Guten Tag,
wir haben den Fall das aufgrund von einer neuen Struktur in der Auftragsabwicklung unvorhergesehen ein Minijobber Überstunden machen musste. Kann dies als unvorhergehsehen betrachtet werden so das diesen Monat 2x 603 € bezahlt werden könnte? Gibt es hierzu Beispiele/Grundlagen in welchen Fall das angenommen werden darf? VG M.S.