Online-Training Krankenkassenwahlrecht
Beschäftigte können ihre Krankenkasse frei wählen. Damit die Wahl der Krankenkasse rechtswirksam wird, sind Fristen zu beachten. Die Bindungsfrist dauert seit 1. Januar 2021 nur noch zwölf Monate.
Kassenwechsel einfacher
Krankenversicherungspflichtige sowie krankenversicherungsfreie Personen können ihre Krankenkasse aus verschiedenen Anbietenden der gesetzlichen Krankenversicherung frei wählen. Damit die Wahl der Krankenkasse rechtswirksam wird, sind Fristen zu beachten. Hierbei wird unterschieden, ob eine Krankenversicherungspflicht oder eine Versicherungsberechtigung als freiwilliges Mitglied neu eintritt oder ob das Mitglied sich aus einer bestehenden Mitgliedschaft heraus für eine neue Krankenkasse entscheidet.
Inhalte des Online-Trainings
- Einführung in das Krankenkassenwahlrecht
- Sofortiges Krankenkassenwahlrecht
- Krankenkassenwahlrecht bei bestehendem Versicherungsverhältnis
- Überblick Bindungsfristen
- Meldepflichten des Arbeitgebers beim Kassenwahlrecht
Online-Training Ihrer AOK
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
- AOK NordWest (Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe)
- AOK PLUS (Sachsen, Thüringen)
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Sachsen-Anhalt
Kontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service