Menschenwürde
Inhalte im Überblick
Wie wird die Würde des Menschen bei der Organentnahme gewahrt?
Zur Menschenwürde eines Sterbenden gehören der Sterbebeistand und der würdevolle Umgang mit dem Leichnam. Auch bei einer beabsichtigten Organentnahme wird versucht, beides, soweit es geht, zu gewährleisten. Die Intimität der Situation wird jedoch durch umfangreiche medizinische Prozeduren unterbrochen.
Angehörige haben meist das Bedürfnis, das Sterben mitzuerleben und auch eine Zeit danach bei dem Verstorbenen zu bleiben. Dies ist bei einer beabsichtigten Organentnahme aber kaum möglich. Das Versagen des Herz-Kreislauf-Systems des hirntoten Menschen wird intensivmedizinisch hinausgezögert, um die Organe vor Schädigungen zu bewahren. Der hirntote Mensch wird in den Operationssaal gebracht, um die Organe zu entnehmen. Dies bedeutet einen großen Eingriff in die Unversehrtheit des hirntoten Menschen.
Manchen Angehörigen genügt ein Abschiednehmen unter diesen Bedingungen nicht. Auf der anderen Seite kann anderen Menschen nur auf diese Weise das Leben gerettet oder entscheidend geholfen werden. Was hat Priorität? Diese Frage kann jeder nur für sich entscheiden. Bei Überlegungen, ob man sich zu einer Organspende nach dem Tod bereit erklärt, kann es wichtig sein, diesen Konflikt mit den nahestehenden Menschen zu besprechen.
Ist ein Trauerprozess auch unter den Umständen einer Organspende möglich?
Die Angehörigen sind auf den meist plötzlichen Tod eines geliebten Menschen nicht vorbereitet. Unter den organisatorischen Bedingungen einer Organentnahme kann der Trauerprozess stark beeinträchtigt sein.
Von den Angehörigen wird unter Umständen erwartet, dass sie schnell eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende treffen. Zweifel, ob man im Sinne des Verstorbenen gehandelt hat, können den Trauerprozess belasten.
Trauer ist ein intensiver und schmerzhafter seelischer Prozess, der auch nach dem Abschiednehmen im Krankenhaus noch lange andauert. Wenn gewünscht, steht meist ein Krankenhausseelsorger zur Verfügung, der die Trauernden in der frühen Phase begleitet. Der Trauerprozess kann unter den Umständen einer Organspende schwer beeinträchtigt sein. Es ist meist ein plötzliches Ereignis, das zum Tod des geliebten Menschen führt – zum Beispiel ein Unfall. Die Angehörigen sind auf diese Situation nicht vorbereitet. Wenn der Sterbende eine Organentnahme nicht zu Lebzeiten festgelegt hat, werden sie gebeten, akut die Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu treffen. Nach Zustimmung zu einer Organspende kann ein wichtiger Teil des Abschiednehmens fehlen, wenn Angehörige den Toten nach der Organentnahme wegen der Operationsspuren nicht mehr sehen möchten. Die Erwartungshaltung für eine Zustimmung zur Organspende durch Außenstehende kann groß sein. Vielen wird erst später bewusst, was sie mit einer Zustimmung oder Ablehnung einer Organentnahme entschieden haben. Es kann Zweifel geben, ob man im Sinne des Verstorbenen gehandelt hat. Auch diese Zweifel können den Trauerprozess belasten.
Was wird getan, damit der Körper nach der Organentnahme nicht entstellt ist?
Das Operationsteam, das an der Organentnahme beteiligt war, ist bemüht, den Leichnam würdevoll wiederherzustellen. Die Organentnahme, insbesondere die Entnahme mehrerer Organe, macht einen großen chirurgischen Eingriff notwendig, der zwingend äußere Spuren hinterlässt. Nach abgeschlossener Organentnahme wird der Leichnam hergerichtet, die Wunden werden genäht und der Körper wird gereinigt. Die Spuren des Eingriffs sind vergleichbar mit denen nach einer Operation. Entnommene Organe, die von außen sichtbar sind (zum Beispiel Augen), werden durch künstliche Produkte ersetzt.
Inhaltlich verantwortlich
Prof. Dr. Ulrich Eibach
Universität Bonn
Fachbereich Systematische Theologie und Ethik
Pfarrer i.R. am Universitätsklinikum Bonn
Prof. Dr. phil. Gabriele Meyer
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Medizinische Fakultät, Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft
Erklärung zur Unabhängigkeit unserer Experten (PDF, 503 KB)
Erstellt am: 08.03.2012
Aktualisiert am: 01.04.2017
Eibach U (2005): Organ- und Gewebespende – Ethische und rechtliche Überlegungen zum beratenden Gespräch mit Angehören über Organentnahmen. Medizinrecht 23: 64–70
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