Patientensicherheit
Für eine Qualitäts- und Sicherheitskultur in Medizin und Pflege
11.735 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst Bund im Jahr 2025 bundesweit erstellt. Bei einem Viertel der Fälle stellten die Gutachterinnen und Gutachter einen Behandlungsfehler mit Schaden fest.
Die elf AOKs unterstützen ihre Versicherten im Fall eines Verdachts auf einen Behandlungsfehler und helfen ihnen, Schadenersatzansprüchen geltend zu machen. Zudem drängt die AOK darauf, die gesetzlichen Patientenrechte weiter zu verbessern.
Parallel hat sich die AOK unter dem Motto „Aus Fehlern lernen“ frühzeitig für eine neue Sicherheitskultur in Medizin und Pflege eingesetzt. Die AOK ist Gründungsmitglied des von Ärzten, Krankenkassen, Patientenverbände und Kliniken 2005 gebildeten „Aktionsbündnisses Patientensicherheit“.
„Der Anspruch der Patientinnen und Patienten auf Informationen über vermutete Behandlungsfehler und die Bringschuld der Behandelnden müssen im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden. “
Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes