Sozialversicherungspflicht und ‑freiheit

Generell sind Arbeitnehmer und Auszubildende sozialversicherungspflichtig. Zu den nicht sozialversicherungspflichtigen Personen zählen hauptberuflich Selbstständige und Personen, die in bestimmten Versicherungszweigen versicherungsfrei sind: Minijobber oder Beschäftigte, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten.
Wann beginnt die Sozialversicherungspflicht und wann endet sie? Welche Zuständigkeiten sind zu berücksichtigen? Diese und weitere Fragen beantwortet die Broschüre „Beschäftigung und Sozialversicherung“.
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Passende Informationen zum Thema Sozialversicherungspflicht und -freiheit
Der Arbeitgeber meldet jeden versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer bei der zuständigen Krankenkasse. Die Meldungen werden direkt aus den Entgeltabrechnungsprogrammen erstellt.
Mehr erfahrenArbeitgeber haben einiges zu beachten, wenn sie ältere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Lesen Sie mehr dazu im Arbeitgeberportal der AOK.
Mehr erfahrenFrauen genießen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung einen besonderen Schutz. Mit dem Ausgleichsverfahren (U2) werden Arbeitgeber von den Kosten entlastet.
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