Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine Frage zu zwei verschiedenen Anstellungsverhältnissen in einem Arbeitsverhältnis. Die Angestellte ist Studentin und ist seit Juni 2025 bei dem Arbeitgeber angestellt. Allerdings wollte sie nicht als Werkstudentin, sondern als normale Arbeitnehmerin angestellt werden.
Aktuelle Anstellung:
Personengruppe: 101
Beitragsgruppen: 1111, U2 und IU pflichtig (AG ist U1-befreit)
Von September 2026 bis Februar 2027 macht sie zusätzlich bei demselben Arbeitgeber ein in der Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum
Praktikumsentgelt: 250€
Personengruppe: 190
Beitragsgruppen: 0000, aber U2 und IU pflichtig
Da es in unserem Lohnprogramm nicht möglich ist, zwei unterschiedliche Personengruppen anzulegen, muss ich mich für eine entscheiden. Einen zweiten Personenstamm anzulegen ist ebenfalls nicht möglich, da ich für beide Beschäftigungen die Steuer-ID benötige (steuerlich gelten die beiden Beschäftigungen als ein Arbeitsverhältnis und müssen in der gleichen Steuerklasse abgerechnet werden). Ich muss also in demselben Personenstamm beide Beschäftigungen abrechnen.
Ich sehe folgende Möglichkeiten:
a) Ich lege eine Lohnart an, die SV-frei ist, aber U2 und IU berechnet. Dann würden die Beträge abgeführt werden, aber es ergeht keine Meldung über ein Praktikum an die zuständige Krankenkasse. Die Anmeldung, die Jahresmeldung und die Abmeldung könnte aber eventuell über das SV-Meldeportal erfolgen.
b) Wir zahlen das Praktikumsentgelt als Übungsleiterpauschale aus – der Arbeitgeber ist ein gemeinnütziger Verein und die Praktikumstätigkeit wird in der Beratung mit Menschen sein. Hier stellt sich allerdings die Frage, ob die Auszahlung als Übungsleiterpauschale neben einer Sv-pflichtigen Anstellung rechtlich möglich ist und unter welchen Bedingungen.
Wir würden die Lösung b) bevorzugen, wenn das möglich ist, da es sich für uns als die einfachere Lösung erscheint. Ist diese Lösung möglich.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung,
CZ