Organspende: Organisatorisches und weitere Informationen
Inhalte im Überblick
Wie läuft eine Organspende organisatorisch ab?
Bei Verdacht auf einen irreversiblen Hirnfunktionsausfall (sogenannter Hirntod), beispielsweise nach einem schweren Verkehrsunfall, müssen einige medizinische und organisatorische Schritte erfolgen, bevor die Organe entnommen werden dürfen. Die unten stehende Abbildung zeigt einen üblichen Ablauf.
Wann werden die Angehörigen zu einer Entscheidung für oder gegen eine Organentnahme befragt?
Liegt keine schriftliche Verfügung des Verstorbenen zum Beispiel in Form eines Organspendeausweises oder einer Patientenverfügung vor, werden die nächsten Angehörigen um eine Entscheidung gebeten. Der exakte Zeitpunkt für das Gespräch mit den Angehörigen ist gesetzlich nicht geregelt. Es kann jedoch sinnvoll sein, schon beim Verdacht auf einen irreversiblen Hirnfunktionsausfall (IHA) die Thematik einer möglichen Organspende mit den Angehörigen anzusprechen. Die abschließende Entscheidung erfolgt in aller Regel erst nach endgültiger Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls.
Der Zeitpunkt, an dem mit den Angehörigen über eine Entscheidung für oder gegen eine Organentnahme gesprochen wird, hängt von klinikinternen Regelungen und der individuellen Situation ab. Die Angehörigen können bereits nach dem ersten Verdacht auf einen irreversiblen Hirnfunktionsausfall informiert werden oder erst nach Abschluss der vollständigen Diagnostik zur Feststellung des IHA.
Dieses Gespräch wird in großen Kliniken, wie zum Beispiel Universitätskliniken, meist durch den behandelnden Arzt oder einen Transplantationsbeauftragten der Klinik geführt. In kleinen Kliniken fehlt es unter Umständen an speziellen erfahrenen Fachärzten, von denen zwei unabhängig voneinander die Diagnostik zur Feststellung des IHA [1] durchführen müssen. Deshalb unterstützt hier die Deutsche Stiftung Organtransplantation [2] organisatorisch zur Vermittlung eines auswärtigen Facharztes, der in die Durchführung der Feststellung des Todes durch irreversiblen Ausfall der Gesamtfunktionen des Gehirns eingebunden wird.
Wie lang ist die Bedenkzeit nach Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, die den Angehörigen zur Entscheidung für oder gegen eine Organspende gegeben werden kann?
Der Entscheidungsprozess kann aus medizinischen Gründen nicht unbegrenzt andauern. Meist liegen 12 bis 18 Stunden zwischen der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls und der Organentnahme.
Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten seinen Willen für oder gegen eine Organspende weder schriftlich noch mündlich geäußert hat, werden Angehörige um eine Entscheidung gebeten. Da es bei der Beatmung und der Aufrechterhaltung des Kreislaufsystems eines Menschen, bei dem der Tod durch die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls nachgewiesen ist, jederzeit zu Komplikationen (z. B. Organversagen) kommen kann, kann der Entscheidungsprozess nicht unbegrenzt andauern, mitunter ist eine zügige Entscheidung notwendig. Ziel ist aber immer, den Angehörigen die notwendige Bedenkzeit zu ermöglichen, um zu einer stabilen Entscheidung zu gelangen.
Wer entscheidet bei Einwilligung in die Organspende, welche Organe entnommen werden?
Es gilt der dokumentierte Wille des Verstorbenen. Sofern keine Willensäußerung vorliegt, wird in Gesprächen mit den Angehörigen festgelegt, welche Organe entnommen werden dürfen. Dabei wird – wenn immer möglich – der mutmaßliche Wille des Verstorbenen berücksichtigt. Bei der Zustimmung zur Organspende können auch einzelne Organe ausgeschlossen werden. Gibt es keine Einschränkung, stehen alle transplantierbaren Organe zur Entnahme frei.
Das Gespräch mit den Angehörigen führt der Koordinator der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) oder der behandelnde Arzt. Eine Nichteinhaltung des Besprochenen ist ein Gesetzesverstoß. Bei der Operation zur Entnahme der Organe ist ein Koordinator der DSO anwesend und achtet darauf, dass der Wille des Verstorbenen umgesetzt wird. Der Mitarbeitende der DSO koordiniert darüber hinaus auch die Organentnahme selbst.
Die Entscheidung, ob ein Organ bei vorliegender Einwilligung tatsächlich entnommen wird, hängt davon ab, ob es aus medizinischer Sicht verwendbar ist. Dies wird von dem entnehmenden Arzt entschieden. In Grenzfällen werden noch Zusatzuntersuchungen veranlasst.
Wird meiner Familie mitgeteilt, ob und welche Organe entnommen wurden?
Wenn die Angehörigen dies wünschen, berichtet die Deutsche Stiftung Organtransplantation ihnen in einem Brief, welche Organe erfolgreich transplantiert wurden. Wer die Organe erhalten hat, wird allerdings nicht mitgeteilt, da die Empfänger nach deutschem Recht anonym bleiben müssen.
Werde ich bei Krankheit oder Unfall noch optimal versorgt, wenn ich meine Bereitschaft zur Organspende (zum Beispiel im Organspendeausweis) erklärt habe?
Ziel aller medizinischen Maßnahmen im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung ist es immer, das Leben des Patienten zu retten. Eine Organspende ist nur bei optimaler intensivmedizinischer Versorgung möglich und somit eher ein Zeichen des besonderen Einsatzes des Krankenhauspersonals für den Patienten vor seinem Tod.
Die Bemühungen der Notärzte, Rettungsteams und der Intensivmediziner sind allein auf dieses Ziel ausgerichtet. Manchmal kommt die ärztliche Hilfe zu spät, Krankheit oder Unfallfolgen sind zu weit fortgeschritten, der Patient kann nicht mehr gerettet werden. Die Durchblutung und die Funktionen des Gehirns sind aus verschiedenen Ursachen vollständig ausgefallen, Kreislauf und Atmung werden nur noch künstlich durch Beatmung und Medikamente aufrechterhalten.
Erst wenn ein vollständiges irreversibles Hirnversagen (Hirntod) festgestellt worden ist, wird die Frage der Organspende abschließend erörtert. Bei Menschen, die nicht für eine Organentnahme infrage kommen, beenden die Ärzte bei Aussichtslosigkeit die intensivmedizinischen Maßnahmen.
Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe gespendeter Organe?
Die Vergabe von Spenderorganen erfolgt nach im deutschen Transplantationsgesetz [1] festgelegten Kriterien wie Dringlichkeit und Erfolgsaussicht der Transplantation. Das bedeutet, dass alle Menschen gleich behandelt werden. Der Versichertenstatus spielt bei der Vergabe keine Rolle.
Die Organvergabe erfolgt nach Kriterien, die die Bundesärztekammer in Vergabe-Richtlinien (sogenannte Allokationsrichtlinien [3]) festgelegt hat. Für jedes Organ (zum Beispiel Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse) bestehen eigene Vergabe-Richtlinien, die regelmäßig an den Stand der Wissenschaft angepasst werden müssen.
Für die Vergabe gibt es für jedes Organ eine zentrale Warteliste. Die Vermittlungsstelle Eurotransplant [4] führt die Wartelisten und ist für die Vergabe der Organe zuständig. Am Vergabeverfahren nehmen nur die Menschen teil, die dort gelistet sind. Sowohl die Aufnahme in die Warteliste als auch die Organvergabe durch die Vermittlungsstelle werden durch das Transplantationsgesetz [1] geregelt.
Es gibt Situationen, in denen eine Organvergabe nach Standardverfahren nicht möglich ist, weil ein Organverlust droht, wenn es nicht möglich ist, in der zur Verfügung stehenden Zeit nach dem Standardverfahren einen geeigneten Empfänger zu finden. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei Spendern mit seltenen Blutgruppen, älteren Spendern, Spendern mit besonderen medizinischen Merkmalen, die die Organe nur für wenige Empfänger geeignet erscheinen lassen, oder bei besonderen Umständen, die einen langen Transport nicht mehr möglich machen. In solchen Fällen werden für jedes Organ spezielle Regeln angewandt, um einen Organverlust zu vermeiden und das Organ dem bestgeeigneten Patienten zukommen zu lassen. So gibt es beispielsweise für Nierentransplantationen das Eurotransplant Senior Program (ESP) [5] oder die sogenannte beschleunigte Vermittlung.[3] Diese Vermittlungsverfahren werden angewendet, um die Zeitspanne des Organs außerhalb des Körpers (die sogenannte kalte Ischämiezeit) möglichst kurz zu halten und Organverluste zu vermeiden.
Wie wird sichergestellt, dass nur die von mir gewünschten Organe entnommen und bereitgestellt werden?
Ein Koordinator der Deutschen Stiftung Organtransplantation [2] begleitet den Organspendeprozess. Zusammen mit dem Entnahmechirurgen trägt er die Verantwortung dafür, dass nur die im Organspendeausweis oder die im Gespräch mit den Angehörigen festgelegten Organe entnommen werden.
Was hat die Deutsche Stiftung Organtransplantation für Aufgaben?
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) koordiniert deutschlandweit die Organspende.
Sie trägt die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung des gesamten Organspendeprozesses.[1] Zudem veranlasst sie umfassende Laboruntersuchungen zum Schutz der Organempfänger. In Kooperation mit Eurotransplant[4] organisiert sie rund um die Uhr alle Schritte der Organspende. Dazu gehören auch die Teilnahme am Gespräch mit den Angehörigen sowie die Organisation des Organtransports bis zum Transplantationszentrum. Die DSO bietet Fortbildungen für Ärzte und Pflegekräfte an und berät Kliniken rund um das Thema Organspende.
Gemäß der Novellierung des Transplantationsgesetzes im Jahr 2012 müssen alle Krankenhäuser, in denen eine Organspende räumlich und personell möglich ist, Transplantationsbeauftragte benennen. Diese müssen zur Erfüllung ihrer Aufgaben fachlich qualifiziert sein und sind so weit freizustellen, wie es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Sie sind direkt der ärztlichen Leitung des Krankenhauses unterstellt, in Erfüllung ihrer Aufgaben unabhängig und unterliegen keinen Weisungen.
Was ist Eurotransplant?
Die gemeinnützige Stiftung Eurotransplant ist in acht Mitgliedsländern für die Vermittlung aller Spenderorgane und für die Registrierung der Patienten, die auf ein Organ warten, zuständig.
Eurotransplant ist für die Vermittlung aller Spenderorgane zuständig, die verstorbenen Menschen in Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Slowenien und Ungarn zum Zwecke der Transplantation entnommen werden.[4] Bei Eurotransplant sind alle Patienten der Mitgliedsländer registriert, die eine Niere, eine Leber, eine Lunge, ein Herz, eine Bauchspeicheldrüse oder einen Dünndarm benötigen. In Deutschland warten etwa 10.000 Patienten auf ein Spenderorgan (Stand 06.03.2020).[2] Durch den Zusammenschluss der Länder haben die Patienten größere Chancen, ein passendes Organ zu bekommen.
Wer zahlt die Kosten für Organspende und Organtransplantation?
Die Kosten für die Transplantation übernimmt die Krankenversicherung des Empfängers. Die Krankenkassen stellen der Deutschen Stiftung Organtransplantation jährlich ein Budget zur Verfügung.[1] Damit werden unter anderen den Kliniken nach festgelegten Pauschalen die Personal- und Sachkosten erstattet, die durch eine Organspende anfallen. Zudem werden die Untersuchungen und der Transport der Spenderorgane zu den Transplantationszentren bezahlt.
Haben die Angehörigen des Organspenders die Möglichkeit, Kontakt zum Empfänger aufzunehmen?
Das Transplantationsgesetz verbietet, dass sich Organempfänger und Spenderfamilien kennenlernen. Für viele Organempfänger ist es jedoch ein Herzenswunsch, ihren Dank beispielsweise in einem Brief zu formulieren. Hierzu kann ein Brief geschrieben werden, der zwar nicht direkt an die Spenderfamilien weitergeleitet werden darf, allerdings anonymisiert und nach Einwilligung der Verfasser der Briefe vielen Angehörigenfamilien zugänglich gemacht werden kann. Dies kann dadurch erfolgen, dass die Briefe in anonymisierter Form bei Angehörigentreffen vorgetragen werden. Zudem wird eine spezielle Internet-Seite für diese Briefe eingerichtet, auch ist die Veröffentlichung in einem eigenen Danksagungsbuch vorgesehen, welches allen Angehörigen von Spendern übergeben werden soll.
Weiß der Empfänger des Organs, wer es gespendet hat?
Der Name des Spenders wird dem Empfänger nicht mitgeteilt. Umgekehrt erfährt auch die Spenderfamilie den Namen des Empfängers nicht.
Muss man sich untersuchen lassen, bevor man auf dem Organspendeausweis seine Bereitschaft zur Organspende erklärt?
Nein. Es ist nicht notwendig, sich ärztlich untersuchen zu lassen, bevor man sich zur Organspende bereit erklärt. Die medizinische Eignung der Organe für eine Transplantation wird erst geprüft, nachdem der irreversible Hirnfunktionsausfall festgestellt wurde. Eine Altersbegrenzung gibt es bei der Organspende nicht. Auch die Organe älterer Spender können erfolgreich transplantiert werden und Leben verlängern.
Was ist Gewebespende und wodurch unterscheidet sie sich von der Organspende?
Nach dem Tod können auch Gewebe gespendet werden, wie zum Beispiel Augenhornhäute, Knochen, Sehnen, Herzklappen und Blutgefäße. Für eine Gewebespende gelten zum Teil andere gesetzliche Regelungen und Bedingungen als für die Organspende.
- Auf einem Organspendeausweis wird der Wille für oder gegen eine Spende von Organen und Geweben gemeinsam im gleichen Ankreuzfeld dokumentiert. Wer nur in eines von beidem einwilligen möchte, muss das andere aktiv durchstreichen oder benennen.
- Eine Gewebeentnahme kann noch bis zu drei Tage nach dem Kreislauftod des Spenders erfolgen. Bei einer Organentnahme muss der Kreislauf des Spenders dagegen aufrechterhalten werden, damit die Organe durchblutet werden.
- Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ist am Verfahren zur Gewebsspende nur dann beteiligt, wenn gleichzeitig Organe entnommen werden sollen. In diesem Fall dürfen Gewebe erst dann entnommen werden, wenn die DSO erklärt, dass die Gewebe (z.B. Herzklappen) für eine Organtransplantation nicht infrage kommen.
- Gewebetransplantate werden in der Regel nicht direkt auf einen Empfänger übertragen. Sie werden in Gewebebanken speziell aufbereitet, aufbewahrt und auf Anfrage abgegeben.
- Das Gewebespendeverfahren ist in Deutschland durch das Gewebegesetz gesetzlich geregelt.[7] Alle an der Gewebespende beteiligten Institutionen müssen auf dieser Grundlage arbeiten.
Woher bekommt man einen Organspendeausweis?
Organspendeausweise können zum Beispiel bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung [6] und der Deutschen Stiftung Organtransplantation [1] angefordert werden. Zudem sind sie bei den Krankenkassen, in vielen Apotheken, Krankenhäusern und Arztpraxen erhältlich.
Inhaltlich verantwortlich
Dr. med Axel Rahmel
Mitglied des medizinischen Vorstandes der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO)
Erklärung zur Unabhängigkeit unserer Experten (PDF, 503 KB)
Erstellt am: 01.04.2012
Aktualisiert am: 01.11.2017
[1] Transplantationsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2007 (BGBl. I S. 2206), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2623) geändert worden ist
[2] Deutsche Stiftung Organtransplantation – DSO: Jahresbericht 2018. https://www.dso.de/servicecenter/downloads/jahresberichte-und-grafiken.html. Zugriff 06.03.2020
[3] Bundesärztekammer (2012) Richtlinien für die Wartelistenführung und die Organvermittlung gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG, www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/RL/RiliOrgaWlOvLeberTx20150424.pdf, Zugriff am 11.03.2019
[4] Eurotransplant International (2011) www.eurotransplant.nl Zugriff am 1.11.2017.
[5] Eurotransplant International (2011) Eurotransplant Senior Program (ESP) www.eurotransplant.org/cms/index.php, Zugriff am 8.1.2013
[6] Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.organspende-info.de/. Zugriff am 22.3.2017 www.eurotransplant.org/cms/index.php, Zugriff am 22.03.2017
[7] Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen, Gewebegesetz vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1574)
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
Das könnte Sie auch interessieren
Ethik und Entscheidungshilfe
Mehr erfahrenSich für oder wider die Organspende zu entscheiden ist nicht leicht – wir geben Ihnen eine Entscheidungshilfe mit auf den Weg.Rechtliches zur Organspende
Mehr erfahrenBeim Thema Organspende müssen auch rechtliche Aspekte beachtet werden.Ethik und Organspende
Mehr erfahrenHier finden Sie Informationen zum Thema Ethik und Organspende.