Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    FOS-Pflichtpraktikum Klasse 11 – Personengruppe und Beitragsgruppe

    Guten Tag,


    wir benötigen dringend eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung für eine Praktikantin in unserer Physiotherapiepraxis.


    Es handelt sich um ein einjähriges schulisch vorgeschriebenes gelenktes Praktikum der Fachoberschule, Klasse 11, Fachrichtung Gesundheit.


    Praktikumszeitraum: 03.08.2026 bis 02.08.2027

    Wochenumfang: 39 Stunden

    Praktikumsvergütung: 200,00 € monatlich


    Der Praktikumsvertrag sowie die Schulbescheinigung liegen vor.


    Wir haben hierzu bereits schriftlich bei der AOK angefragt, bisher jedoch noch keine Rückmeldung erhalten. Da unsere Lohnabrechnung für August 2026 wegen dieser offenen Frage noch nicht abgeschlossen werden konnte, benötigen wir möglichst kurzfristig eine eindeutige sozialversicherungsrechtliche Beurteilung.


    Können Sie uns bitte konkret mitteilen:


    Welche Personengruppe ist zu verwenden?

    Welche Beitragsgruppe ist zu verwenden?

    Besteht Versicherungspflicht in Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung?

    Ist Personengruppe 190 / Beitragsgruppe 0000 in diesem Fall korrekt?

    Muss aufgrund der monatlichen Vergütung von 200,00 € noch etwas Besonderes beachtet werden?


    Vielen Dank für Ihre schnelle Unterstützung.

  • 02
    RE: FOS-Pflichtpraktikum Klasse 11 – Personengruppe und Beitragsgruppe

    Guten Tag,


    das Expertenforum zum Sozialversicherungsrecht ist eine bundesweite Plattform, die dem Austausch von Meinungen, Wissen, Erfahrungen und persönlichen Gedanken dient. Dabei sind wir bemüht, auf die Fragestellungen der User einzugehen und diesen eine korrekte - jedoch nicht rechtsverbindliche - Auskunft zu geben. Eine rechtsverbindliche Beurteilung erhalten Sie von der zuständigen Krankenkasse.


    Gerne erhalten Sie zu Ihrer Anfrage die folgende grundsätzliche Information zum Thema:


    Bei einem Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife werden Schüler mit dem Abschlusszeugnis einer Realschule oder einem als gleichwertig anerkannten Zeugnis innerhalb von zwei Jahren auf den Erwerb der Fachhochschulreife vorbereitet. Während des ersten Ausbildungsjahres wird grundsätzlich eine fachpraktische Ausbildung durchgeführt. Diese fachpraktische Ausbildung ist im Regelfall nicht für sich allein, sondern als Bestandteil der Gesamtausbildung an der Fachoberschule zu beurteilen, welche die Klassen 11 und 12 umfasst.


    Im Rahmen dieser Gesamtausbildung legt die Fachoberschule die Ausgestaltung des Praktikums fest und regelt die Durchführung der fachpraktischen Ausbildung nach Maßgabe der Praktikumsbestimmungen.


    Das Praktikum stellt sich somit als nicht abtrennbarer Bestandteil der Schulausbildung dar. Als im Wesentlichen nichtbetrieblich geprägte Ausbildungsphase ist das Praktikum mithin nicht als Beschäftigung zu werten.


    Da somit kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet wird, besteht keine Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungspflicht. Die Höhe der Vergütung ist in diesem Zusammenhang unerheblich.


    Da für den Praktikanten ein Entgelt gezahlt wird, ist eine Meldung für den Bereich der Unfallversicherung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ und dem Beitragsgruppenschlüssel „0000“ an eine gesetzliche einzugsberechtigte Krankenkasse zu übermitteln. Umlagebeiträge (Insolvenzgeldumlage, U1 und U2) sind hierbei nicht zu entrichten.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: FOS-Pflichtpraktikum Klasse 11 – Personengruppe und Beitragsgruppe

    hierzu hätte ich noch eine Verständnisfrage:


    Bei einem üblichen schulisch vorgeschriebenen Schulpraktikum, z. B. in der 9. Klasse, wird doch ebenfalls keine Sozialversicherungspflicht begründet. Die Schülerin ist während des Praktikums über die Schule bzw. den zuständigen Unfallversicherungsträger der Schule versichert. Auch wenn ein kleines Taschengeld gezahlt wird, wird meines Wissens nach keine Meldung mit Personengruppe 190 / Beitragsgruppe 0000 durch den Praktikumsbetrieb abgegeben.


    Warum unterscheidet sich dies bei dem einjährigen gelenkten Pflichtpraktikum der FOS Klasse 11?


    Insbesondere würde mich interessieren, warum hier trotz fehlender Versicherungspflicht in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung eine Meldung mit PGR 190 / BGR 0000 erforderlich sein soll.


    Liegt der Unterschied darin, dass die FOS-Praktikantin während des Praktikums über den Unfallversicherungsträger des Praktikumsbetriebs und nicht über die Schule versichert ist?


    Vielen Dank für die kurze Erläuterung.

  • 04
    RE: FOS-Pflichtpraktikum Klasse 11 – Personengruppe und Beitragsgruppe

    Guten Tag,


    Schüler, die ein Schülerpraktikum ableisten, bleiben während des Praktikums Schüler ihrer Schule. Sie sind weder Arbeitnehmer noch Auszubildende. Ein Schülerpraktikum ist eine Schulveranstaltung, wobei der Unterrichtsort lediglich während des Praktikums in den Betrieb verlegt wird. Ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung liegt nicht vor.

    Eine freiwillige Vergütung des Arbeitgebers hat deshalb - unabhängig vom Betrag - in einem solchen Fall keinen Entgeltcharakter und ist demzufolge auch nicht zu verbeitragen. Eine Meldung zur Unfallversicherung des Praktikumsbetriebs entfällt, da die Schüler weiterhin über die Gemeindeunfallversicherung abgesichert sind.


    Von daher stimmen wir Ihnen zu, dass bei den FOS-Praktikanten die Meldung mit den Beitragsgruppen „0000“ und der Personengruppe „190“ aufgrund der Zahlung, auch eines Taschengeldes, zu der zuständigen BG (Berufsgenossenschaft) des Praktikumsbetrieb erfolgen muss.

    Bei der Schlüsselung PGR 190 und BGR 0000 werden zwar keine SV-Beiträge berechnet, allerdings ist die bezogene Vergütung unfallversicherungspflichtig, da sich der Unfallversicherungsschutz über die FOS nur auf die Zeiten in der Schule erstrecken.



    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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