Hautkrebsbehandlungen in Kliniken nahezu verdoppelt
Die Zahl der Krankenhausbehandlungen wegen Hautkrebs in Deutschland hat sich binnen 20 Jahren nahezu verdoppelt. Im Jahr 2024 wurden 120.100 stationäre Behandlungsfälle mit der Diagnose Hautkrebs verzeichnet, wie das Statistische Bundesamt heute mitteilte. Das waren 94,5 Prozent mehr als im Jahr 2004. Damals hatten die Kliniken 61.700 entsprechende Behandlungsfälle gezählt. Die stationären Krankenhausbehandlungen insgesamt nahmen im selben Zeitraum lediglich um 4,1 Prozent zu.
Besonders deutlich fiel laut Statistikern der Anstieg bei hellem Hautkrebs aus. Die Zahl der stationären Behandlungsfälle stieg hier von 43.300 Fällen 2004 auf 94.000 Fälle im Jahr 2024. Schwarzer Hautkrebs führte zuletzt zu rund 26.100 stationären Behandlungen: 41,7 Prozent mehr als noch 2004.
Hautkrebs gewinnt damit auch innerhalb der stationären Krebsversorgung an Gewicht. Im Jahr 2024 war Hautkrebs bei 8,3 Prozent aller stationären Krebsbehandlungen die Hauptdiagnose. 2004 hatte dieser Anteil noch bei vier Prozent gelegen. Männer waren mit 57,2 Prozent der stationären Behandlungen häufiger betroffen als Frauen. Auch die Zahl der Todesfälle wegen Hautkrebs ist gestiegen: 2024 starben rund 4.600 Menschen an der Erkrankung, 65,1 Prozent mehr als 2004. Mehr als die Hälfte der Verstorbenen war 80 Jahre oder älter.
Bisher haben alle gesetzlich Versicherten ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening, unabhängig von persönlichen Risikofaktoren. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte kürzlich einen Regierungsentwurf für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgelegt, der zwar keine unmittelbare Streichung der Leistung vorsieht, jedoch soll der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) die Hautkrebsfrüherkennung auf Grundlage des aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstands überprüfen. Dabei soll er insbesondere ein mögliches risikobasiertes Screening für definierte Risikogruppen sowie eine Anpassung der Untersuchungshäufigkeit berücksichtigen. Bis Ende 2027 soll der GBA über eine Anpassung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie entscheiden.
Ferdinand Gerlach, stellvertretender Vorsitzender der Finanzkommission Gesundheit, sieht das anlasslose Screening kritisch. „Da 600 bis 900 Haut- und Hausärzte in Vollzeit nur damit beschäftigt sind – attraktiv honoriert und unbudgetiert –, Gesunde zu untersuchen, bekommen kranke Patienten, etwa mit Neurodermitis oder Schuppenflechte, kaum Termine“, gab der Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der Goethe-Universität Frankfurt gegenüber G+G zu bedenken. Deutschland sei das einzige Land der Welt, das trotz fehlender Evidenz daran festhalte.
Hingegen sprechen aus Sicht des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen (BVDD) „die steigenden Hautkrebszahlen der vergangenen 20 Jahre (…) nicht gegen, sondern klar für die Fortführung des anlasslosen Hautkrebsscreenings“. Früh erkannter Hautkrebs sei meist ambulant und vergleichsweise kostengünstig behandelbar, sagte BVDD-Vorstandsmitglied Uwe Schwichtenberg zu G+G. „Späte Diagnosen führen dagegen zu hohen Kosten durch stationäre Therapien, Immuntherapien und aufwendige Operationen. Die Abschaffung des Screenings würde deshalb weder medizinisch noch wirtschaftlich Sinn ergeben.“ (ts)
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