Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    FOS-Pflichtpraktikum Klasse 11 – Personengruppe und Beitragsgruppe

    Guten Tag,


    wir benötigen dringend eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung für eine Praktikantin in unserer Physiotherapiepraxis.


    Es handelt sich um ein einjähriges schulisch vorgeschriebenes gelenktes Praktikum der Fachoberschule, Klasse 11, Fachrichtung Gesundheit.


    Praktikumszeitraum: 03.08.2026 bis 02.08.2027

    Wochenumfang: 39 Stunden

    Praktikumsvergütung: 200,00 € monatlich


    Der Praktikumsvertrag sowie die Schulbescheinigung liegen vor.


    Wir haben hierzu bereits schriftlich bei der AOK angefragt, bisher jedoch noch keine Rückmeldung erhalten. Da unsere Lohnabrechnung für August 2026 wegen dieser offenen Frage noch nicht abgeschlossen werden konnte, benötigen wir möglichst kurzfristig eine eindeutige sozialversicherungsrechtliche Beurteilung.


    Können Sie uns bitte konkret mitteilen:


    Welche Personengruppe ist zu verwenden?

    Welche Beitragsgruppe ist zu verwenden?

    Besteht Versicherungspflicht in Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung?

    Ist Personengruppe 190 / Beitragsgruppe 0000 in diesem Fall korrekt?

    Muss aufgrund der monatlichen Vergütung von 200,00 € noch etwas Besonderes beachtet werden?


    Vielen Dank für Ihre schnelle Unterstützung.

  • 02
    RE: FOS-Pflichtpraktikum Klasse 11 – Personengruppe und Beitragsgruppe

    Guten Tag,


    das Expertenforum zum Sozialversicherungsrecht ist eine bundesweite Plattform, die dem Austausch von Meinungen, Wissen, Erfahrungen und persönlichen Gedanken dient. Dabei sind wir bemüht, auf die Fragestellungen der User einzugehen und diesen eine korrekte - jedoch nicht rechtsverbindliche - Auskunft zu geben. Eine rechtsverbindliche Beurteilung erhalten Sie von der zuständigen Krankenkasse.


    Gerne erhalten Sie zu Ihrer Anfrage die folgende grundsätzliche Information zum Thema:


    Bei einem Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife werden Schüler mit dem Abschlusszeugnis einer Realschule oder einem als gleichwertig anerkannten Zeugnis innerhalb von zwei Jahren auf den Erwerb der Fachhochschulreife vorbereitet. Während des ersten Ausbildungsjahres wird grundsätzlich eine fachpraktische Ausbildung durchgeführt. Diese fachpraktische Ausbildung ist im Regelfall nicht für sich allein, sondern als Bestandteil der Gesamtausbildung an der Fachoberschule zu beurteilen, welche die Klassen 11 und 12 umfasst.


    Im Rahmen dieser Gesamtausbildung legt die Fachoberschule die Ausgestaltung des Praktikums fest und regelt die Durchführung der fachpraktischen Ausbildung nach Maßgabe der Praktikumsbestimmungen.


    Das Praktikum stellt sich somit als nicht abtrennbarer Bestandteil der Schulausbildung dar. Als im Wesentlichen nichtbetrieblich geprägte Ausbildungsphase ist das Praktikum mithin nicht als Beschäftigung zu werten.


    Da somit kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet wird, besteht keine Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungspflicht. Die Höhe der Vergütung ist in diesem Zusammenhang unerheblich.


    Da für den Praktikanten ein Entgelt gezahlt wird, ist eine Meldung für den Bereich der Unfallversicherung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ und dem Beitragsgruppenschlüssel „0000“ an eine gesetzliche einzugsberechtigte Krankenkasse zu übermitteln. Umlagebeiträge (Insolvenzgeldumlage, U1 und U2) sind hierbei nicht zu entrichten.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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