Geplante Behandlung im Ausland
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- AOK PLUS
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Sachsen-Anhalt

Inhalte im Überblick
Geplante Auslandsbehandlung in der EU, im EWR und in der Schweiz
Als AOK-Versicherter können Sie für eine medizinische Behandlung ins EU-Ausland sowie in weitere europäische Länder reisen. Bitte klären Sie vorher mit Ihrer AOK, ob und unter welchen Bedingungen sich die AOK – Die Gesundheitskasse an den Behandlungskosten beteiligen kann. In diesen Ländern ist eine geplante Behandlung prinzipiell möglich:
- In den Staaten der Europäischen Union (EU): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern (griechischer Teil).
- In den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR): Island, Liechtenstein und Norwegen.
- In der Schweiz sowie im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland.
Achten Sie auf Qualifikation und Leistung
Das übernimmt die AOK
Das zahlen Sie selbst
Behandlung ohne Vorleistung
Zahnersatz im Ausland
Arzneimittel aus der Apotheke
Heilmittel
Hilfsmittel
Krankenhausbehandlung
Geplante Auslandsbehandlung in einem Abkommensstaat: Voraussetzungen für Kostenübernahme
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für deutsche Krankenkassen, Kosten für eine geplante Behandlung in einem Abkommensstaat zu übernehmen. Deutschland verfügt über ein sehr gutes Gesundheitssystem, das in den meisten Fällen eine umfassende Versorgung garantiert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die AOK dennoch an einer geplanten Behandlung beteiligen, wenn mit dem Staat ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Dazu gehören folgende Länder:
- Bosnien-Herzegowina
- Nordmazedonien
- Montenegro
- Serbien
- Türkei
- Tunesien
Voraussetzung ist, dass es für die geplante Behandlung in den hier genannten Staaten keine geeigneten Behandlungsmöglichkeiten in Deutschland gibt. Die AOK prüft in solchen Fällen, ob Sie Ihnen die Kosten erstatten kann. Ist eine Erstattung möglich, erhalten Sie von Ihrer AOK eine Anspruchsbescheinigung. Wichtig ist, dies immer vor einer geplanten Behandlung mit Ihrer AOK zu klären. Das schützt Sie auch vor finanziellen Risiken, im Fall, dass die Kosten nicht übernommen werden.
Geplante Auslandsbehandlung in weiteren Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen
Deutschland verfügt über ein hervorragendes Gesundheitssystem. Die AOK kann sicherstellen, dass Sie hier eine geeignete Behandlung erhalten. Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen beschränken sich grundsätzlich auf Deutschland. Wenn eine medizinisch notwendige Behandlung hier einmal nicht möglich sein sollte, kann die Kostenübernahme außerhalb Deutschlands geprüft werden.
Bitte beachten Sie: Für Behandlungen in Ländern, die weder zur EU noch zum EWR gehören und mit denen Deutschland auch kein Sozialversicherungsabkommen hat, kann die AOK im Normalfall keine Kosten übernehmen.
Wichtig zu wissen: Die Erstattung von privat verauslagten Kosten ist ohne vorherige Genehmigung durch die deutschen Krankenkassen nicht möglich.
Um Sie individuell beraten zu können, sprechen Sie uns bitte vor jeder geplanten Behandlung an.
Checkliste für Behandlungen im Ausland
- Sammeln Sie genügend Informationen über die Qualifikationen und Erfahrungen der Ärzte, Zahnärzte oder anderer Leistungserbringer, die Sie im Ausland in Anspruch nehmen wollen.
- Lassen Sie sich über die Behandlung und eventuelle Neben- oder Nachwirkungen ausreichend aufklären.
- Fragen Sie genau nach, welche Leistungen Sie im Rahmen der Behandlung bekommen und wie viel diese kosten. Lassen Sie sich einen detaillierten Kostenvoranschlag geben.
- Gibt es Garantieleistungen, zum Beispiel Nachbesserung?
- Können Sie sich verständlich machen, also spricht der Behandelnde oder Leistungserbringer deutsch oder verstehen Sie die Landessprache?
- Entscheiden Sie sich für eine Behandlung im Ausland, gehören ins Reisegepäck Ihre persönlichen Medikamente inklusive Beipackzettel und Kontaktdaten des heimischen Hausarztes.
- Bitte nicht vergessen: Für unvorhergesehene Erkrankungen nehmen Sie bitte immer die Europäische Krankenversicherungskarte mit (EHIC: European Health Insurance Card), die sich auf der Rückseite Ihrer deutschen Krankenversicherungskarte befindet. Darüber hinaus empfehlen wir den Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung.
Weitere Informationen zum Thema Behandlungen im Ausland
- Versicherungsschutz im Ausland – Informationen im Überblick
- Medizinische Information am Telefon: AOK-Clarimedis
- Sprachführer Gesundheit – die wichtigsten Begriffe in der jeweiligen Landessprache
- Nationale Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
- Arbeiten im Ausland: Versicherungsschutz der AOK
- Merkblätter der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA)
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
Passende Angebote der AOK
AOK Nordost
Versorgungsprogramm KopfschmerzSPEZIAL
AOK Nordost
Beratung für Auszubildende