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Die wichtigsten Fragen zur studentischen Krankenversicherung für Einsteiger

© Getty Images/The Good Brigade

Wo habe ich in Zukunft gut lachen?

  • Wann muss ich mich im Studium versichern?
  • Wie hoch ist der Beitrag?
  • Welche Leistungen stehen mir zu?

Wir liefern kurz und knapp die wichtigsten Antworten zur ersten eigenen Krankenversicherung und punkten darüber hinaus mit starken Leistungen für Studierende.

Starke Leistungen für Studierende

500 Euro extra für die Gesundheit

Professionelle Zahnreinigung, Osteopathie oder Reiseschutzimpfung - mit unserem Gesundheitsbudget entscheiden Sie individuell, welche zusätlichen Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten. Wir übernehmen einen großen Teil der Kosten. 

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Drei junge Menschen schauen lachend in die Kamera.© iStockphoto/SolisImages

Einfach und unkompliziert

Ein junger Mann blickt prüfend auf seine Krankenversicherungskarte, die er in der linken Hand hält. In der rechten Hand hält er ein Smartphone.

Digitaler Rundumservice

Mit unserem Online-ServiceCenter „Meine AOK“ lässt sich digital viel bewegen: vom Antrag bis zum Krankenschein.

Sport und Wissen

Eine junge Frau sitzt im Schneidersitz auf ihrer Yogamatte.

Kostenlose Online-Trainings

Auch im Prüfungsstress auf Kurs bleiben – mit über 2.000 kostenfreien Kursen, Workshops und Online-Coachings.

Ausgezeichneter Service

Deutschlands Beste bei Preis und Leistung

Die AOK wurde 2023 vom F.A.Z.-Institut als Deutschlands Beste bei Preis und Leistung gekürt. 

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Fragen und Antworten zur studentischen Krankenversicherung

  • Wann endet der Versicherungsschutz der Familienversicherung?

    Studierende können über ihre Eltern familienversichert sein, bis sie 25 Jahre alt werden oder die Einkommensgrenze überschreiten. Im Anschluss ist die studentische Krankenversicherung bis zum 30. Lebensjahr möglich. Informieren Sie sich über unsere Leistungen und starten Sie durch.

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    Wann beginnt die Mitgliedschaft in der studentischen Versicherung?

    Die Mitgliedschaft in einer studentischen Krankenversicherung beginnt mit dem Semester, spätestens jedoch mit dem Tag der Immatrikulation, also der Einschreibung an einer Hochschule. Um den Krankenversicherungsnachweis zu erbringen, teilen Sie bitte Ihrer Krankenkasse frühzeitig mit, für welche staatlich anerkannte Universität oder Hochschule Sie im Rahmen des Immatrikulationsverfahrens einen entsprechenden Nachweis benötigen. Die Krankenkasse übermittelt dann der jeweiligen Bildungseinrichtung die notwendigen Daten zu Ihrem Versichertenstatus. Die Datenübermittlung erfolgt seit dem 1. Januar 2022 maschinell, weshalb Sie in der Regel keine Versicherungsbescheinigung in Papierform mehr erhalten. Sie brauchen eine Krankenversicherung? Überzeugen Sie sich hier von unseren Leistungen.

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    Worauf sollte ich bei der Wahl meiner Krankenkasse achten?

    Ein Vergleich lohnt sich nicht nur beim Beitrag. Wir unterstützen Studierende mit starken Leistungen und passgenauen Angeboten während des Studiums sowie danach: 500-Euro-Gesundheitsbudget, exzellente Beratung zum Versicherungsschutz, die „Meine AOK“-App und vieles mehr.

    Alle Infos zu unseren Leistungen
  • Was muss ich beachten, wenn ich neben dem Studium jobbe?

    Sofern Sie sich weiter überwiegend Ihrem Studium widmen (lediglich immatrikuliert zu sein, genügt nicht), fallen meist keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Die Krankenversicherung als Studierender (Familienversicherung, studentische oder freiwillige Krankenversicherung) bleibt dabei jedoch bestehen.

    Bei einer Dauerbeschäftigung gilt:

    Wenn Sie maximal 520 Euro pro Monat verdienen, gelten die Regelungen für Minijobber. Es fallen lediglich Beiträge zur Rentenversicherung an. Hierauf kann allerdings schriftlich zu Beginn der Beschäftigung verzichtet werden.

    Wenn Sie maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Für die Rentenversicherung fallen bei einem Entgelt von 520,01 bis 1600 EUR reduzierte Beiträge, ab 1600,01 EUR volle Beiträge an. Wird zum Beispiel überwiegend an Wochenenden oder in den Abend- und Nachtstunden gearbeitet, darf die 20-Stunden-Grenze überschritten werden. Weitere Voraussetzungen finden Sie in den weiterführenden FAQs.

    Bei kurzfristiger Beschäftigung gilt:

    Egal, wie viel Geld Sie verdienen und wie viele Stunden Sie in der Woche arbeiten: Sie sind als Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei, wenn Ihre befristeten Jobs zusammen nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr beanspruchen. Sind es mehr als drei Monate, aber weniger als 26 Wochen innerhalb eines Zeitjahres (nicht Kalenderjahres), fallen lediglich Rentenversicherungsbeiträge an.

    Wie bekomme ich den BAföG-Zuschuss zur Krankenversicherung?

    Sie studieren, erhalten BAföG und haben sich selbst krankenversichert? Dann beantragen Sie beim BAföG-Amt einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dieser ist unabhängig von der Höhe des BAföGs und für alle gleich: 94 Euro für die Krankenversicherung, 28 Euro für die Pflegeversicherung. Für den Antrag benötigen Sie eine Versicherungsbescheinigung, die Ihnen Ihre AOK gern ausstellt.

    Kann ich mich auch privat krankenversichern?

    Zu Beginn des Studiums haben Sie die Wahl, ob Sie sich gesetzlich oder privat versichern möchten. Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn bei einer gesetzlichen Krankenkasse von der Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Entscheidung sollte aber gut überlegt sein, denn sie kann während des gesamten laufenden Studiums nicht widerrufen werden. Bedenken Sie außerdem: Viele Studienanfänger können sich über ihre Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei familienversichern. Günstiger geht es nicht.

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Wie hoch ist mein Beitrag als Studierender?

Der allgemeine Beitrag für die studentische Krankenversicherung sowie die dazugehörige Pflegeversicherung wird vom Bundesministerium für Gesundheit einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen in gleicher Höhe festgelegt.

Der Pflegeversicherungs-Beitragssatz für Versicherte über 23 Jahre ohne Kinder beträgt 4,00 Prozentpunkte. Mit einem Kind beträgt der Beitrag seit dem 1. Juli 2023 3,4 Prozentpunkte. Für Eltern mit unter 25-jährigen Kindern reduziert sich der Beitrag um 0,25 Prozentpunkte pro Kind für das zweite bis fünfte Kind. Danach beträgt der Beitragssatz wieder regulär 3,4 Prozent.

Der monatliche studentische Beitrag bei der AOK NordWest für Versicherte ab 23 Jahren beträgt ab 01.07.2023:

VersichertenstatusKrankenversicherung mit ZusatzbeitragPflegeversicherungGesamtbeitrag
Versicherte bis 23 Jahren ohne Kinder98,34 €27,61 €125,95 €
Versicherte ab 23 Jahren ohne Kinder98,34 €32,48 €130,82 €
Versicherte mit einem Kind unter 25 Jahren98,34 €27,61 €125,95 €
Versicherte mit zwei Kindern unter 25 Jahren98,34 €25,58 €123,92 €
Versicherte mit drei Kindern unter 25 Jahren98,34 €23,55 €121,89 €
Versicherte mit vier Kindern unter 25 Jahren98,34 €21,52 €119,86 €
Versicherte mit fünf oder mehr Kindern unter 25 Jahren98,34 €19,49 €117,83 €

Die AOK NordWest ist genau der richtige Partner für Ihr Studium. Denn wir unterstützen Sie mit starken Leistungen zu fairen Preisen. Dazu gehören zum Beispiel das 500 Euro-Gesundheitsbudget mit professioneller Zahnreinigung bis Reiseschutzimpfung oder Online-Coachings und kostenfreie Gesundheitskurse. Interessiert?

Studierende in der AOK

In unserem Video erfahren Sie das Wichtigste zur Krankenversicherung für Studierende.

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Die kostenfreie Hotline der AOK NordWest ist für Sie da. Rufen Sie uns an!

Telefon: 0800 265-5045

Aktualisiert: 03.04.2024

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