Hallo liebes Expertenteam.
Ich bin Arbeitgeber und möchte einen Arbeitnehmer einstellen, der seit seiner Geburt in Namibia gelebt hat und jetzt in Deutschland bei mir zu Arbeiten beginnen möchte.
Dieser Arbeitnehmer ist allerdings über 55ig Jahre (und hat bisher noch nie woanders als in Namibia gelebt und auch ausschließlich in Namibia gearbeitet………..sorry, aber gestern hat ich das falsch formuliert………darum die nochmalige Anfrage).
Frage: greift bei diesem Mann die sogenannte 55iger Regelung? Oder ist es mir möglich diese Person in der deutschen Sozialversicherung Pflicht zu versichern, weil sein mtl. Bruttoeinkommen würde so um die 4000 Euro betragen und dieser Arbeitnehmer wäre ja dann grundsätzlich eine pflichtversicherte Person in Deutschland. Daher die Frage: greift hier die 55iger Regelung JA/oder NEIN? Wie bereits „gesagt“: es handelt sich hierbei um eine erstmalige Beschäftigungsaufnahme überhaupt in Deutschland.
Danke schon einmal und bis dann. Bitte geben sie mir dazu die dazugehörigen Rechtsquellen bzw. Rechtssprechungen mit an. Danke. MfG Neugebauer