Kinderkrankengeld
Sind Sie berufstätig und niemand in Ihrem Haushalt außer Ihnen kann sich um Ihr krankes Kind kümmern? Dann haben Sie als AOK-Versicherter Anspruch auf das sogenannte Kinderkrankengeld.

Kinderkrankengeld im Jahre 2021
Sie sind bei der AOK Nordost versichert und betreuen Ihr Kind pandemiebedingt zu Hause? Nutzen Sie bitte den nachfolgenden Antrag und schicken ihn an die AOK Nordost.
Antrag auf Zahlung von Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung des nicht erkrankten Kindes
Ihren Antrag können Sie einfach über die App `Meine AOK` digital übermitteln
Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber über die Antragstellung. Sobald er das ausgefallene Entgelt gemeldet hat, erfolgt die Zahlung von der AOK Nordost.
Einen Antrag auf Kinderkrankengeld stellen
Der Antrag auf Kinderkrankengeld (bei Erkrankung des Kindes) kann jederzeit digital in der Online-Geschäftsstelle „Meine AOK“ gestellt werden.
Ihr Anspruch auf Kinderkrankengeld
Die Bundesregierung hat beschlossen auch in 2021 mehr Kinderkrankentage bereitzustellen. Demnach erhalten:
- Elternpaare pro Elternteil und Kind zehn zusätzliche Tage (bisher zehn), also 20 Tage für 2021
- Alleinerziehende 20 zusätzliche Tage pro Kind (bisher 20), also 40 Tage für 2021
- Paare und Alleinerziehende mit zwei Kindern können maximal 80 Tage beantragen.
- Bei mehr als zwei Kindern erhöht sich der Anspruch auf höchstens 90 Tage pro Elternpaar oder Alleinerziehendem.
Mit der Sonderregelung für 2021 haben Eltern auch Anspruch, wenn das Kind pandemiebedingt zu Hause betreut werden muss, weil
-
Schulen, Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder für Menschen mit Behinderung geschlossen sind,
- Schul- oder Betriebsferien behördlich angeordnet oder verlängert werden,
- das Kind in Quarantäne muss,
- die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben ist,
- der Zugang zu Kinderbetreuungsangeboten eingeschränkt ist,
- die Eltern behördlich dazu aufgefordert sind ihr Kind zu Hause zu betreuen.
Wenn Ihr Kind krank ist, reichen Sie bitte den sogenannten Kinderkrankenschein bei Ihrer AOK ein, den Sie als Eltern von Ihrem Kinderarzt erhalten. Muss Ihr Kind pandemiebedingt zu Hause betreut werden, können Sie die Leistung direkt bei Ihrer AOK beantragen.
Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?
- Die AOK zahlt Ihnen bis zu 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoverdienstes (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Es sind sogar 100 Prozent, sofern Sie in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Krankengeldbezug Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten haben. Die Höhe der Einmalzahlungen ist dabei nicht wichtig.
- Das Kinderkrankengeld darf jedoch 70 Prozent der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung nicht übersteigen (2021: 112,88 Euro).
- Vom ermittelten Kinderkrankengeld werden noch die Beiträge für die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Während Sie Kinderkrankengeld beziehen, sind Sie beitragsfrei bei uns krankenversichert.
Kinderkrankengeld - Wohin mit der ärztlichen Bescheinigung?
Wir nehmen Ihnen den Gang in Ihre AOK vor Ort ab. Scannen oder fotografieren Sie die ärztliche Bescheinigung und laden Sie das Bild einfach im Onlineportal „Meine AOK“ hoch.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Sie sind berufstätig und haben selbst Anspruch auf Krankengeld.
- Ihr Kind ist gesetzlich versichert.
- Es gibt im Haushalt keine andere Person, die Ihr Kind pflegen kann.
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Sie haben eine Bescheinigung vom Arzt, dass Ihr Kind aufgrund einer Krankheit betreut werden muss. Diese Bescheinigung ist bei einer pandemiebedingten Betreuung nicht notwendig.
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Ihr Kind ist nicht älter als elf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen.
Kinderkrankengeld beantragen
Schritt 1
Um das Krankengeld zu beantragen, stellt der Arzt eine „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ aus.
Schritt 2
Auf deren Rückseite oder unterem Teil befindet sich der Antrag für das Krankengeld. Füllen Sie diesen Teil bitte aus.
Schritt 3
Geben Sie die Bescheinigung und den Antrag bei der AOK ab. Eine Kopie der Bescheinigung geben Sie Ihrem Arbeitgeber.
Schritt 4
Für die Berechnung erhalten wir von Ihrem Arbeitgeber die dafür notwendigen Informationen. Benötigen wir zusätzliche Informationen, kommen wir auf Sie zu.
Weitere Infos
Faktenbox Kinderkrankengeld: Kann ich zu Hause bleiben, wenn mein Kind krank ist?
Alle Infos auf einen Blick zum Download (PDF, 71 KB)
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