JAE-Rechner: Jahresarbeitsentgelt einfach ermitteln

Mit dem Online-Tool JAE-Rechner erkennen Sie auf einen Blick, ob Ihr Arbeitnehmer die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet. Einfach die relevanten Entgeltbestandteile eingeben, anklicken, fertig.

Wann besteht Krankenversicherungspflicht?

Das Jahresarbeitsentgelt (JAE) ist für die Beurteilung der Krankenversicherungspflicht maßgebend. Ob ein Arbeitnehmer versicherungspflichtig ist oder sich freiwillig krankenversichern kann, hängt vor allem davon ab, ob sein regelmäßiges JAE über oder unter der maßgeblichen Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) liegt. Zum regelmäßigen JAE gehören grundsätzlich alle laufenden Einnahmen sowie Einmalzahlungen aus einer Beschäftigung, die garantiert einmal im Jahr gezahlt werden.

Wie funktioniert der Online-Rechner zum Jahresarbeitsentgelt?

Geben Sie alle Entgeltbestandteile, die Sie im Laufe eines Zeitjahres voraussichtlich an Ihre Beschäftigten zahlen werden, in den Rechner ein. Dazu zählen nicht nur die laufenden Einkünfte, sondern zum Beispiel auch Sonderzahlungen, Schichtzulagen, Sachbezüge und vermögenswirksame Leistungen. Alle relevanten Lohn- oder Gehaltsbestandteile sind im JAE-Rechner berücksichtigt und können bei der Prüfung per Mausklick zusammengestellt werden.

Jährliche Einnahmen aus der Beschäftigung

EntgeltMonatswertJahreswert
Entgelt
Monatswert
Jahreswert
Jährliche Einnahmen aus der Beschäftigung 0,00

Einkünfte, die kein Arbeitsentgelt sind

Entgelt (kein Arbeitsentgelt)MonatswertJahreswert
Jahresarbeitsentgelt (JAE) 0,00

Unregelmäßiges Arbeitsentgelt

Entgelt (nicht regelmäßig)MonatswertJahreswert
Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (JAE) 0,00

Zuschläge mit Rücksicht auf den Familienstand

Entgelt (Zahlung mit Rücksicht auf den Familienstand)MonatswertJahreswert
Zu berücksichtigendes regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt
0,00

Ergebnis

Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze von EUR im Jahre 2024 wird mit dem ermittelten zu berücksichtigenden regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt (JAE) von 0,00 € überschritten.

Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze von EUR im Jahre 2024 wird nicht überschritten.

Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze von EUR im Jahre 2024 wird mit dem ermittelten zu berücksichtigenden regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt (JAE) von 0,00 € überschritten.

Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze von EUR im Jahre 2024 wird nicht überschritten.

Es besteht Krankenversicherungspflicht

Bei neu aufgenommener Beschäftigung besteht ab Beginn Krankenversicherungsfreiheit.

Bei bestehender Beschäftigung besteht Krankenversicherungsfreiheit zu Beginn des neuen Kalenderjahres, wenn auch die JAE-Grenze des neuen Jahres überschritten wird.

Hinweis bei Bezug von Kurzarbeitergeld:
Der GKV-Spitzenverband hat klargestellt, dass Gehaltseinbußen bei Bezug von Kurzarbeitergeld als vorübergehend anzusehen sind. Das Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze bleibt daher ohne Auswirkungen auf den krankenversicherungsrechtlichen Status.*

*Infolgedessen hat eine vor Bezug von Kurzarbeitergeld bestehende Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung Bestand. Die Dauer der Kurzarbeit spielt dabei keine Rolle. Selbst wenn die Höchstanspruchsdauer auf Kurzarbeitergeld von maximal 24 Monaten in der Coronapandemie erreicht wird, ist die Entgeltminderung als vorübergehend anzusehen. Dies gilt insofern regelmäßige Brutto-Arbeitsentgelt ohne den Arbeitsausfall (welcher durch KUG ausgeglichen wurde) für sich allein betrachtet nicht zur Veränderung des krankenversicherungsrechtlichen Status geführt hätte.

Es handelt sich um einen Minijob.

Es handelt sich um eine Beschäftigung im Übergangsbereich.

Damit gilt eine besondere Beitragsberechnung.
Hier geht es zum Übergangsbereichsrechner.

Diese Personen sind von den besonderen Regelungen zur Beitragsberechnung im Übergangsbereich ausgenommen:

  • Auszubildende
  • Praktikanten
  • Teilnehmer an dualen Studiengängen
  • Teilnehmer am freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahr und am Bundesfreiwilligendienst
  • Beschäftigte in Wiedereingliederungsmaßnahmen nach einer Arbeitsunfähigkeit, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt der Beschäftigung vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit außerhalb des Übergangsbereichs lag
  • Kurzarbeiter, wenn das vorherige Arbeitsentgelt ohne Arbeitsausfälle durch Kurzarbeit nicht im Übergangsbereich lag

Dieses Tool dient zur ersten Orientierung.
Alle Angaben ohne Gewähr. | Stand: November 2021

Welche Rolle spielt das JAE?

Arbeitnehmer, deren regelmäßiges JAE die JAE-Grenze überschreitet, sind krankenversicherungsfrei. Sie können eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Das JAE ist aber auch für die Beurteilung eines Minijobs beziehungsweise die Anwendung des Übergangsbereichs maßgeblich. Umso wichtiger ist es, die einzelnen Gehaltsbestandteile und deren Beurteilung zu kennen.

Anhand der Prognose des JAE-Rechners können Sie einschätzen, ob Ihr Beschäftigter krankenversicherungsfrei oder -pflichtig ist.

Wechseln und profitieren: So überzeugt die AOK

Bewährter Service, starke Leistungen: Sie kennen uns als verlässlichen Partner beim Thema Sozialversicherung. Mit unseren Angeboten möchten wir Sie auch bei Ihren Gesundheitszielen unterstützen.

Überzeugen Sie sich selbst

Weiteres zum Thema

Aktuelles

  • Teilnehmende eines Trends & Tipps Online-Seminars sitzen an einem Tisch und schauen sich die Präsentation an.
    28.11.2024 | Online-Seminar

    Trends & Tipps 2025

    Sie möchten wissen, was im nächsten Jahr in der SV wichtig wird? Melden Sie sich jetzt zu einem der kostenfreien Online-Seminare an.
  • Ein Mann neigt sich aus einem Fahrstuhl und spiegelt sich in der Seitenwand.
    27.11.2024 | Der neue AOK-Rückentrainer

    Rückendeckung für Ihr Team

    Mit dem neuen AOK-Rückentrainer lassen sich Rückenbeschwerden verhindern – auch am Arbeitsplatz.
  • Digitales Meldeverfahren: Frau am Laptop
    11.12.2024 | Jahreswechsel 2024/2025

    Neues in den digitalen Meldeverfahren

    Was auf Personalsachbearbeitende 2025 in den Meldeverfahren zur Sozialversicherung zukommt, erfahren Sie bei Trends & Tipps.

Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zu den Themen Beiträge in Übergangsbereich und Gleitzone, 450-Euro-Job - Geringfügige Beschäftigung

Seit Januar 2024 liegt die Grenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung bei 538 Euro im Monat. Bei monatlich schwankenden Einkünften gibt es aber die ergänzende Grenze von 6.456 Euro in einem Jahr.

Bei der Beitragsberechnung für Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijob) gibt es einige Besonderheiten zu beachten.

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.