Ethik und Organspende
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Falls ich meinen Willen für oder gegen die Organspende vor meinem Tod nicht dokumentiert habe (z.B. im Organspendeausweis), werden meine Hinterbliebenen nach einer Entscheidung gefragt. Kann ich ihnen diese Entscheidung zumuten?
Die Entscheidung findet in einer emotionalen Ausnahmesituation statt. Die Hinterbliebenen sind in dieser Situation mit der Entscheidung für oder gegen eine Organentnahme möglicherweise überfordert. Wenn sich der Verstorbene bereits zu Lebzeiten klar für oder gegen eine Organentnahme geäußert hat, kann dies für die Hinterbliebenen eine große Entlastung bedeuten. Allerdings kann eine zu Lebzeiten getroffene Entscheidung die Hinterbliebenen seelisch belasten, nämlich wenn sie persönlich eine andere Entscheidung treffen würden.
Falls der Verstorbene seinen Willen für oder gegen die Organspende in guten Zeiten nicht dokumentiert hat, werden die Hinterbliebenen nach dessen mutmaßlichem Willen befragt. Ist dieser nicht bekannt, wird der nächste Angehörige um eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende gebeten. Dies findet in einer emotionalen Ausnahmesituation statt. Denn die Hinterbliebenen werden zumeist plötzlich und unvorbereitet mit dem unausweichlichen Tod eines geliebten Menschen konfrontiert (unter anderem Unfall, Hirnblutung, Herzinfarkt).
Ist ein Hirntod eingetreten, wird der hirntote Mensch in der Intensivstation mit aufwendigen medizinischen Maßnahmen ausschließlich zum Zweck der Organerhaltung behandelt. Die Hinterbliebenen können vielleicht nicht begreifen, dass der Mensch schon tot ist, obwohl er noch lebendig erscheint. Die Hinterbliebenen sind in dieser Situation mit einer Entscheidung für oder gegen eine Organentnahme möglicherweise überfordert.
Wenn sich der Verstorbene bereits zu Lebzeiten für oder gegen eine Organentnahme klar geäußert hat, kann dies für die Hinterbliebenen eine große Entlastung bedeuten. Allerdings kann eine zu Lebzeiten getroffene Entscheidung die Hinterbliebenen seelisch belasten, nämlich wenn sie persönlich eine andere Entscheidung getroffen hätten oder erst in der konkreten Situation spüren, dass sie die Entscheidung des Betroffenen nicht teilen. Die Hinterbliebenen müssen mit der getroffenen Entscheidung des Verstorbenen leben.
Es scheint unerlässlich, sich mit dem Thema Organspende zu befassen, sich eine Meinung zu bilden und darüber mit den nächsten Angehörigen zu sprechen. Hierzu gehört die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod und den Umständen, unter denen eine Organentnahme stattfindet.
Ist es aus gesellschaftlicher Perspektive wichtig, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen und sich bewusst dafür oder dagegen zu entscheiden?
In Deutschland besteht ein Missverhältnis zwischen Organbedarf und Spendebereitschaft. Dies spricht dafür, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und sich bewusst dafür oder dagegen auszusprechen. Andererseits darf man Menschen zu einer Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod und der Organentnahme nicht zwingen. Die Bürger werden künftig regelmäßig durch die Krankenkassen gefragt, ob sie zur Organspende bereit sind oder nicht.
Laut Umfragen sind in Deutschland etwa 81 von 100 Menschen prinzipiell bereit, Organspender zu werden. Allerdings tragen nur 31 von 100 Menschen einen Organspendeausweis bei sich, in dem eine Entscheidung für oder gegen die Organspende dokumentiert ist.[1] Auf der anderen Seite sterben in Deutschland Menschen, weil nicht rechtzeitig ein Spenderorgan für sie gefunden werden konnte.
Es besteht also ein Missverhältnis zwischen Organbedarf, Spendebereitschaft und Dokumentation der Entscheidung (Organspendeausweis). In der Gesellschaft wird daher diskutiert, ob man die Bürger per Gesetz verpflichten sollte, den eigenen Willen für oder gegen die Organspende schriftlich niederzulegen. Eine solche Erklärungspflicht ist allerdings umstritten. Die Gegner argumentieren, dass man Menschen zu einer Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod und der Organentnahme nicht zwingen dürfe.
Eine allgemeine verbindliche Pflicht zu einer Entscheidung für oder gegen eine Spende gibt es daher derzeit in Deutschland nicht. Es werden jedoch alle Bürger über die jeweilige Krankenkasse regelmäßig über das Thema Organspende informiert und ausdrücklich aufgefordert, zu dokumentieren, ob sie zur Organspende bereit sind oder nicht.
Gibt es eine moralische/gesellschaftliche Pflicht zur Organspende nach dem Tod?
Eine Organspende kann nur freiwillig erfolgen. Niemand ist gesellschaftlich zur Organspende verpflichtet.
Gelegentlich wird argumentiert, dass Organspende eine moralische Verpflichtung sei. Einer solchen Pflicht steht allerdings der übergeordnete Wert der Selbstbestimmung entgegen.[2] Eine Organspende kann nur freiwillig erfolgen. Kein Mensch hat ein Recht auf Körperteile eines anderen.
Habe ich das Recht Organe zu empfangen, auch wenn ich nicht spende?
Diese Frage wird in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Aus juristischer Sicht besteht kein Zusammenhang zwischen dem Recht Organe zu empfangen und der Bereitschaft Organe zu spenden.
Manche Menschen vertreten die Meinung, dass nur solche Menschen das Recht haben, Organe zu empfangen, die auch selbst bereit sind, Organe zu spenden. Rechtlich gesehen besteht hier kein Zusammenhang.[3] Das zentrale Gegenargument beruht auf der Menschenwürde, die allen das gleiche Lebensrecht zugesteht. Dieses Lebensrecht dürfe denen nicht abgesprochen werden, die sich gegen eine Spende der eigenen Organe aussprechen.
Würde ich meine Organe jedem spenden, auch wenn der betroffene Mensch zum Beispiel kriminell ist, alkoholkrank oder einer bestimmten religiösen oder ethnischen Gruppe angehört?
Wer sich zur Organspende bereit erklärt, kann nicht festlegen, dass die eigenen Organe nur einer bestimmten Menschengruppe überlassen beziehungsweise nicht überlassen werden. In Deutschland ist die Organspende so organisiert, dass sie ohne Vorbehalte allen Menschen zugutekommen kann.
In Deutschland hat der Organspender keinen Einfluss darauf, wer nach dem Tod seine Organe empfängt. Der Gesetzgeber hat dies so festgelegt, weil alle Menschen aufgrund der Menschenwürde das gleiche Lebensrecht haben. In der Öffentlichkeit wird allerdings diskutiert, ob außer den medizinischen Kriterien auch andere Kriterien eine Rolle bei der Zuteilung von Organen spielen dürfen. Manche Menschen haben ihre schwere Erkrankung selbst verursacht, weil sie zuvor unverantwortlich mit dem eigenen Körper umgegangen sind (zum Beispiel Alkoholismus, Rauchen). Sollen diese Menschen Spenderorgane empfangen? Zu bedenken ist, dass Menschen oft nicht allein schuld sind an ihrem gesundheitlichen Fehlverhalten. Dieses kann mit schwierigen sozialen Verhältnissen und anderen Faktoren zusammenhängen, auf die die betreffenden Menschen oft nur wenig oder keinen Einfluss haben.
Ohne Leber kann ein Mensch nicht leben. Wenn ich mich nicht bereit erkläre zu spenden, ist das dann eine „unterlassene Hilfeleistung“?
Manche Menschen empfinden es als „unterlassene Hilfeleistung“, wenn man angesichts der Organknappheit nicht bereit ist, Organe zu spenden. Dem steht allerdings der hohe Wert der Selbstbestimmung entgegen.[2] Auch juristisch gesehen ist es keine „unterlassene Hilfeleistung“, wenn man sich gegen eine Organspende entscheidet.
Im rechtlichen Sinne spricht man von „unterlassener Hilfeleistung“, wenn jemand bei Unglücksfällen, Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und zumutbar wäre [4]. Einem konkreten Menschen in größter Lebensnot bewusst nicht zu helfen, kann sogar als eine Form der „Tötung durch Unterlassen“ bezeichnet werden. Bei einer Organspende ist die Situation eine andere. Denn hier besteht keinerlei persönliche Beziehung zwischen Spender und Empfänger, da die Vermittlung von Spenderorganen anonym organisiert ist.
Wie ist das Verhältnis bei Organempfängern zwischen privat Krankenversicherten (PKV) und Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)?
In der Vergangenheit wurde diskutiert, ob Mitglieder privater Krankenversicherungen bei der Organvergabe bevorzugt würden.[5,6] Dies ist nicht der Fall. Das Verhältnis von privat zu gesetzlich versicherten Organempfängern entspricht der Verteilung dieser beiden Gruppen in Deutschland (also etwa zehn Prozent PKV zu 90 Prozent GKV).
In einer Analyse von Daten von 446 Patienten aus Schleswig-Holstein mit einer Nieren-, Herz- oder Lebertransplantation [7] bestanden keine Ungleichverteilungen gegenüber der Bevölkerung hinsichtlich Versichertenstatus, sozialem Status, Alter, Geschlecht und Nationalität.
Welche Rolle spielen finanzielle Gesichtspunkte bei Organtransplantationen?
Entscheidungen zur Organentnahme und Organverteilung dürfen nicht von finanziellen Aspekten beeinflusst sein. Bei der Organtransplantation entstehen Kosten, die von den Krankenkassen getragen werden.
Bei der Organtransplantation entstehen Kosten, beispielsweise für die Organentnahme und die Organeinpflanzung. Die Krankenkasse des Organempfängers zahlt eine Pauschale an die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) sowie eine Pauschale an das Transplantationszentrum, in welchem das Organ eingepflanzt wird. Die DSO zahlt eine Pauschale als Aufwandserstattung an das Krankenhaus, in welchem das Organ entnommen wurde, sowie weitere Kosten, wie beispielsweise die Transportkosten für das Organ oder eine Pauschale für den Transplantationsbeauftragten.
Eine Nierentransplantation sowie deren direkte Nachsorge in der Klinik kosten durchschnittlich etwa 50.000 bis 65.000 Euro.[8] Hinzu kommen Folgekosten für Untersuchungen und Medikamente zur weiteren Erhaltung des transplantierten Organs. Schätzungen zufolge kostet die jährliche Nachsorge bei funktionierendem Nierentransplantat etwa 12.000 bis 14.000 Euro.[8] Auch wenn eine Transplantation nicht durchgeführt wird, können Kosten entstehen, beispielsweise für ein Alternativverfahren wie die Dialyse. Diese Kosten können höher sein als bei einer Transplantation.
Anreize finanzieller Art, wie die Kopplung von Gehältern für Ärzte an die Zahl ausgeführter Transplantationen, darf es auf keinen Fall geben.
Kann eine finanzielle Unabhängigkeit der Deutsche Stiftung Organtransplantation gewährleistet werden?
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation hat einen gemeinnützigen Auftrag. Sie muss finanziell unabhängig sein und bereitstehende Mittel ausschließlich entsprechend ihrer Bestimmung verwenden.
Im Jahre 2012 trat der Vorstand der DSO zurück, nachdem Vorwürfe laut wurden, dass die Verwendung der bereitstehenden Mittel nicht ausschließlich entsprechend ihrer Bestimmung verwendet wurden.[10]
Aus der Neufassung des Transplantationsgesetzes ergeben sich für die Deutsche Stiftung Organtransplantation organisatorische Veränderungen, die vor allem zu mehr Transparenz führen sollen. So hat die Stiftung ihren Geschäftsbericht jährlich zu veröffentlichen. Außerdem muss sie finanzielle und organisatorische Entscheidungen ihren Auftraggebern (Spitzenverband Bund der Krankenkassen, Bundesärztekammer und Deutsche Krankenhausgesellschaft) offenlegen.
Inhaltlich verantwortlich
Apl. Prof. Dr. Ulrich Eibach
Universität Bonn
Fachbereich Systematische Theologie und Ethik
Pfarrer am Universitätsklinikum Bonn
Prof. Dr. phil. Gabriele Meyer
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Medizinische Fakultät, Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft
Erklärung zur Unabhängigkeit unserer Experten (PDF, 503 KB)
Erstellt am: 12.03.2012
Aktualisiert am: 01.04.2017
[1] Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung – BzgA (2019): Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung (14 bis 75 Jahre) zur Organ- und Gewebespende. Bundesweite Repräsentativbefragung 2018 – Erste Studienergebnisse. Zugriff am 06.03.2020.
[2] Nagel U, Alber K, Bayerl B (2011) Transplantationsmedizin zwischen Fortschritt und Organknappheit. Geschichte und aktuelle Fragen der Organspende, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 20–21: 15–21
[3] Bader M (2010) Organmangel und Organverteilung. Freiburger rechtswissenschaftliche Abhandlungen. Tübingen: Mohr Siebeck
[4] Strafgesetzbuch, §323c
[5] Deutsches Ärzteblatt (2012) Vergabe von Spenderorganen: Scharfe Kritik an Kölner Studie. Deutsches Ärzteblatt online. Zugriff am 15.05.2017.
[6] Niehaus J (2012) Transplantation: Organe nur für Reiche? FOCUS online. www.focus.de/gesundheit/gesundleben/vorsorge/news/transplantation_aid_229426.html, Zugriff am 11.03.2019.
[7] Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren. Schleswig-Holsteinischer Landtag. Transparenter und gerechter Zugang zu Organspenden. Drucksache 16/1943. www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl16/drucks/1900/drucksache-16-1943.pdf. Zugriff 11.03.2019
[8] Lattrell BC, Abendroth D (2007) Gesundheitsökonomische Aspekte von Nierentransplantationen. Transplantationsmedizin;19:83–92
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