Studenten und Praktikanten
Hierher kommt der Kurztext!

Für die Beschäftigung von Studenten, Praktikanten oder Schülern gelten besondere Regelungen in der Sozialversicherung. Sie sind unter bestimmten Voraussetzungen in einigen Sozialversicherungszweigen versicherungsfrei.
Wenn es um die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigungen von Studenten, Praktikanten oder Schülern geht, können je nachdem Sonderregelungen greifen. Diese Broschüre unterstützt bei der Beurteilung der Sachlage.
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