Haushaltshilfe – Unterstützung im Notfall
Erkrankt der Vater oder die Mutter, gerät das Familienleben schnell ins Stocken. Die AOK unterstützt Sie dann unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Haushaltshilfe.

Hilfe im Haushalt, wenn es darauf ankommt
Wenn Sie ins Krankenhaus oder zur Kur müssen oder wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder einer schweren Erkrankung den Haushalt nicht weiterführen können, helfen wir Ihnen mit den Kosten für eine Haushaltshilfe. Sie erledigt den Haushalt und betreut bei Bedarf Ihre Kinder. So kann sie für einen geregelten Tagesablauf sorgen.
Leistung beantragen
Um Sie individuell beraten zu können, wenden Sie sich bitte an Ihre AOK und schildern Sie Ihre persönliche Situation. Wir informieren Sie über das weitere Vorgehen und welche Unterlagen benötigt werden. Neben dem Antrag ist auch eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Ihr behandelnder Arzt bestätigt darin, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, den Haushalt weiter zu führen. Bitte beachten Sie, dass die Haushaltshilfe vor der Leistungsinanspruchnahme zu beantragen ist.
Unter diesen Voraussetzungen erhalten Sie eine Haushaltshilfe
Lebt in Ihrem Haushalt ein Kind unter 14 Jahren oder ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist, können Sie bei der AOK eine Haushaltshilfe beantragen. Das gilt jedoch nur, wenn Sie kein anderer Haushaltsteilnehmer unterstützt. Sie können Haushaltshilfe beantragen, wenn Sie…
- …selbst vollstationär im Krankenhaus behandelt werden oder Ihr Kind zur Behandlung in ein Krankenhaus begleiten müssen.
- …wegen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme den Haushalt nicht selbst weiterführen können und die AOK Kostenträger dieser Maßnahme ist.
- …den Haushalt aufgrund einer schweren Krankheit oder akuten Verschlimmerung einer Krankheit nicht weiterführen können.
- …den Haushalt nach der Geburt eines Kindes oder wegen Schwangerschaftsbeschwerden nicht weiterführen können. Das gilt auch, wenn Sie Ihr erstes Kind erwarten.
Anspruch auf Haushaltshilfe ohne Kind
Darüber hinaus erhalten Sie auch dann Haushaltshilfe, wenn Sie kein eigenes Kind versorgen müssen, Sie aber Ihren Haushalt wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit nicht weiterführen können. Voraussetzung ist, dass keine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 vorliegt und neben Ihnen keine weitere Person im Haushalt lebt, von der Sie unterstützt werden könnten. Der Anspruch besteht längstens für die Dauer von vier Wochen.
Kosten für eine Haushaltshilfe
Die AOK übernimmt den Großteil der Kosten für eine Haushaltshilfe. Wie lange die Haushaltshilfe benötigt wird, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit beziehungsweise Ihrer individuellen Situation.
Als Versicherter leisten Sie eine Zuzahlung pro Kalendertag. Das sind zehn Prozent der Kosten, mindestens jedoch fünf und höchstens zehn Euro pro Tag. Wird die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung geleistet, entfällt diese Zuzahlung.
Springen Freunde oder verwandte Personen als Haushaltshilfe bei Ihnen ein, fragen Sie bei Ihrer AOK vor Ort, wie wir Sie dabei unterstützen können. Unter bestimmten Voraussetzungen erstatten wir Ihnen auch den Verdienstausfall eines Elternteils oder naher Verwandter bis zu einer bestimmten Höhe.
Antrag
Um Leistungen der Haushaltshilfe zu erhalten, füllen Sie bitte den Antrag auf Haushaltshilfe aus. Bitte lassen Sie zusätzlich von Ihrem behandelnden Arzt eine ärztliche Bescheinigung ausfüllen. Beides schicken Sie an die AOK Nordost.
Antrag auf Haushaltshilfe (PDF, 331 KB)
Antrag auf Haushaltshilfe - ärztliche Bescheinigung (PDF, 54 KB)
Hinweis: Die ärztliche Bescheinigung ist nicht notwendig, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin sich in stationärer Behandlung (zum Beispiel Krankenhaus) befindet.