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  • 01
    unvorhergehene Überschreitung bei Geringfügiger Beschäftigung

    Guten Tag,

    wir haben den Fall das aufgrund von einer neuen Struktur in der Auftragsabwicklung unvorhergesehen ein Minijobber Überstunden machen musste. Kann dies als unvorhergehsehen betrachtet werden so das diesen Monat 2x 603 € bezahlt werden könnte? Gibt es hierzu Beispiele/Grundlagen in welchen Fall das angenommen werden darf? VG M.S.

  • 02
    RE: unvorhergehene Überschreitung bei Geringfügiger Beschäftigung

    Guten Tag,
     
    wird die Geringfügigkeitsgrenze unvorhersehbar nur gelegentlich überschritten (Zeitraum bis zu zwei Monate im Zeitjahr), bleibt die geringfügig entlohnte Beschäftigung versicherungsfrei. Voraussetzung dafür ist allerdings auch, dass der Zeitraum von vornherein befristet sein muss und dass in den Monaten des unvorhersehbaren Überschreitens insgesamt nicht mehr als 1.206 Euro verdient werden. Dadurch ergibt sich ein maximaler Jahresverdienst in Höhe des 14-fachen der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von 8.442 Euro.
    Wenn das unvorhergesehene Überschreiten erstmalig auftritt, verbleibt es bei der Beurteilung als Minijob und die Beiträge werden weiterhin pauschal abgeführt.
     
    In unserer Rechtsdatenbank finden Sie unter Ziff. B.3.1.3 der Geringfüg-RL – Geringfügigkeits-Richtlinien – Rechtsdatenbank für Arbeitgeber | AOK-Arbeitgeberservice Beispiele zu zulässiges, unvorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze und Beispiele im Abschnitt „J“.
     
    In diesem Zusammenhang weisen wir daraufhin, dass der Dokumentation der unvorhergesehen Überschreitung besondere Bedeutung, insbesondere für die Betriebsprüfung, zukommt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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