Krankschreibung bei Arbeitsunfähigkeit: Das müssen Versicherte wissen
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Inhalte im Überblick
Bei Arbeitsunfähigkeit krankschreiben lassen
Sind Sie krank und können Ihrer ausgeübten Tätigkeit nicht mehr nachgehen oder nur unter der Gefahr, dass sich Ihre Erkrankung verschlimmert, liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor. Damit Sie sich in Ruhe erholen können und wieder gesund werden, lassen Sie sich von einem Arzt oder einer Ärztin krankschreiben. Dies ist wie folgt möglich:
- Krankschreibung in der Sprechstunde
- Krankschreibung in der Videosprechstunde
- Krankschreibung am Telefon
So kommt die Krankmeldung zum Arbeitgeber und zur AOK
Wenn der Arzt oder die Ärztin Sie krankschreibt, übermittelt die Arztpraxis die Krankmeldung elektronisch an die Krankenkasse – mit der sogenannten elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Sie müssen keine AU-Bescheinigung mehr bei der AOK einreichen.
Ihr Arbeitgeber erhält die Arbeitsunfähigkeit auf folgendem Weg
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber umgehend, wenn Sie krank sind und nicht arbeiten können. Das können Sie auch schon vorm Arztbesuch erledigen.
- Nachdem Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Sie krankgeschrieben hat, übermittelt die Arztpraxis die eAU an die AOK.
- Ihr Arbeitgeber ruft den Arbeitsunfähigkeitsnachweis direkt bei Ihrer AOK ab, natürlich ohne Kenntnis über Ihre Diagnosen zu erhalten.
Durch die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen Sie keinen Beleg mehr bei Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
Wichtig
Ist die elektronische Übermittlung aus technischen Gründen, etwa aufgrund einer Störung, nicht möglich, wird Sie Ihr Arzt oder Ihre Ärztin informieren. Sie erhalten in diesem Fall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform, um diese bei Ihrer AOK einzureichen.
Nachweis für die Agentur für Arbeit und das Jobcenter
Die Agentur für Arbeit nimmt ebenfalls am eAU-Verfahren teil. Arbeitslosengeld-Beziehende und solche mit Aufstockung müssen keinen Papiernachweis mehr vorlegen. Allerdings müssen sie die Agentur für Arbeit formlos darüber informieren, dass sie krankgeschrieben sind. Bürgergeld-Beziehende reichen hingegen weiterhin die Papierausfertigung für den Arbeitgeber im Jobcenter ein. Ebenso muss bei Erkrankung eines Kindes die Krankmeldung in Papierform bei der Agentur für Arbeit und beim Jobcenter vorgelegt werden.
Alternativen, wenn die elektronische AU nicht möglich ist
Erhalten Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, reichen Sie den Ausdruck für die Krankenkasse bitte so schnell wie möglich bei Ihrer AOK ein. Dies ist wie folgt möglich:
- Übermittlung über das Onlineportal „Meine AOK“. Dazu scannen Sie die Bescheinigung oder fotografieren Sie sie mit Ihrem Smartphone und laden die Datei hoch. Nutzen Sie zum Beispiel den Dokumenten-Upload in der „Meine AOK“-App.
- Alternativ können Sie die Papierbescheinigung auch per Post an uns schicken. Hier finden Sie die Postanschrift Ihrer AOK.
- Selbstverständlich können Sie die AU-Bescheinigung auch persönlich bei Ihrer AOK abgeben. Hier finden Sie die Adressen Ihrer AOK in der Nähe.
Ohne Lücken zum Krankengeld: Fristen für Krankmeldung beachten
Wenn Sie länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind, haben Sie Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Damit Sie sich diesen Anspruch sichern, benötigt die Krankenkasse die Meldung zu Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Mit der eAU ist garantiert, dass alle Daten zur Krankmeldung fristgerecht eingehen und dokumentiert werden. Mögliche Krankengeld-Zahlungen können so schnell erfolgen.
Damit Ihr Anspruch auf Krankengeld erhalten bleibt, dürfen bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit keine Lücken im Nachweis entstehen. Das bedeutet: Bitte achten Sie darauf, bis zu welchem Tag Ihr Arzt oder Ihre Ärztin oder das Krankenhaus Ihre Arbeitsunfähigkeit attestiert hat. Spätestens am darauffolgenden Tag muss Ihr Arzt oder Ihre Ärztin die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit feststellen. Ist dies ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, reicht es aus, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit spätestens am darauffolgenden Werktag festgestellt und an die Krankenkasse übermittelt wird.
Krankschreibung: Diese Möglichkeiten gibt es
Wer krank ist, bleibt zu Hause, um sich zu erholen. Lassen Sie sich dafür von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin krankschreiben. Das geht persönlich in der Praxis oder online per Video sowie am Telefon, wenn Sie die Praxis nicht aufsuchen können.
Krankschreibung in der Sprechstunde
In der Regel wird die Krankschreibung während der Sprechstunde bei einem Arzt oder einer Ärztin vor Ort ausgestellt. Durch das persönliche Gespräch und die körperliche Untersuchung kann sich der Arzt oder die Ärztin einen direkten Eindruck vom Gesundheitszustand des Patienten oder der Patientin machen. In der Praxis kann die Krankmeldung für eine Dauer von bis zu zwei Wochen ausgestellt werden, in besonderen Krankheitsverläufen für bis zu einem Monat. Das gilt sowohl für Erst- und Folgebescheinigungen.
Krankschreibung per Video-Sprechstunde
Anstelle eines Arztbesuchs ist es auch möglich, dass sich Patienten und Patientinnen von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin per Videosprechstunde krankschreiben lassen.
Voraussetzungen:
- Der Arzt oder die Ärztin kann sich in der Videosprechstunde einen ausreichenden Eindruck vom Gesundheitszustand des Patienten oder der Patientin verschaffen.
- Für die Abklärung der Erkrankung ist keine körperliche Untersuchung notwendig.
- Der Patient oder die Patientin ist der Arztpraxis bekannt.
Dauer der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: maximal 7 Kalendertage
Folgebescheinigung: Nur möglich, wenn die Arbeitsunfähigkeit zuvor bei einer persönlichen Untersuchung in der Praxis festgestellt wurde. Andernfalls muss die Praxis aufgesucht werden.
Ein Anspruch auf eine Online-Krankschreibung per Video besteht für Versicherte nicht. Eine Krankschreibung, die ausschließlich auf einem Online-Fragebogen oder Chat beruht, ist nicht zulässig.

Krankschreibung per Telefon
Ist eine Videosprechstunde nicht möglich, dürfen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Patientinnen und Patienten bei leichten Krankheitssymptomen auch per Telefon krankschreiben.
Voraussetzungen:
- Der Patient oder die Patientin ist der Arztpraxis bereits bekannt.
- Die Symptome sind nicht schwerwiegend.
Dauer der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: maximal 5 Kalendertage
Folgebescheinigung: Nur möglich, wenn die Arbeitsunfähigkeit zuvor bei einer persönlichen Untersuchung in der Praxis festgestellt wurde. Andernfalls muss die Praxis aufgesucht werden.
Ein Anspruch auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Telefon besteht für Versicherte nicht. Eine Krankschreibung, die ausschließlich auf einem Online-Fragebogen oder Chat beruht, ist nicht zulässig.
Krankschreibung per Online-Fragebogen oder Chat
Eine Krankschreibung, die ausschließlich auf einem Online-Fragebogen oder Chat beruht, ist nicht zulässig, da der persönliche Kontakt zwischen dem Arzt oder der Ärztin und dem Patienten für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit zwingend erforderlich ist. Daher dürfen diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht anerkannt werden.
Krankes Kind: Krankschreibung in der Praxis, per Telefon oder Videosprechstunde
Sind Eltern aufgrund einer Erkrankung ihres Kindes nicht in der Lage zu arbeiten, können sie sich dies in der Praxis bescheinigen lassen. Dafür brauchen sie eine „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ vom Kinderarzt oder der Kinderärztin.
Alternativ ist die Kindkrankschreibung auch telefonisch oder per Videochat mit dem behandelnden Kinderarzt oder der behandelnden Kinderärztin unter bestimmen Voraussetzungen möglich.
Voraussetzungen:
- Der Kinderarzt oder die Kinderärztin kann sich in der Videosprechstunde bzw. am Telefon einen ausreichenden Eindruck vom Gesundheitszustand des Kindes verschaffen.
- Für die Abklärung der Erkrankung ist keine körperliche Untersuchung notwendig.
- Das Kind ist der Praxis bereits bekannt.
- Das Kind ist höchstens 11 Jahre alt.
Dauer der Kindkrankschreibung: telefonisch maximal 5 Kalendertage, in der Videosprechstunde maximal 7 Kalendertage.
Kinderkrankenschein bei der AOK einreichen
Um Kinderkrankengeld zu erhalten, ist der Kinderkrankenschein ausgefüllt bei der Krankenkasse des betreuenden Elternteils einzureichen. Dies ist für AOK-versicherte Eltern auch online über “Meine AOK” möglich.
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Häufige Fragen zur Krankschreibung & eAU
Ab wann braucht man eine Krankmeldung? Wo kann überprüft werden, ob die Krankmeldung eingereicht wurde?
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