Das sollten Studenten zur Krankenversicherung wissen
Endlich: Das Studium beginnt und damit eine aufregende Zeit! Mit der Krankenversicherung der AOK für Studenten sind Sie im Krankheitsfall rundum abgesichert. Die wichtigsten Fragen zur Krankenversicherung beantworten wir Ihnen hier.

FAQ: Studium und Krankenversicherung
Muss ich als Student/in eine Krankenversicherung abschließen?
In Deutschland besteht für alle Studierenden eine grundsätzliche Krankenversicherungspflicht. Das heißt, Sie müssen für die Immatrikulation an einer Hochschule die Versicherungsbescheinigung einer Krankenkasse vorlegen, um sich einschreiben zu können. Während des Studiums gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, krankenversichert zu sein:
- über die Familienversicherung
- über die studentische Krankenversicherung
- über eine freiwillige Krankenversicherung für Studierende
- über eine private Krankenversicherung
Welche Möglichkeiten zur Krankenversicherung Sie haben, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel, wie alt Sie sind oder ob es sich um Ihr erstes Studium handelt.
Wie lange kann ich als Student kostenfrei bei meinen Eltern versichert sein?
Über die Familienversicherung sind Sie kostenfrei über Ihre Eltern mitversichert. Es gelten dabei folgende Voraussetzungen:
- Sie sind unter 25 Jahre alt.
- Ihr regelmäßiges monatliches Einkommen ist nicht höher als 435 Euro. Sofern Sie eine so genannte geringfügige Beschäftigung ausüben, verschiebt sich die Einkommensgrenze auf 450 Euro/Monat.
- Wer nur in den Semesterferien und nicht länger als drei Monate jobbt, darf auch mehr als 435 Euro bzw. 450 Euro verdienen, solange das erzielte Einkommen nicht regelmäßig ist.
- Wer Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstes (BFD) leistet und danach gleich das Studium beginnt, bei dem verlängert sich die Familienversicherungsfrist um die Zeit des Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstes.
Wie kann ich mich bei der AOK versichern?
In nur wenigen Schritten können Sie Mitglied der AOK werden!
Mitglied werden (PDF, 74 KB)
Welche Risiken werden durch die Krankenversicherung abgesichert?
Die AOK gehört als „Die Gesundheitskasse“ zu den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie zahlt Arzt- und Zahnarztbehandlungen, Arzneimittel, Heilmittel (Massagen, Krankengymnastik ...) und Hilfsmittel (Rollstühle, Gehhilfen ...), Krankenhausbehandlung und Krankengeld. Manche dieser Leistungen sind zuzahlungspflichtig. Das gilt für die Versicherten aller Kassen.
Übrigens: Wir setzen uns mit unseren Vorsorgeleistungen auch dafür ein, dass Krankheiten gar nicht erst entstehen oder frühzeitig erkannt und behandelt werden können.
Mehr zu den Leistungen und Services der AOK erfahren Sie hier.
Wie hoch sind meine Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung?
Der Beitrag zur Krankenversicherung bei der AOK Hessen beträgt für Studierende aktuell 82,74 Euro pro Monat. Außerdem zahlen Sie einen gesetzlich festgelegten Pflichtbeitrag zur Pflegeversicherung von 22,69 Euro pro Monat, für Versicherte ab 23 Jahren ohne Kinder 24,55 Euro.
Was muss ich beachten, wenn ich neben dem Studium jobbe?
Egal, wie viel Geld Sie verdienen und wie viele Stunden Sie in der Woche arbeiten, Sie sind als Arbeitnehmer in Sachen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei und brauchen keine Beiträge zahlen, wenn
- der Job auf die vorlesungsfreie Zeit (max. drei Monate) befristet ist.
Wenn Sie familienversichert sind,
- darf Ihr regelmäßiges monatliches Einkommen nicht höher als 435 Euro sein
- Üben Sie eine so genannte geringfügige Beschäftigung aus, verschiebt sich die Einkommensgrenze auf 450 Euro/Monat.
Für Beschäftigungen außerhalb der vorlesungsfreien Zeit gelten besondere Regelungen.
Was muss ich bei einem Wohnortwechsel beachten?
Bei einem Wohnortwechsel müssen die Daten auf Ihrer Krankenversicherungskarte geändert werden. Wenn sich weitere Daten, zum Beispiel Ihre Bankverbindung, geändert haben, wird dies ebenfalls berücksichtigt. Nur wenn Sie die Hochschule wechseln, benötigen Sie eine neue Versicherungsbescheinigung.
Rufen Sie uns einfach an oder kommen Sie bei uns vorbei.
Studentenservice: 0800 101 00 99 (24 Stunden 365 Tage im Jahr)
Unser Zusatzservice: Gerne rufen wir Sie montags bis freitags ab 8 bis 20 Uhr zum gewünschten Termin zurück! Klicken Sie einfach auf unseren Rückruf-Service.
Wie bin ich bei einem längeren Auslandsaufenthalt (zum Beispiel bei einem Auslandssemester) krankenversichert?
Wer einen längeren Auslandsaufenthalt plant, sollte unbedingt sicherstellen, dass er im Gastland ausreichend krankenversichert ist. Sprechen Sie Ihren AOK Studenten-Service vor Ort an, er informiert Sie gerne.
Wir beraten Sie gern!
Sie haben Fragen zu Service, Leistungen oder Mitgliedschaft? Dann stehen Ihnen die Mitarbeiter des Studentenservices gerne zur Verfügung.
(kostenfreie) Servicerufnummer: 0800 101 00 99
E-Mail: studentenservice@he.aok.de
Für das Anfordern Ihrer Mitgliedsbescheinigung für die Immatrikulation empfehlen wir Ihnen unser Onlineportal oder unsere App "Meine AOK".
Konzentrieren Sie sich auf Ihr Studium. Wir nehmen Ihnen den zusätzlichen Gang in Ihre AOK vor Ort ab. Scannen oder fotografieren Sie Ihre Immatrikulation und laden Sie das Bild einfach im Onlineportal „Meine AOK“ hoch.
Das könnte Sie auch interessieren
Krankenkassenbeiträge für Studierende
Mehr erfahren
Achtung: Befreiung von der Versicherungspflicht
Mehr erfahren
Studieren im Ausland
Mehr erfahren