Angehörige
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Ist ein Abschiednehmen vom Hirntoten im Falle der Organentnahme organisatorisch möglich?
Dem hirntoten Menschen im Sterben beizustehen und das Sterben mitzuerleben ist bei einer geplanten Organentnahme kaum möglich. Die Intimität der Situation wird durch umfangreiche medizinische Prozeduren unterbrochen. Soweit organisatorisch möglich, sollte trotzdem eine würdige Atmosphäre für ein angemessenes Abschiednehmen geschaffen werden.[1]
Wenn ein Mensch stirbt, haben Freunde und Angehörige meist das Bedürfnis, dem Sterbenden beizustehen und das Sterben mitzuerleben. Dazu gehört, die sinnlich wahrnehmbaren eindeutigen Todeszeichen (Ende der Atmung, Erkalten usw.) zu erfahren und auch eine Zeit danach bei dem Toten zu bleiben.
Viele Angehörige gehen davon aus, dass sie auch bei einer Organspende den sinnlich wahrnehmbaren Tod am Sterbebett erleben und den Sterbenden bis dahin begleiten können. Eine solche Form des Abschiednehmens ist bei einer geplanten Organentnahme aber nicht möglich. Die Intimität der Situation wird durch umfangreiche medizinische Prozeduren unterbrochen und es wird für die Angehörigen zu keinen eindeutig wahrnehmbaren Todeszeichen kommen. Nach Feststellung des Hirntodes wird zunächst geprüft, ob die Organe für eine Spende geeignet sind. Bei Eignung wird das Versagen des Kreislaufsystems intensivmedizinisch hinausgezögert, um die Organe vor einer Schädigung zu bewahren. Der hirntote Mensch wird in den Operationssaal gebracht, um die Organe zu entnehmen. Manchen Angehörigen genügt ein Abschiednehmen unter diesen Bedingungen nicht.
Für das Abschiednehmen nach der Organentnahme sollten die Angehörigen darauf vorbereitet werden, dass der Körper des Verstorbenen Spuren des chirurgischen Eingriffs aufweist. In kritischen Beiträgen schildern Angehörige von Spendern, dass sie auf den Anblick des mit Spuren der Organentnahme versehenen Leichnams nicht vorbereitet gewesen wären.[2, 3, 4]
Werden die Angehörigen vor und nach der Organentnahme individuell betreut und informiert, bis hin zur Einbindung eines Krankenhausseelsorgers?
Wenn ein Mensch im Sterben liegt, halten die verantwortlichen Klinikärzte, das Pflegepersonal und unter Umständen auch der Krankenhausseelsorger Kontakt mit den Angehörigen. Dies ist auch bei Verdacht auf Hirntod der Fall. Es ist vorgesehen, dass diese Betreuung auch die Trauerbegleitung während und nach der Organentnahme umfasst.
Die Nachricht über den Hirntod muss den Angehörigen von einem Arzt in angemessener Weise überbracht werden. Der Arzt muss auch die Frage nach einer Organspende in angemessener Weise mit den Angehörigen erörtern. Den richtigen Zeitpunkt zu finden, kann schwierig sein. Es ist durchaus möglich, dass mehrere Gespräche zwischen der Mitteilung der Diagnose Hirntod und der Frage nach einer Organspende nötig sind. Unter Umständen ist auch ein Koordinator der Deutschen Stiftung Organtransplantation daran beteiligt.
Die Betreuung sollte auch die Trauerbegleitung während und nach der Organentnahme umfassen. Je nach Situation kann eine vertraute Pflegekraft oder ein Krankenhausseelsorger hinzugezogen werden, sofern die Angehörigen dem zustimmen.
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation bietet in zeitlichem Abstand zur Organspende Angehörigentreffen an, bei denen sich Angehörige von Organspendern unter psychologischer Begleitung mit anderen austauschen können. Zudem bieten viele Selbsthilfegruppen Unterstützung an.
Werden Klinikmitarbeitenden für die Situation einer Organtransplantation und den Umgang mit den Angehörigen psychologisch geschult?
Das Thema Organspende ist Teil des Fortbildungsangebots von Universitätskliniken, Ärztekammern und der Deutschen Stiftung Organtransplantation. Doch nicht alle Aspekte, wie beispielsweise der Umgang mit Angehörigen, werden bislang ausreichend berücksichtigt.
In Fachweiterbildungen für Pflegekräfte wird das Thema „Hirntod, Transplantation und Umgang mit Angehörigen“ bisher nicht immer ausreichend berücksichtigt.[5] Das Thema ist aber vermehrt Teil des Fortbildungsangebots von Universitätskliniken. Auch Ärztekammern veranstalten Fortbildungen für Ärzte, leitendes Pflegepersonal und Transplantationsbeauftragte.
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation bietet für Ärzte und Pflegende Seminare zur Begleitung von Angehörigen an, um größere Sicherheit im Umgang mit Angehörigen hirntoter Patienten zu vermitteln. Kritiker befürchten, dass die Betreuung von Angehörigen oft nicht objektiv genug ist und eher die Zustimmung zu einer Organentnahme zum Ziel haben könnte.[6]
Es gibt keine verlässlichen Daten darüber, ob die Angehörigen bei einer Organspende mit der Betreuung durch die Klinikmitarbeitenden zufrieden waren. Betroffene Angehörige berichten in diesem Zusammenhang auch von negativen Erfahrungen und einer nicht angemessenen Begleitung.[7]
Inhaltlich verantwortlich
Apl. Prof. Dr. Ulrich Eibach
Universität Bonn
Fachbereich Systematische Theologie und Ethik
Pfarrer i.R. am Universitätsklinikum Bonn
Prof. Dr. phil. Gabriele Meyer
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Medizinische Fakultät, Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft
Erklärung zur Unabhängigkeit unserer Experten (PDF, 503 KB)
Erstellt am: 16.03.2012
Aktualisiert am: 01.04.2017
[1] Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz – TPG), vom 05.11.1997. Transplantationsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2007 (BGBl. I S. 2206), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2623) geändert worden ist. https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/ <ext. Link> https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav </Link> (Zugriff 20.04.2017)
[2] Greinert R (2008) Unversehrt sterben. Der Kampf einer Mutter. München: Kösel
[3] Baureithel U, Bergmann A (1999) Herzloser Tod. Das Dilemma der Organspende. Stuttgart: Klett-Cotta
[4] Müller R: Erfahrungsbericht. http://www.robbymüller.de/bericht.htm. <ext. Link> http://www.xn--robbymller-feb.de/bericht.htm </Link> Zugriff am 20.04.2017
[5] Bein T, Kuhr LP, Krämer BK et al. (2003) Hirntod und Organspende – Einstellung und psychische Belastung des Personals von Intensivstationen. Anästh & Intensivmed 44: 429–434
[6] Informationsstelle Transplantation und Organspende. www.transplantation-information.de/organspende_organspender/edhep_donor_action/edhep.html. <ext. Link> https://www.transplantation-information.de/organspende_organspender/edhep_donor_action/edhep.html </Link> Zugriff am 20.04.2017
[7] Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. www.initiative-kao.de. Zugriff am 20.04.2017
[8] Berntzen H, Bjørk I: Experiences of donor families after consenting to organ donation: a qualitative study. Intensive Crit Care Nurs. 2014 Oct;30(5):266–74.
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