Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Beschäftigung eines Arbeitnehmers aus Namibia

    Hallo liebes Expertenteam.

    Ich bin Arbeitgeber und möchte einen Arbeitnehmer einstellen, der seit seiner Geburt in Namibia gelebt hat und jetzt in Deutschland bei mir zu Arbeiten beginnen möchte.

    Dieser Arbeitnehmer ist allerdings über 55ig Jahre (und hat bisher noch nie woanders als in Namibia gelebt und auch ausschließlich in Namibia gearbeitet………..sorry, aber gestern hat ich das falsch formuliert………darum die nochmalige Anfrage).

    Frage: greift bei diesem Mann die sogenannte 55iger Regelung? Oder ist es mir möglich diese Person in der deutschen Sozialversicherung Pflicht zu versichern, weil sein mtl. Bruttoeinkommen würde so um die 4000 Euro betragen und dieser Arbeitnehmer wäre ja dann grundsätzlich eine pflichtversicherte Person in Deutschland. Daher die Frage: greift hier die 55iger Regelung JA/oder NEIN? Wie bereits „gesagt“: es handelt sich hierbei um eine erstmalige Beschäftigungsaufnahme überhaupt in Deutschland.

    Danke schon einmal und bis dann. Bitte geben sie mir dazu die dazugehörigen Rechtsquellen bzw. Rechtssprechungen mit an. Danke. MfG Neugebauer

  • 02
    RE: Beschäftigung eines Arbeitnehmers aus Namibia

    Sehr geehrter Herr Neugebauer,


    vielen Dank für die Klarstellung des Sachverhalts.


    Da es sich um die erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland handelt, liegt in allen Zweigen der Sozialversicherung ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor, da es an den weiteren Voraussetzungen für die Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 3a SGB V fehlt:

    - Versicherungsfreiheit (z.B. als JAE-Überschreiter, Beamter)

    - Befreiung von der Versicherungspflicht

    - Hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit

    in mindestens der Hälfte der letzten 5 Jahre.


    Ergänzend haben wir noch eine Bitte:

    Bitte verwenden Sie zukünftig bei Ergänzungen oder Rückfragen zu bereits gestellten Fragen nicht den Button „Neuer Beitrag“, sondern nutzen Sie bitte das Textfeld unterhalb der bisherigen Einträge im selben Thread. Dies erleichtert auch anderen Usern, den Zusammenhang eines Sachverhalts nachvollziehen zu können.

    Dabei ist lediglich der Text der Ergänzung anzugeben.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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