Vorsorgeleistungen für Schwangere
Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere werden vor allem beim Frauenarzt durchgeführt. Diese finden zu Beginn alle vier Wochen statt. In den letzten beiden Monaten schaut der Arzt sogar alle 14 Tage nach dem Wohl von Mutter und Kind. Aber auch der Besuch beim Zahnarzt wird zu Beginn der Schwangerschaft empfohlen.

Regelmäßige Kontrollen
Ihr Arzt nimmt alle vier Wochen eine Gewichtsmessung, Herztonkontrolle und Bestimmung des Hämoglobingehalts im Blut vor. Pro Schwangerschaftsdrittel ist routinemäßig auch eine Ultraschalluntersuchung vorgesehen. Je nach Befund oder falls spezifische Probleme diagnostiziert werden, sind darüber hinaus weitere Ultraschalluntersuchungen möglich.
In den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten werden die Vorsorgeuntersuchungen alle 14 Tage durchgeführt. Der Arzt bestimmt die Position des Kindes und den Status der Gebärmutter. Dafür ist eine Ultraschalluntersuchung zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche vorgesehen. Ab der 36. Woche sind weitere Ultraschalluntersuchungen möglich, wenn der Arzt eine falsche Kindslage vermutet. Auch das zahlt die AOK.
Besondere Leistungen zur Schwangerschaft bei der AOK NORDWEST
Wir möchten, dass Sie und Ihr Kind rundum gut versorgt sind. Daher beteiligt sich die AOK NORDWEST während der Schwangerschaft an den Kosten für besondere ärztliche Leistungen, die über die gesetzlich geregelten Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen hinausgehen. Dabei handelt es sich um die folgenden Leistungen, wenn diese von zugelassenen Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe durchgeführt beziehungsweise veranlasst werden:
- 3-D-, 4-D- oder Farbdoppler-Ultraschall
- B-Streptokokken-Test
- Feststellung der Antikörper gegen Ringelröteln und Windpocken
- Produkte für einen pH-Wert-Selbsttest
- Zytomegalie-Test
- Toxoplasmose-Test
- Unterbringung einer AOK versicherten Begleitperson im Familienzimmer der stationären Einrichtung
Die Erstattung dieser Leistungen beträgt 80 % der Kosten (bis zu 500 Euro im Jahr). Wahlweise können Sie das 500 Euro-Gesundheitsbudget auch für Geburtsvorbereitungskurse für den/die bei einer AOK-versicherten Partner/Partnerin verwenden. Oder Sie setzen das AOK-Gesundheitsbudget für rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel (keine Nahrungsergänzungsmittel) mit den Wirkstoffen Folsäure, Eisen und Magnesium (als Mono- oder Kombinationspräparate) ein, wenn diese ein Vertragsarzt per Privatrezept verordnet hat.
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