgeber eine Altersteilzeit vereinbaren.
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