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Leistungen für die stationäre Pflege im Pflegeheim

Ist die Pflege zu Hause nicht möglich, ist die professionelle Betreuung und Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung die Alternative. Welche Leistungen die AOK-Pflegekasse bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim übernimmt, erfahren Sie hier.
 Ein Pfleger hilft einer älteren Frau beim Aufstehen aus einem Bett im Pflegeheim.© AOK

Inhalte im Überblick

    Die wichtigsten Pflegeleistungen

    Für die Pflege in einer stationären Pflegeeinrichtung übernimmt die AOK-Pflegekasse einen Teil der Kosten, sogenannte Leistungen für die vollstationäre Pflege. Die Höhe staffelt sich monatlich je nach Pflegegrad:

    • Pflegegrad 1: Zuschuss in Höhe von 125 Euro 
    • Pflegegrad 2: 770 Euro 
    • Pflegegrad 3: 1.262 Euro 
    • Pflegegrad 4: 1.775 Euro 
    • Pflegegrad 5: 2.005 Euro

    Entlastung durch Leistungszuschlag

    Zusätzlich zu diesen Leistungen erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil, auch Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) genannt. Der Zuschlag steigt mit der Dauer der Pflege in der Pflegeeinrichtung:

    • 15 Prozent im ersten Jahr
    • 30 Prozent im zweiten Jahr
    • 50 Prozent im dritten Jahr
    • 75 Prozent ab dem vierten Jahr

    Die Abrechnung des Zuschlags erfolgt zwischen der Pflegeeinrichtung und der Pflegekasse. Der Pflegebedürftige erhält dann von der Pflegeeinrichtung die Rechnung über den noch verbleibenden Eigenanteil.

    Beispiel: Berechnung des Zuschlags zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil

    Durchschnittlicher Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE): 968,27 Euro pro Monat    

    Leistungszuschlagim ersten Jahr (15 Prozent)im zweiten Jahr (30 Prozent)im dritten Jahr (50 Prozent)ab dem vierten Jahr (75 Prozent)
    pro Monat145,24 Euro290,48 Euro484,13 Euro726,20 Euro

    Bitte beachten Sie, die hier genannte Berechnung dient nur dem besseren Verständnis. Sie spiegelt nicht die tatsächlichen Leistungen wider, die die Pflegekasse übernimmt. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil wird von jeder Pflegeeinrichtung individuell festgelegt. Daraus ergeben sich für Sie möglicherweise andere Zuschläge.

    Die Beträge für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden bei der Berechnung des Leistungszuschlages nicht berücksichtigt.

    Welche Pflegekosten werden abgedeckt?

    Die Pflegeleistungen der AOK-Pflegekasse zur vollstationären Pflege in einer Pflegeeinrichtung beinhalten:

    • pflegerische Tätigkeiten, wie die hygienische Körperpflege oder Hilfe beim Essen,
    • medizinische Behandlungen im Rahmen der Pflege, wie Wundversorgung oder Verbandwechsel sowie
    • die Betreuung der pflegebedürftigen Person.

    Sofern der monatliche Betrag, den die Pflegekasse zahlen kann, höher ist als die Summe aus den pflegebedingten Aufwendungen und den Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, übernimmt die Pflegekasse bis zur Höhe des Pauschbetrags auch Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung (zum Beispiel bei Teilmonaten).

    Die AOK-Pflegekasse zahlt die Leistungen direkt an die Pflegeeinrichtung.

    Passende Informationen

    Ein passendes Pflegeheim finden

    Wer ein Pflegeheim sucht, sollte sich zunächst gut informieren. Hier erfahren Sie das Wichtigste.

    Welche Pflege- und Betreuungsformen gibt es?

    Je nach Pflegefall kommen verschiedene Pflege- und Betreuungsformen infrage.

    Unterstützung durch die AOK-Pflegeberatung

    Informationen rund um Pflege und Organisation erhalten Pflegebedürftige und deren Angehörige in der Pflegeberatung.

    Welche Konzepte gibt es bei Heimen und Wohnprojekten?

    Hier erfahren Sie mehr über Pflegeheime, unterschiedliche Wohnkonzepte sowie zu Alternativen.

    Gibt es weitere Pflegekosten, die bei einer Unterbringung im Pflegeheim anfallen?

    Das sind die darüber hinausgehenden Kosten, die bei einer stationären Pflege zu berücksichtigen sind:

    • Unterkunft und Verpflegung
    • der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die Pflege
    • mögliche Investitionskosten, etwa für die Instandhaltung oder die Modernisierung der Pflegeeinrichtung
    • Zusatzleistungen wie beispielsweise Reparaturen privater Gegenstände

    Diese Kosten sind als Eigenanteil von den Pflegebedürftigen zu übernehmen. Das Pflegeheim stellt eine Rechnung dafür aus.

    Wie unterstützt mich meine AOK beim Thema stationäre Pflege?

    Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnorts eingeben, können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und die regionalen Angebote Ihrer AOK zum Thema Pflege anzeigen.

    Rechtsgrundlagen

    Rahmenverträge in der stationären Pflege

    In jedem Bundesland gelten Rahmenverträge für die pflegerische Versorgung der Versicherten. In diesen werden beispielsweise die Inhalte der Leistungen und die Bedingungen der Pflege geregelt. Die für Sie gültigen regionalen Regelungen für die Pflege in einer stationären Pflegeeinrichtung finden Sie in unserem Partnerportal auf der Seite zu den Landesrahmenverträgen.

    Aktualisiert: 11.01.2024

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