Patientensicherheit
Für eine Qualitäts- und Sicherheitskultur in Medizin und Pflege
12.304 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst Bund im Jahr 2024 bundesweit erstellt. Bei einem Viertel der Fälle stellten die Gutachterinnen und Gutachter einen Behandlungsfehler mit Schaden fest.
Die elf AOKs unterstützen ihre Versicherten im Fall eines Verdachts auf einen Behandlungsfehler und helfen ihnen, Schadenersatzansprüchen geltend zu machen. Zudem drängt die AOK darauf, die gesetzlichen Patientenrechte weiter zu verbessern.
Parallel hat sich die AOK unter dem Motto „Aus Fehlern lernen“ frühzeitig für eine neue Sicherheitskultur in Medizin und Pflege eingesetzt. Die AOK ist Gründungsmitglied des von Ärzten, Krankenkassen, Patientenverbände und Kliniken 2005 gebildeten „Aktionsbündnisses Patientensicherheit“.
„Angesichts der immer noch weit verbreiteten Gelegenheitsversorgung muss sich hier dringend etwas ändern. Es darf nicht dazu kommen, dass das Ziel durch wachsweiche Regelungen oder Öffnungsklauseln auf Kosten der Patientensicherheit konterkariert wird.“
Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes