Guten Tag,
ein Mitarbeiter ist zum 01.03. von einem Minijob in eine sv-pflichtige Beschäftigung bei dem gleichen Arbeitgeber gewechselt. Am 16.03. ist er für zwei Wochen erkrankt. Bei uns herrscht jetzt Uneinigkeit darüber ob er bis zum 28.03. ins Krankengeld fäll oder sofort in der Entgeltfortzahlung ist.
Vielen Dank im Voraus für die Klärung
Viele Grüße