Sehr geehrte Damen und Herren,
der Arbeitgeber möchte den Arbeitnehmer für vier Monate unter Fortzahlung der Vergütung freistellen. In dieser Zeit erfolgt eine Weiterbildung in Vollzeit (bei der IHK) im Interesse des Arbeitgebers. Sind Besonderheiten bei Meldungen o.ä. zu beachten?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.