Brexit: Regelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist aus der Europäischen Union ausgetreten. Dennoch sind AOK-Versicherte dort im Krankheitsfall in vielen Fällen weiterhin abgesichert.

Regelungen für AOK-Versicherte mit bisherigem Wohnsitz in Großbritannien
Bei Urlaubsreisen können Sie in Großbritannien und Nordirland weiterhin die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), auf der Rückseite der eGK, verwenden. Sofern Sie sich länger in Großbritannien oder Nordirland aufhalten, besteht für AOK-Versicherte, deren Aufenthalt dort schon vor dem 1. Januar 2021 begonnen hat (zum Beispiel aufgrund eines vor dem 01.01.2021 begonnenen Studiums) weiterhin eine Absicherung im bisherigen Umfang.
Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt „Urlaub im Vereinigten Königreich“ der „Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA)“ des GKV-Spitzenverbandes.
Regelungen für AOK-Versicherte mit neuem Wohnsitz in Großbritannien
Nur wenn Sie ab dem 1. Januar 2021 neu nach Großbritannien oder Nordirland umziehen, besteht eine reduzierte Absicherung. So besteht in diesen Fällen beispielsweise keine Absicherung in der Pflegeversicherung. Bitte lassen Sie sich in diesem Fall vor dem Umzug in Ihrer AOK vor Ort, telefonisch oder per E-Mail beraten.
Weitere Infos
Es ist ratsam, für den Urlaub in Großbritannien zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Denn Leistungen wie der Krankenrücktransport in die Heimat, landesübliche Zuzahlungen oder Behandlungen in privaten Einrichtungen sind nicht über die EHIC abgesichert, die sich auf der Rückseite der elektronischen Krankenversicherungskarte befindet.
Das könnte Sie auch interessieren
Versicherungsschutz bei Abfindung
Mehr erfahren
Beiträge aus Waisenrenten
Mehr erfahren
Krankmeldung an die AOK senden
Mehr erfahren