Gesundheitsunion als Wettbewerbsfaktor
Die Corona-Krise war die Geburtsstunde der EU-Gesundheitsunion. Die Mitgliedsländer sehen sie inzwischen vor allem als Faktor der Wettbewerbspolitik. Das Europaparlament warnt vor einer Abwertung und kämpft für den Erhalt des eigenständigen Etats.
Alle sechs Monate wechselt die EU-Ratspräsidentschaft. Anfang Juli hat Irland von Zypern den Vorsitz in den Fachministerräten und im Rat der 27 Regierungschefs übernommen. Im irischen Programm spielt auch die Gesundheitspolitik eine wichtige Rolle. „Innovationen im Gesundheitswesen werden einen zentralen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und technologischen Führungsrolle Europas leisten“, heißt es in der Liste der Prioritäten. Lange rangierte Gesundheit in der EU unter ferner liefen. Das hat sich durch die Pandemie geändert. Mitte 2020 rief EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zum Aufbau einer Gesundheitsunion auf. Zwar ist die Gesundheitsversorgung laut EU-Statuten immer noch Ländersache, doch haben die EU-Staaten die grenzüberschreitende Kooperation zuletzt deutlich erweitert. Das betrifft vor allem die Vorbereitungen auf eine mögliche neue Gesundheitskrise und die sichere Versorgung der 450 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger mit Arzneimitteln und anderen Medizinprodukten.
Autonomie hat Priorität
Russlands Krieg gegen die Ukraine, der ökonomische Druck aus China, die unkalkulierbare Zoll- und Wirtschaftspolitik von US-Präsident Donald Trump und zuletzt der Krieg am Golf rücken die europäische Gesundheitswirtschaft ins Blickfeld. Die Wettbewerbsfähigkeit und Autonomie im Bereich von Medizin- und Biotechnologie gehörten zu den „Prioritäten europäischer Politik“, sagte Zyperns Gesundheitsminister Neophytos Charalambides Ende Juni bei der Amtsübergabe an seine irische Amtskollegin Jennifer Carroll MacNeill. „Europa braucht eine krisenfeste Arzneimittelversorgung. Dafür müssen wir die Abhängigkeit von Lieferketten verringern sowie Forschung und Produktion in Europa gezielt stärken“, betonte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bei der jüngsten Sitzung des Rates der EU-Gesundheitsminister (Epsco).
Die Reform der EU-Arzneimittelgesetzgebung (Pharmapaket) spiegelt den Perspektivwechsel. Bei der bereits vor der Pandemie eingeleiteten Reform ging es ursprünglich vor allem um die Bezahlbarkeit und eine zeitnahe Verfügbarkeit neuer Medikamente in allen EU-Ländern. Im Dezember 2025 einigten sich Europaparlament, Rat und EU-Kommission nach jahrelangen Verhandlungen auf ein Pharma-Paket, in dem die wirtschaftliche und strukturelle Förderung der Gesundheitswirtschaft eine große Rolle spielt. Abstriche beim Verwaltungsaufwand, einfachere Zulassungsverfahren und effizientere Arbeitsabläufe in der EU-Arzneimittelagentur (EMA) sollen Pharmaunternehmen bewegen, wieder mehr in Europa zu investieren. Das Entwickeln besonders dringend benötigter Medikamente, darunter vor allem neue Antibiotika und Mittel zur Behandlung seltener Erkrankungen, soll durch längeren Schutz vor Generikawettbewerb belohnt werden.
Mitte Mai verständigten sich EU-Gesundheitsminister, Parlament und Kommission ergänzend auf Regeln, die für mehr Liefersicherheit sorgen und die Produktion in der EU fördern sollen. Die deutschen EU-Parlamentarier Peter Liese (CDU) und Timo Wölken (SPD) waren an den Verhandlungen über das Gesetz für eine sichere Versorgung mit besonders wichtigen Medikamenten (Critical Medicines Act, CMA) beteiligt. Sie begrüßten die Einigung als „entscheidenden Kurswechsel“ (Liese) und Instrument, „um die Produktion kritischer Arzneimittel hochzufahren, Europas Autonomie in der Herstellung zu stärken und unsere Abhängigkeiten von Drittstaaten zu verringern“ (Wölken).
Der CMA bezieht sich auf derzeit rund 300 Wirkstoffe, bei denen es in der Vergangenheit häufiger Lieferschwierigkeiten gab. Sie stehen auf einer von der EMA geführten Liste „kritischer Arzneimittel“. Die Einzelstaaten können diese Medikamente jetzt leichter gemeinsam beschaffen. Koordinieren soll dies die in der Pandemie geschaffene EU-Behörde für Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (Hera). Bei Engpässen müssen die Länder Notfallvorräte miteinander teilen. Der Stempel „Made in Europe“ räumt Pharmaunternehmen Vorteile ein, wenn sie Medikamente oder Wirkstoffe ganz oder in großen Teilen innerhalb der EU herstellen. Öffentliche Auftraggeber, darunter die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, müssen bei Versorgungsverträgen neben dem Europaanteil in der Produktionskette auch die Vergabekriterien „Versorgungssicherheit“ und „robuste Lieferketten“ beachten.
„Booster für Biotechnologie"
Die geplante Biotechnologie-Richtlinie (Biotech-Act) ist ein weiterer Baustein der Wettbewerbsstrategie. Derzeit stimmen Rat und Parlament ihre Positionen zu dem von EU-Gesundheitskommissar Olivér Várhelyi im Dezember 2025 vorgelegten Vorschlag ab. In Brüssel rechnet man mit einer Einigung bis zum Sommer 2027. Der „Booster für Biotechnologie“ (Varhelyi) soll die EU in den nächsten Jahren zum „weltweit attraktivsten Standort für Biowissenschaften“ machen und für neue Therapien zur Behandlung seltener Erkrankungen, neue Impfstoffe und bezahlbare Medikamente gegen Krebs sorgen. Dafür will die Kommission zehn Milliarden Euro in die Hand nehmen. Das Geld soll unter anderem in strategische Projekte fließen. Auch beim Biotec-Act geht es um schnellere Genehmigungs- und Zulassungsverfahren, weniger Bürokratie und Zugeständnisse an die Pharmaunternehmen bei der Marktexklusivität.
Wer die milliardenschwere „Life Science“-Förderung im Einzelnen bezahlen soll, bleibt wie beim CMA schwammig. Die Europavertretung der deutschen Sozialversicherungen (DSV) warnt, dass Vieles an den nationalen Gesundheitssystemen hängen bleibt. Pharmaförderung sei jedoch eine staatliche Aufgabe, für die Steuergeld fließen müsse, nicht das Geld der Beitragszahler. Zuletzt hat eine Berechnung der EU-Kommission Warnungen der DSV bestätigt, dass den Gesundheitssystemen allein durch die im aktuellen Biotech-Act-Entwurf vorgesehene Verlängerung von Schutzzertifikaten für bestimmte biotechnologische Arzneimittel um ein Jahr zusätzliche Millionen-Belastungen drohen.
Die Wettbewerbsförderung betrifft nicht den eigentlichen EU-Etat für Gesundheitspolitik, aus dem die gemeinsamen Gesundheitsprogramme finanziert werden. Das als schnelle Reaktion auf die Corona-Pandemie geschaffene erste eigene Gesundheitsbudget der Union (EU4Health) umfasst im laufenden MFR (2021 bis 2027) gerade einmal 4,4 Milliarden Euro. Im Vorschlag der EU-Kommission für den nächsten siebenjährigen Haushalt der Gemeinschaft (MFR 2028 bis 2034) sucht man „EU4Health“ vergebens.
Ein übergeordneter EU-Fonds für Wettbewerbsfähigkeit – ausgestattet mit rund 409 Milliarden Euro – soll die bisherigen Einzeletats für Energiewende und Dekarbonisierung, digitalen Wandel, Gesundheit, Biotechnologie, Landwirtschaft und Bioökonomie, Verteidigung und Weltraum ersetzen, flankiert durch Sonderprogramme wie das auf 175 Milliarden veranschlagte Forschungsprogramm „Horizon Europe“.
Die Bundesregierung unterstütze die Idee der Kommission, „den neuen MFR zu modernisieren, flexibler zu gestalten und verschiedene Programme zusammenzuführen“, teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) G+G auf Anfrage mit. Die sei auch eine Möglichkeit, den „Health-in-ll-Policies“-Ansatz stärker als bisher umzusetzen, „weil gesundheitsbezogene Themen querschnittsmäßig adressiert werden“. Bisher über EU4Health geförderte Maßnahmen würden künftig „im Politikfenster Gesundheit, Landwirtschaft, Biotechnologie, Bioökonomik“ des Wettbewerbsfähigkeitsfonds sowie in den EU-Mechanismen für Katastrophenschutz und Gesundheitskrisenvorsorge und -reaktion aufgehen.
Das Europaparlament befürchtet eine Finanzierung von Gesundheitsprogrammen nach Haushaltslage. Gesundheitspolitik dürfe sich „nicht alleine in Wettbewerbsförderung erschöpfen“, sondern müsse „vor allem den Bedarf der Patientinnen und Patienten im Blick haben und künftigen Krisen vorbeugen“, sagt Parlamentarier Wölken.
Schwierige Verhandlungen
Ab September drohen harte Budgetverhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat. Der Haushaltsvorschlag der Kommission kratzt an der Zwei-Billionen-Euro-Grenze; er liegt rund 800 Milliarden über dem laufenden MFR. „Nicht zu bezahlen“, sagt Bundeskanzler Friedrich Merz. Auch Österreich, die Niederlande, Schweden und Finnland fordern deutliche Kürzungen. Von der Leyen schwebt zur Finanzierung unter anderem eine neue EU-Pauschale für Großunternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Mindestnettoumsatz vor. Zudem möchte sie, dass die Mitgliedsländer pro Jahr rund elf Milliarden Euro aus ihren nationalen Tabaksteuereinnahmen an Brüssel abzweigen.
Mit „Europas Kampf gegen den Krebs“, dem geplanten „Safe-Hearts-Plan“ für mehr Herzgesundheit oder Initiativen zur Vorbeugung und besseren Behandlung psychischer Erkrankungen verfolgt die EU ambitionierte Programme. Sie sollen dafür sorgen, dass die Menschen in allen 27 EU-Staaten rechtzeitig und bezahlbar Zugang zu guter Gesundheitsversorgung haben – unabhängig von ihrem sozialen oder wirtschaftlichen Status, Alter oder Geschlecht. Noch bis Ende 2027 läuft die Initiative „Gemeinsam gesünder“ zur Vermeidung und besseren Behandlung nicht übertragbarer Krankheiten, darunter insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und chronische Atemwegserkrankungen.
Aus Sicht des EU-Parlamentes müsste sich die EU noch stärker in der Prävention engagieren. „Viel zu lange hat Europa die Folgen von Herz-Kreislauf-Erkrankungen finanziert, anstatt ihre Ursachen zu bekämpfen“, kritisierte die kroatische Abgeordnete Romana Jerković Ende Juni im Gesundheitsausschuss des Parlaments (Sant). Das Gremium fordert mehr Druck bei der Bekämpfung von Risikofaktoren wie Rauchen, schädlichem Alkoholkonsum und ungesunder Ernährung.
Nötig sei „evidenzbasierte Gesundheitspolitik und keine Politik, die von kommerziellen Interessen bestimmt wird“, sagte Jerković. Der Ausschuss begrüßte deshalb das Ziel Várhelyis, mit dem „Safe-Hearts-Plan“ die Zahl vorzeitiger Todesfälle durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen in der EU bis 2035 um ein Viertel zu senken. Dazu beitragen sollen auch flächendeckende jährliche Blutdruck-, Cholesterin- und Blutzucker-Checks ab dem 25. Lebensjahr. Die EU kann dazu aber nur Empfehlungen aussprechen. Die Krankenkassen sehen anlasslose Reihenuntersuchungen kritisch.
Zu den vermeidbaren Todesursachen in der EU gehören nach Daten von Eurostat (2023) vor allem Lungenkrebs, Koronare Herzerkrankungen (KHK) sowie mit Alkoholkonsum verbundene Erkrankungen. Mit rund 1,7 Millionen Todesfällen pro Jahr stehen Herz-Kreislauf-Erkrankungen an der Spitze der Todesursachen; Krebs fordert in der EU jedes Jahr rund 2,3 Millionen Menschenleben. „Schätzungsweise 80 Prozent aller Herz-Kreislauf-Erkrankungen, einschließlich Herzkrankheiten und Schlaganfällen, könnten verhindert werden“, betont die EU-Kommission.
Es geht dabei nicht nur um menschliches Leid. Neben rund 700 Milliarden Euro jährlich, mit der die Kommission die Behandlungskosten für chronische Krankheiten in der EU beziffert, schlägt ein noch deutlich höherer volkswirtschaftlicher Schaden durch Fehlzeiten und vorzeitige Todesfälle zu Buche. Die dafür in den Statistiken der Weltgesundheitsorganisation WHO und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ausgewiesenen Summen entsprechen zusammengerechnet mehr als eine Billion Euro.
Neue Regeln für grenzenlose Sozialleistungen
Etwa 7,3 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger arbeiten in einem anderen Unionsland. Hinzu kommen Millionen Ruheständler, die ihren Lebensabend anderswo in Europa verbringen. Die EU sorgt mit dem Koordinieren der Sozialversicherungssysteme dafür, dass Gesundheits-, Pflege- und Familienleistungen, die Absicherung bei Arbeitslosigkeit oder Rentenzahlungen grenzüberschreitend funktionieren. Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich das Europaparlament und die 27 Mitgliedsländer jetzt auf eine Aktualisierung der Vorschriften verständigt. Die neuen Regeln sollen das mobile Arbeiten innerhalb der Union erleichtern, aber auch Sozialbetrug bekämpfen.
Nikotinkonsum eindämmen
Noch bis Jahresende will die EU-Kommission Vorschläge für das Anpassen der veralteten EU-Richtlinien für Tabakerzeugnisse und Tabakwerbung an die Marktentwicklung vorlegen. Es geht einerseits darum, unterschiedliche nationale Regelungen für Geschmacksstoffen in E-Zigaretten, Verpackungen, Einweg-E-Zigaretten, Erhitzer oder Nikotinbeutel zu vereinheitlichen. Zum anderen sollen neuartige Nikotin- und Tabakerzeugnisse und deren aggressive Bewerbung über soziale Medien und Influencer einbezogen werden. Die DSV fordert „ein konsequentes Verbot aromatisierter Produkte“, um die Attraktivität der Tabak- und Nikotinprodukte für Jugendliche zu verringern.
Irland will im Laufe der Ratspräsidentschaft auch die Vereinfachung der EU-Verordnungen für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika voranbringen. Várhelyis Vorschläge dazu liegen seit Jahresanfang auf dem Tisch. Danach soll die regelmäßige Re-Zertifizierung von Bestandsprodukten entfallen. Für „bahnbrechende Innovationen“ und wichtige Nischenprodukte sind Extraregeln bei der Zulassung vorgesehen. Die Revision der Verordnungen ist eingebettet in das EU-Projekt zur Entbürokratisierung. Nach und nach nimmt die Kommission alle Richtlinien und Verordnungen unter die Lupe, um unnötige Belastungen für die Wirtschaft zu streichen. Die für die Zulassung und Prüfung der Medizinprodukte zuständigen „Benannten Stellen“ – in Deutschland unter anderem die TÜV-Organisationen und die Dekra – warnen davor, dass geplante Lockerungen bei der Prüfung von Medizinprodukten die Patientensicherheit gefährden könnten.
Auf der irischen Prioritätenliste steht zudem der Aufbau des europäischen Gesundheitsdatenraumes (EHDS). Laut Zeitplan sollen auf europäischer und nationaler Ebene bis März 2027 die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für den grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten fertig sein. In Deutschland geht es etwa darum, die elektronische Patientenakte (ePA) in den EHDS einzubinden.
Auch bei allen Gesundheitsthemen arbeitet Irland eng mit Litauen und Griechenland zusammen, die den Dreier-Ratsvorsitz bis Ende 2027 komplettieren.
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