Nachricht

Neues Digitalgesetz liegt vor

31.07.2023 AOK PLUS 2 Min. Lesedauer

Das BMG hat nach einem Arbeitsstand aus dem Juni nun einen offiziellen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) vorgelegt. Die Verbändeanhörung läuft bis zum 2. August. Gegenüber der Arbeitsfassung gab es nur marginale Anpassungen des Gesetzestextes, auch die Begründung ist in großen Teilen identisch.
Aus Sicht der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Gemeinschaft kann das Gesetz zum Meilenstein für die Einführung der elektronischen Patientenakte werden. Geregelt werden soll u.a.:

  • Einführung einer Opt-Out ePA für alle gesetzlich Versicherten bis Ende 2024
  • E-Rezept soll zum 1. Januar 2024 verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung sein (stark vereinfachte Nutzung durch Einlösung per eGK oder ePA-App)
  • Einführung einer digitalen (weitestgehend automatisierten) Medikationsübersicht zur Vermeidung ungewollter Wechselwirkungen von Arzneimitteln

Irritierend ist aus Sicht der AOK-Gemeinschaft der Plan, dass die gesetzlichen Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… ältere Papierdokumente von Versicherten scannen und in die ePA übertragen sollen. Der voraussichtlich entstehende Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen für die Versicherten. Zudem sollte die Befüllung der ePA nicht Aufgabe der Krankenkassen sein, sondern gehört grundsätzlich in die Hände der Patientinnen und Patienten sowie der behandelnden Ärztinnen und Ärzte.