Rundruf Versorgung

Hautkrebs-Screening abschaffen?

17.06.2026 Tina Stähler 3 Min. Lesedauer

Das anlasslose Hautkrebs-Screening ab 35 Jahren steht aufgrund von Sparplänen der Bundesgesundheitsministerin auf der Kippe. Sollte die Untersuchung alle zwei Jahre Kassenleistung bleiben? G+G hat vier Experten gefragt.

Eine medizinische Fachkraft untersucht mit einem Dermatoskop die Haut am Rücken eines Patienten. Die Person trägt Einmalhandschuhe; der Patient liegt mit freiem Oberkörper auf einer Untersuchungsliege.
Der Nutzen von Hautkrebs-Screening ist bislang umstritten.

Steigende Hautkrebszahlen sprechen für Screening

Foto: Dr. Uwe Schwichtenberg, Vorstandsmitglied des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen e.V.

Dr. Uwe Schwichtenberg, Vorstandsmitglied des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen e.V.

„Die steigenden Hautkrebszahlen der letzten 20 Jahre sprechen nicht gegen, sondern klar für die Fortführung des anlasslosen Hautkrebsscreenings. Gründe für den Anstieg sind die alternde Bevölkerung, intensivere UV-Belastung durch Freizeitverhalten und Reisen sowie die bessere Erkennung von Hauttumoren. Gerade weil Hautkrebs häufiger wird, ist Früherkennung entscheidend. Das gesetzliche Screening ermöglicht die Diagnose von Melanomen und hellem Hautkrebs in frühen Stadien, bevor Metastasen entstehen oder große, entstellende Operationen notwendig werden. Früh erkannter Hautkrebs ist meist ambulant und vergleichsweise kostengünstig behandelbar. Späte Diagnosen führen zu hohen Kosten durch stationäre Therapien, Immuntherapien und aufwendige Operationen. Die Abschaffung würde deshalb weder medizinisch noch wirtschaftlich Sinn ergeben. Statt das Angebot zu streichen, sollten Datenerhebung und Qualitätssicherung verbessert werden, um den Nutzen noch präziser zu belegen."

Kein belegter Nutzen für ungezieltes Screening

Foto: Prof. Dr. Ferdinand Gerlach, MPH Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der Goethe-Universität Frankfurt, stellvertretender Vorsitzender der Finanzkommission Gesundheit

Prof. Dr. Ferdinand Gerlach, MPH Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der Goethe-Universität Frankfurt, stellvertretender Vorsitzender der Finanzkommission Gesundheit

„Die Finanzkommission Gesundheit hat im Einklang mit internationalen Wissenschaftsorganisationen einstimmig empfohlen, das ungezielte Hautkrebsscreening wegen fehlendem Patientennutzen nicht weiterzuführen. Teilnehmer leben nicht länger als Nicht-Teilnehmer. Ein Wirksamkeitsnachweis fehlt. Mikrosimulationsstudien, die Befürworter anführen, basieren auf modellierten Annahmen, nicht auf realen Daten. Deutschland ist das einzige Land auf der Welt, das trotz fehlender Evidenz daran festhält. Auch Australien mit hoher Hautkrebsprävalenz lehnt die Einführung ab. Da 600 bis 900 Haut- und Hausärzte in Vollzeit nur damit beschäftigt sind – attraktiv honoriert und unbudgetiert – Gesunde zu untersuchen, bekommen kranke Patienten, etwa mit Neurodermitis oder Schuppenflechte, kaum Termine. Die Kommission empfiehlt daher zu prüfen, ob ein gezieltes Screening von Hochrisikogruppen und neue Verfahren wie KI-basierte  Ganzkörperscanner oder Lasermikroskopie einen Nutzen haben könnten."

Erst wissenschaftlich prüfen, dann entscheiden

Foto: Prof. Dr. Stefan Sauerland, Leiter des Ressorts Nichtmedikamentöse Verfahren im Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

Prof. Dr. Stefan Sauerland, Leiter des Ressorts Nichtmedikamentöse Verfahren im Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

„Seit Einführung der Hautkrebs-Früherkennung 2008 gibt es Zweifel an ihrem Nutzen. Denn während es zur Früherkennung von Darm-, Lungen- oder Brustkrebs jeweils mehrere randomisiert kontrollierte Studien gibt, fehlt solche Evidenz zum Hautkrebs-Screening.

Das SCREEN-Modellprojekt aus Schleswig-Holstein ließ damals lediglich eine „Vorverlegung des Diagnosezeitpunktes“ und somit einen „potentiellen Nutzen“ erkennen. Also ist auch kein anderes Land der Welt bislang dem deutschen Vorbild gefolgt. Es ist daher völlig richtig, dass dieses Thema nun im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz aufgegriffen wird.

Wichtig ist, dass eine ergebnisoffene, wissenschaftlich fundierte Prüfung erfolgt. Erst hierüber wird man entscheiden können, das Hautkrebs-Screening beizubehalten, auf Risikogruppen einzugrenzen, oder ganz abzuschaffen."

Inanspruchnahme gering geblieben

Foto: Dr. Gerhard Schillinger, Leiter des Stabs Medizin im AOK-Bundesverband

Dr. Gerhard Schillinger, Leiter des Stabs Medizin im AOK-Bundesverband

„Vorsorgeuntersuchungen sind sinnvoll, wenn ein patientenrelevanter Nutzen besteht, der mögliche Schäden überwiegt. Ein Schaden kann zum Beispiel durch falsche Alarme oder durch unnötige Behandlungen entstehen. Die Abwägung von Nutzen und Schaden obliegt dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA), unterstützt vom IQWiG. Das opportunistische Hautkrebsscreening wurde 2008 durch den GBA aufgrund der damals verfügbaren Evidenz eingeführt und begleitend evaluiert. Die Inanspruchnahme durch die Versicherten ist gering geblieben, weniger als 30 Prozent nehmen die Untersuchung regelmäßig, also mindestens dreimal in zehn Jahren, wahr. Dies könnte auch an der schwachen Evidenz liegen, die dem damaligen GBA-Beschluss zugrunde lag sowie an der anhaltenden Nutzendiskussion. Dass der GBA nun beauftragt werden soll, das Screening auf Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Evidenz erneut gegenüber einem risikobasierten Ansatz abzuwägen, ist daher ein guter und wichtiger Schritt."

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