Minijobs

Ein Minijob ist in der Sozialversicherung meistens versicherungsfrei. Das macht die Einstellung von Minijobbern für Arbeitgeber besonders interessant. Minijobs werden auch als geringfügige Beschäftigungen bezeichnet. Es wird zwischen zwei Arten unterschieden: dem 450-Euro-Job und der kurzfristigen Beschäftigung.
Über 7 Millionen Menschen arbeiten in einem Minijob. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird zwischen zwei Arten von Minijobs unterschieden. Beide Varianten stellen wir Ihnen in dieser Broschüre vor.
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Passende Informationen zum Thema Minijobs
Arbeitnehmer und Auszubildende sind generell sozialversicherungspflichtig. Arbeitgeber haben ihre Versicherungspflicht zu überprüfen
Mehr erfahrenArbeitgeber haben einiges zu beachten, wenn sie ältere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Lesen Sie mehr dazu im Arbeitgeberportal der AOK.
Mehr erfahrenDer Arbeitgeber meldet jeden versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer bei der zuständigen Krankenkasse. Die Meldungen werden direkt aus den Entgeltabrechnungsprogrammen erstellt.
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