BMG-Pläne: Eingriff in Kassenfinanzen stoppen
Für das Jahr 2021 geht das Bundesgesundheitsministerium (BMG) davon aus, dass zur Finanzierung des Gesundheitswesens 16,6 Milliarden Euro fehlen. Diese fehlenden Mittel sollen dem Gesundheitsfonds, über den die Ausgaben finanziert werden, auf drei Wegen zur Verfügung gestellt werden: einen Steuerzuschuss, die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages und die Abführung von Finanzrücklagen der Krankenkassen. Für die AOK PLUS ist der letzte Punkt ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Finanzautonomie der Krankenkassen.

Finanzautonomie der Krankenkasse
Im Verwaltungsrat nehmen Vertreter der Beitragszahler, also von Versicherten und Arbeitgebern, Einfluss auf die sozialpolitische Willensbildung sowie auf die Erfüllung der Aufgaben, die im Tätigkeitsbereich der AOK PLUS liegen. Dieses höchste Entscheidungsgremium besteht aus 30 ehrenamtlich arbeitenden Mitgliedern, paritätisch verteilt auf Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter.
Dem Verwaltungsrat obliegt auch die Finanzplanung der AOK PLUS, also die Aufstellung des Haushaltes sowie die Festsetzung des Zusatzbeitrages, den die Krankenkasse erhebt. Eben diese originäre Aufgabe des Verwaltungsrates wird mit dem Gesetzesvorhaben des GPVG des Bundesgesundheitsministers unterminiert und die soziale Selbstverwaltung damit entmachtet.
Beitragsgelder sind aber keine Steuermittel! Mit der zukunftsfesten und wirtschaftlichen Finanzplanung der vergangenen Jahre hat der Verwaltungsrat der AOK PLUS die finanzielle Grundlage dafür gelegt, dass die sächsisch-thüringische Gesundheitskasse stabil dasteht. Dieser Griff in die Rücklagen, mit dem die Bundesregierung die versprochene Sozialgarantie im Wahljahr 2021 einhalten will, ist nicht mehr als ein Taschenspielertrick.
Das „Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Zusatzbeiträge in der GKV zur Umsetzung der Sozialgarantie 2021“
Durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wurde am 14. September 2020 das „Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Zusatzbeiträge in der GKV zur Umsetzung der Sozialgarantie 2021“ dem GPVG (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz) hinzugefügt. Begründet wurde dieser Schritt damit, dass dem Gesundheitsfonds im Jahr 2021 aufgrund der finanziellen Lasten der Corona-Pandemie in Deutschland 16,6 Milliarden Euro fehlen werden. Um den durchschnittlichen Zusatzbeitrag weitestgehend stabil zu halten und die fehlenden Mittel auszugleichen, schlägt das BMG im Gesetz drei Wege vor:
- 5 Mrd. Euro Steuerzuschuss für den Gesundheitsfonds in 2021.
- 3,6 Mrd. Euro durch Erhöhung des durchschnittliche Zusatzbeitrages auf 1,3 Prozent.
- 8 Mrd. Euro über Zugriff auf Rücklagen von Krankenkassen.
Der geplante Zugriff auf die Rücklagen bedeutet für die AOK PLUS einen Verlust von 700 Millionen Euro an Beitragsgeldern. Das entspricht 270 Euro pro AOK PLUS-Versichertem. Gelder, die die sächsischen und Thüringer Beitragszahler erwirtschaftet haben und die die AOK PLUS durch ihre stabile und wirtschaftliche Finazplanung als Rücklage für unvorhergesehene Ausgabensteigerungen aufbauen konnte. Der im Gesetz genannte Zugriff auf die Rücklagen stellt für die AOK PLUS einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die Finanzautonomie der Krankenkassen dar.
Finanzwirkung bereits verabschiedeter Gesetze
Das BMG benennt als Grundlage für das Maßnahmenpaket die Kosten, welche das deutsche Gesundheitswesen aufgrund der Corona-Pandemie zu tragen hat. Fakt ist aber: von den fehlenden 16,6 Milliarden Euro im Gesundheitsfonds im Jahr 2021 entfallen nur 3,5 Milliarden Euro auf die Corona-Pandemie. Haupttreiber der Ausgabensteigerungen der vergangenen und noch kommenden Jahre sind die vom BMG und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf den Weg gebrachten Gesetze. Die mit den Gesetzen beabsichtigte Verbesserung der Versorgungssituation ist bisher kaum eingetreten, dafür entfalten sie teilweise bereits ihre volle Finanzwirkung.
Die AOK PLUS wird im Jahr 2020 237 Millionen Euro allein wegen neuer Gesetze des BMG zusätzlich ausgeben. Das entspräche einer Steigerung des Zusatzbeitrages um 0,3 Prozentpunkten, die bisher mit den vorhandenen Rücklagen aufgefangen werden konnte. Im Jahr 2021 verdoppeln sich die Ausgaben durch die Gesetze auf 504 Millionen Euro. Und das ohne spürbare Verbesserung der Versorgung für Versicherte und Patienten.
Unter anderem folgende Gesetze belasten die Finanzen der AOK PLUS nachhaltig:
Gesetz | Finanzbelastung 2020 in Mio. Euro | Finanzbelastung 2021 in Mio. Euro |
---|---|---|
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), u. a. mit Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus der Krankenhausfinanzierung und Schaffung von 13.000 zusätzlichen Stellen in der Altenpflege sowie Förderung von Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen. | 100 | 100 |
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), u. a. mit extrabudgetären Leistungen für Ärzte, bundeseinheitlichen Vergütungen für Heilmittelerbringer, Erhöhung des Festzuschusses für Zahnersatz. | 99 | 148 |
Gesetz für Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), u. a. mit einheitlichen Arbeitspreisen für die Herstellung von Krebsmedikamenten in der Apotheke. | 5 | 8 |
Arzneimittelversorgungsgesetz (AMVSG), u. a. mit Mehrausgaben für Apotheker (Dokumentation, Medikamentenherstellung, u.a.). | 30 | 30 |
Statements
Hier finden Sie Statements der Vorsitzenden des Verwaltungsrates sowie des Vorsitzenden der AOK PLUS
Rainer Striebel, Vorstandsvorsitzender der AOK PLUS:
"Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegten Maßnahmen sind ein Schlag ins Gesicht unserer 3,4 Millionen Versicherten in Sachsen und Thüringen. Die Abschöpfung der Finanzreserven der Krankenkassen bedeutet für die AOK PLUS 700 Millionen Euro, die der Gesundheitskasse genommen werden. Dabei ist der Großteil der jetzt im Gesundheitsfonds fehlenden Finanzmittel nicht der Corona-Pandemie zuzuschreiben, sondern der teuren Gesetzgebung der vergangenen Jahre. Dazu kommen Beitragsausfälle für die gesamte gesetzliche Krankenversicherung aufgrund von Kurzarbeit und gestiegener Arbeitslosigkeit seit dem Frühjahr 2020.
Mit der von der Bundesregierung versprochenen Sozialgarantie ist eine Stabilität versprochen worden, die so nicht mehr haltbar ist. Mit der Abführung unserer Rücklagen sind wir gezwungen, unseren Zusatzbeitrag 2021 zu erhöhen. Und dann ist die Sozialgarantie nicht mehr haltbar. Das schmerzt, vor allem, weil es nicht selbstbestimmt ist. Denn eigentlich hatten wir geplant, unseren Beitragssatz stabil zu halten, indem wir Ausgabensteigerungen mit den von uns erwirtschafteten Rücklagen auffangen.
Mit diesem Gesetz wird auch das bewährte Prinzip der Selbstverwaltung massiv beschädigt. Denn der Verwaltungsrat der AOK PLUS wird dabei komplett übergangen. Und die Gefahr besteht, dass ein solcher Eingriff in die Autonomie der Selbstverwaltung nicht einmalig bleibt. Denn in letzter Zeit sehen wir immer deutlicher, dass von Seiten der Bundespolitik versucht wird, den Gestaltungsspielraum der regionalen Akteure einzugrenzen. Auch unsere Vertragspartner können davon ein Lied singen.
Die AOK PLUS wird weiter eine starke und verlässliche Solidargemeinschaft für die Menschen in Sachsen und Thüringen sein. Wir halten fest an konsequenter Kundenorientierung, einem sehr guten Service mit unseren Filialen und dem weiteren Ausbau unserer Online-Services.“
Iris Kloppich, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates der AOK PLUS, Arbeitnehmerseite
Sven Nobereit, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates der AOK PLUS, Arbeitgeberseite
Hintergrund
Presseinformation des Verwaltungsrates der AOK PLUS zum GPVG
AOK PLUS-Blog: "Unklare Finanzierung der Krankenversicherung für das Jahr 2020"
AOK PLUS-Blog: "Das Geld der anderen"
Presseinformation AOK-Bundesverband: AOK lehnt Zugriff auf Kassenrücklagen ab
Presseinformation AOK-Bundesverband: Angriff auf die soziale Selbstverwaltung
Presseinformation AOK-Bundesverband: Versprechen der Sozialgarantie wird nicht gehalten