Ambulante Psychotherapie
Ob Depression, Angststörung oder Zwangserkrankung: Wer an einer psychischen Erkrankung leidet, benötigt professionelle Hilfe. Die AOK übernimmt die Kosten für die notwendige ambulante psychotherapeutische Behandlung.

Ihre Vorteile auf einen Blick
- Die AOK übernimmt die Kosten für eine erforderliche ambulante psychotherapeutische Behandlung in vollem Umfang.
- Die Abrechnung erfolgt über die Versichertenkarte.
- Die AOK unterstützt Sie auch bei der Suche nach einem geeigneten Therapeuten.
Das leistet die ambulante Psychotherapie
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, psychische Krankheiten zu behandeln. Eine davon ist die ambulante Psychotherapie. Ärztliche oder psychologische Therapeuten mit entsprechender Qualifikation und Zulassung führen sie durch. Eine solche Therapie setzt voraus, dass der Patient körperlich und geistig stabil genug dafür ist. Ziel der Behandlung ist es, die Krankheit zu überwinden, ihrer Verschlimmerung entgegenzuwirken oder Beschwerden zu lindern. Zu den häufigsten Methoden der Psychotherapie gehören:
- Verhaltenstherapie
- Analytische Psychotherapie
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
-
Systemische Therapie für Erwachsene ab 18 Jahren
Corona-Krise: ambulante Psychotherapie per Videosprechstunde
Im Zuge der Corona-Krise hat der Gemeinsame Bundesausschuss folgende Sonderregelungen für die ambulante Psychotherapie getroffen:
- Online-Sprechstunden per Video sind in der psychotherapeutischen Behandlung in unbegrenzter Zahl möglich.
- Auch probatorische Sitzungen und psychotherapeutische Sprechstundenkönnen als Videosprechstunden durchgeführt werden.
- Gruppentherapiesitzungen können in Einzelsitzungen umgewandelt werden. Eine Genehmigung der Krankenkasse ist nicht notwendig.
Diese Regelungen gelten bis zum 31. März 2021 und werden, je nach epidemiologischer Lage, angepasst beziehungsweise verlängert.
Das zahlt die AOK
Die AOK trägt die Kosten für eine notwendige ambulante psychotherapeutische Behandlung in vollem Umfang. Sowohl Einzelsitzungen als auch Gruppentherapien sind ambulant möglich. Auch eine sogenannte Langzeittherapie kann bei Bedarf erfolgen. Die Abrechnung erfolgt über die Versichertenkarte.
Voraussetzung für die Kostenübernahme:
- Die psychotherapeutische Behandlung erfolgt durch zugelassene psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten oder entsprechend ausgebildete Vertragsärzte (ärztliche Psychotherapeuten).
- Der Therapeut muss für die von ihm erbrachten Leistungen (zum Beispiel Verhaltenstherapie) durch die Kassenärztliche Vereinigung zugelassen sein.
- Übernimmt ein nichtärztlicher Psychotherapeut die Behandlung, muss ein Haus- oder Facharzt nach den ersten Sitzungen abklären, ob es körperliche Ursachen für die psychischen Veränderungen gibt.
- Die ambulante Psychotherapie ist die passende Behandlung für die individuellen Beschwerden und führt in dem geplanten Umfang wahrscheinlich zu einem Behandlungserfolg. Das prüft der behandelnde Therapeut (bei Langzeittherapien zusätzlich ein Gutachter) vor der Beantragung.
- Die Behandlung dient nicht ausschließlich der Lebens-, Erziehungs-, Ehe oder Sexualberatung.
Der Weg zur ambulanten Psychotherapie
Psychotherapeutische Sprechstunde
In der psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten Sie kurzfristig und ohne Überweisung durch den Hausarzt Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung. Alle Psychotherapeuten und psychotherapeutisch arbeitenden Ärzte mit kassenärztlicher Zulassung bieten solche Sprechstunden an. Sie bekommen hier eine erste Einschätzung zu Ihren Beschwerden. Außerdem berät der Therapeut Sie zur weiteren Behandlung.
Akutbehandlung
Befinden Sie sich in einer Ausnahmesituation oder dringlichen psychische Krise, kann sich eine Akutbehandlung direkt an die psychotherapeutische Sprechstunde anschließen. Sie muss nicht bei der Krankenkasse beantragt werden. Der Therapeut informiert die AOK lediglich über den Beginn der Behandlung. Wie es im Anschluss an eine Akutbehandlung weitergeht, hängt von den individuellen Umständen ab.
Probesitzungen
Wenn Sie eine psychotherapeutische Behandlung benötigen, muss diese bei der Krankenkasse beantragt werden. Der eigentlichen Therapie gehen probatorische Sitzungen voraus – auch Probe- oder vorbereitende Sitzungen genannt. Je nach Therapieverfahren sind das zwei bis vier Termine; bei Kindern und Jugendlichen bis zu sechs. Patient und Therapeut lernen sich dabei kennen. Anschließend stellt der Therapeut die Diagnose und beantragt die Kostenübernahme im voraussichtlich notwendigen Umfang bei der Krankenkasse.
Therapeuten in der Nähe finden
Über die Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigungen können Sie nach Therapeuten in Ihrer Nähe suchen. Auch die AOK-Arztsuche hilft dabei, zugelassene Therapeuten zu finden.
Terminservicestellen vermitteln Termin beim Psychotherapeuten
Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unterstützen Sie dabei, innerhalb von vier Wochen einen Termin für ein Erstgespräch bei einem Psychotherapeuten zu vereinbaren, Telefonnummer 116 117.
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